hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an euch (hatte leider keinen ähnlichen Fall hier im Forum gefunden). Zu dem Sachverhalt, ich wollte in der nähe von Boltenhagen (unwichtig nur zu räumlichen Einordung ) ein Grundstück
in einem kleinem Baugebiet mit 7 Grundstücken kaufen. Einer der Nachbarn der schon länger dort wohnt hat ein Gartengrundstück neben besagten Grundstück erworben. Darauf hat er dann auf der Grundstückgrenze eine Zauntür gesetzt die er so wohl regelmässig benutzt. Sprich er läuft regelmässig über ein Fremdes Grundstück. Der Zaun und die Zauntür sind laut der Stadt der das Grundstück im moment noch gehört, direkt auf der Grenze. Leider hat ja Mecklenburg Vorpommern kein Nachbarschaftsgesetz das diesen Fall behandelt.
Meine konkrete Frage daher ist, ich kann ihn ja leider nicht dazu zwingen die Tür wegzumachen (keine gesetzliche Handhabe nach meinem Wissenstandt). Kann ich ihm wenigstens untersagen das grundstück zu betreten und durch einen weiteren Zaun auf meinem zukünftigen Grundstück den Zutritt zu verwehren ?
Versteht mich da nicht falsch ich möchte mit ihm keinen Streit in irgendeiner Form nur ich verstehe halt nicht was er sich dabei dachte eine Zauntür auf fremdes Grundstück zu setzen.....
Vielen Dank im Vorraus
yannick
kleines bild zur veranschaulichung
https://imgur.com/a/Ac7wV
-- Editiert von yannick0019 am 09.03.2018 20:29
-- Editiert von yannick0019 am 09.03.2018 20:30
Zauntür auf Grundstückgrenze in Mecklenburg Vorpommern
9. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2018 | 20:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Zauntür auf Grundstückgrenze in Mecklenburg Vorpommern
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 9. März 2018 | 21:56
Von
Status: Schlichter (7233 Beiträge, 1522x hilfreich)
Wenn du das Grundstück erwirbst auf den das Tor mündet muss der Besitzer das Tor eben versetzen. Er hat kein Wegerecht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 10. März 2018 | 08:51
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatDer Zaun und die Zauntür sind laut der Stadt der das Grundstück im moment noch gehört, direkt auf der Grenze :
So wäre mal erst gegen die Tür nichts zu beanstanden.
ZitatSprich er läuft regelmässig über ein Fremdes Grundstück. :
So lange wie man nicht selbst Eigentümer des Grundstücks ist, und die Stadt als Eigentümer nichts dagegen hat, ist es egal.
ZitatMeine konkrete Frage daher ist, ich kann ihn ja leider nicht dazu zwingen die Tür wegzumachen (keine gesetzliche Handhabe nach meinem Wissenstandt). Kann ich ihm wenigstens untersagen das grundstück zu betreten und durch einen weiteren Zaun auf meinem zukünftigen Grundstück den Zutritt zu verwehren ? :
Richtig gegen die Türe kann man nichts machen.
Jedoch sobald man Eigentümer ist, und der Nachbar kein Wege / Gehrecht hat, kann man es ihm untersagen. Beim weiteren Zaun sollte man wissen was im Bebauungsplan steht, jedoch kann man ja auch Blumenkübel entlang der Grenze aufstellen und damit die Türe unbrauchbar machen.
ZitatVersteht mich da nicht falsch ich möchte mit ihm keinen Streit in irgendeiner Form nur ich verstehe halt nicht was er sich dabei dachte eine Zauntür auf fremdes Grundstück zu setzen..... :
Die Türe ist nicht auf fremden Grundstück, sonder ermöglicht den Zugang auf eine fremdes Grundstück.
Ohne Streit wird es nicht gehen, der Nachbar wird sich im ersten Moment immer im Recht fühlen und meint aus Gewohnheit dürfe er dies.
Das Eck eignet sich doch gerade zu Anfang als Platz für einen Schuttcontainer (falls man baut / umbaut) oder man parkt einen PKW Anhänger (bietet sich erst recht an) davor. So sieht man sehr schnell wie der Nachbar tickt.
#4
Antwort vom 11. März 2018 | 15:21
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 9x hilfreich)
Eingefügte Antwort von yannick0019 vom 10.3.2018, 15:12 Uhr:
vielen dank für die schnellen antworten hat mir geholfen das ganze zu verstehen auch weil die stadt meinte das sie nichts machen könnte
-- Editiert von Moderator7 am 11.03.2018 15:26
#5
Antwort vom 24. März 2018 | 16:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
ich werde dann nochmal berichten wie die sache ausgegangen ist, damit vllt andere Leute bei ähnlichen Fällen was davon haben
jetzt steht erstmal der notar termin an
Und jetzt?
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