Zauntür auf Grundstückgrenze in Mecklenburg Vorpommern

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.12.2019 16:06:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zauntür auf Grundstückgrenze in Mecklenburg Vorpommern

hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an euch (hatte leider keinen ähnlichen Fall hier im Forum gefunden). Zu dem Sachverhalt, ich wollte in der nähe von Boltenhagen (unwichtig nur zu räumlichen Einordung :) ) ein Grundstück in einem kleinem Baugebiet mit 7 Grundstücken kaufen. Einer der Nachbarn der schon länger dort wohnt hat ein Gartengrundstück neben besagten Grundstück erworben. Darauf hat er dann auf der Grundstückgrenze eine Zauntür gesetzt die er so wohl regelmässig benutzt. Sprich er läuft regelmässig über ein Fremdes Grundstück. Der Zaun und die Zauntür sind laut der Stadt der das Grundstück im moment noch gehört, direkt auf der Grenze. Leider hat ja Mecklenburg Vorpommern kein Nachbarschaftsgesetz das diesen Fall behandelt.
Meine konkrete Frage daher ist, ich kann ihn ja leider nicht dazu zwingen die Tür wegzumachen (keine gesetzliche Handhabe nach meinem Wissenstandt). Kann ich ihm wenigstens untersagen das grundstück zu betreten und durch einen weiteren Zaun auf meinem zukünftigen Grundstück den Zutritt zu verwehren ?

Versteht mich da nicht falsch ich möchte mit ihm keinen Streit in irgendeiner Form nur ich verstehe halt nicht was er sich dabei dachte eine Zauntür auf fremdes Grundstück zu setzen.....


Vielen Dank im Vorraus


yannick

kleines bild zur veranschaulichung
https://imgur.com/a/Ac7wV



-- Editiert von yannick0019 am 09.03.2018 20:29

-- Editiert von yannick0019 am 09.03.2018 20:30

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Wenn du das Grundstück erwirbst auf den das Tor mündet muss der Besitzer das Tor eben versetzen. Er hat kein Wegerecht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von yannick0019):
Der Zaun und die Zauntür sind laut der Stadt der das Grundstück im moment noch gehört, direkt auf der Grenze

So wäre mal erst gegen die Tür nichts zu beanstanden.
Zitat (von yannick0019):
Sprich er läuft regelmässig über ein Fremdes Grundstück.

So lange wie man nicht selbst Eigentümer des Grundstücks ist, und die Stadt als Eigentümer nichts dagegen hat, ist es egal.
Zitat (von yannick0019):
Meine konkrete Frage daher ist, ich kann ihn ja leider nicht dazu zwingen die Tür wegzumachen (keine gesetzliche Handhabe nach meinem Wissenstandt). Kann ich ihm wenigstens untersagen das grundstück zu betreten und durch einen weiteren Zaun auf meinem zukünftigen Grundstück den Zutritt zu verwehren ?

Richtig gegen die Türe kann man nichts machen.
Jedoch sobald man Eigentümer ist, und der Nachbar kein Wege / Gehrecht hat, kann man es ihm untersagen. Beim weiteren Zaun sollte man wissen was im Bebauungsplan steht, jedoch kann man ja auch Blumenkübel entlang der Grenze aufstellen und damit die Türe unbrauchbar machen.
Zitat (von yannick0019):
Versteht mich da nicht falsch ich möchte mit ihm keinen Streit in irgendeiner Form nur ich verstehe halt nicht was er sich dabei dachte eine Zauntür auf fremdes Grundstück zu setzen.....

Die Türe ist nicht auf fremden Grundstück, sonder ermöglicht den Zugang auf eine fremdes Grundstück.
Ohne Streit wird es nicht gehen, der Nachbar wird sich im ersten Moment immer im Recht fühlen und meint aus Gewohnheit dürfe er dies.
Das Eck eignet sich doch gerade zu Anfang als Platz für einen Schuttcontainer (falls man baut / umbaut) oder man parkt einen PKW Anhänger (bietet sich erst recht an) davor. So sieht man sehr schnell wie der Nachbar tickt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

Eingefügte Antwort von yannick0019 vom 10.3.2018, 15:12 Uhr:

vielen dank für die schnellen antworten :) hat mir geholfen das ganze zu verstehen auch weil die stadt meinte das sie nichts machen könnte ;)

-- Editiert von Moderator7 am 11.03.2018 15:26

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.12.2019 16:06:40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ich werde dann nochmal berichten wie die sache ausgegangen ist, damit vllt andere Leute bei ähnlichen Fällen was davon haben :)
jetzt steht erstmal der notar termin an

2x Hilfreiche Antwort

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