Schwierig für Dr. Google:
Vorm Reihenhaus gibt's nen Weg den Nachbarn begehen um zu ihrer Bude zu gelangen (Teil derselben Reihenhausreihe).
Dr. Google kann mir nicht exakt sagen, zu welchen Zeiten der Abschnitt dieses Weges vor der eigenen Bude aufgrund der Verkehrssicherungspflicht zu beleuchten ist.
Einige Ergebnisse sprechen von den Verkehrszeiten, d.h. bei Dunkelheit BIS 22:00 Uhr und wieder AB 07:00 Uhr.
Andere Ergebnisse sagen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, möglicherweise auch gar nicht geregelt.
Bei der Gemeinde habe ich angefragt und erwarte bis nächste Woche eine Antwort.
Nun beklagt sich einer der Anwohner, es hätte bei Dunkelheit- wenn er/sie vorbeigeht immer beleuchtet zu sein...
Andererseits gibt Dr. Google dann wieder Ergebnisse heraus, die von Lichtverschmutzung sprechen und Gefahr für Insekten etc. daher sei die Außenbeleuchtung spätestens um 23 Uhr abzuschalten.
Muss ich von Einbruch der Dunkelheit bis Ende , das heißt von 22 bis 7 Uhr den 5 Meter Teilabschnitt für die Nachbarn beleuchten ?
Ich befürchte dass es dafür keine exakte Bestimmung gibt.
Ich würde zu gerne hören, wie die genauen Zeiten sind und dementsprechend handeln.
Oder gibt es gar eine Pflicht , dass ich dem Anwohner immer wenn er vorbeigeht das Licht einzuschalten bzw. an zu haben habe?
Selbst wenn dies um 01:00 nachts ist?
Wäre die Nutzung einer Taschenlampe nicht zumutbar?
Ich komme mir vor wie der letzte Idiot über soetwas überhaupt grübeln zu müssen, mir persönlich ist es so dermaßen Latte ob es 24/7 stockduster ist oder nen Flutlicht strahlt, wenn ich über den Zuweg/Gemeinschaftsweg(???) gehe, aber man soll ja bekanntlich nicht von sich auf andere schließen ...
Ich bete, dass die Gemeinde mir meine bisherige Info , die möglicherweise veraltet ist bestätigt , dass es in dieser Gemeinde tatsächlich keinerlei Regelung diesbezüglich gibt.
Bisher mache ich das bis 22 und ab 7 Uhr.
Da gab es halt ein Google Ergebnis dass von einem Urteil über einen Zeitungsboten berichtet der um 4:30 hinfiel und geurteilt wurde, dass nur innerhalb der ganz normalen Verkehrszeiten die Beleuchtungspflicht aufgrund der Verkehrssicherungspflicht bestünde.
Aber das waren auch wieder spezielle Umstände, der Bote gab an, dass die Batterien seiner Taschenlampe leer gewesen sein usw.
Daher bin ich verunsichert.
Nun denke ich, dass ich von 22 Uhr bis morgens einfach durchbrennen lasse, wäre aber schon geil zu wissen, wie es denn nun rechtlich steht.
Kurzum: hat der Nachbar Recht , oder ich ? :D
-- Editiert von User am 3. September 2022 03:38
-- Editiert von User am 3. September 2022 03:40
-- Editiert von User am 3. September 2022 03:41
-- Editiert von User am 3. September 2022 03:44
Zu welchen Zeiten müssen Gemeinschaftswege beleuchtet werden?
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?



ZitatWäre die Nutzung einer Taschenlampe nicht zumutbar? :
Bewegungsmelder installieren und gut ist.
Hallo,
rein rechtlich gibt es imho keine direkte Pflicht, selbst auf öffentlichen Wegen gibt es die nur in einigen Bundesländern.
Aber man könnte im Fall der Fälle haften. Insbesondere muss man gefährliche Stellen absichern, etwa Stufen und Treppen.
Was ist denn so schwierig daran, eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder zu installieren?
Vorteile sind:
1. ist man sicher, dass man nie Ärger aufgrund der Verkehrssicherungspflicht bekommt. Falls es nämlich einen Unfall gibt, dann kommen die Versicherungen, und die haben einen längeren Atem als der Nachbar.
2. kann man auch selber nicht mehr im Dunkeln stürzen. Du meinst vielleicht, dass dir das nicht passiert, so denken viele, und dann passiert es doch ... (und denk' mal an deine Familie und Freunde - falls es zu einem Unfall kommt ärgerst du dich schwarz)
3. es wird Strom gespart, denn die dauernde Beleuchtung z.B. in den Abendstunden verbraucht sicher mehr als das wenige Male kurzzeitige Einschalten der Beleuchtung.
4. ist das ein kleiner zusätzlicher Schutz vor Einbrechern.
Stefan
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Guten Tag,
danke Euch, schätze es auch so ein, dass es rein rechtlich keine Pflicht gibt, in unserer Gemeinde auch aufgrund mangelnder Angaben zu dem Thema.
Es gibt da keinerlei Treppen oder besondere Gefahrenquellen.
Es gibt eine Lampe die sich von drinnen via Schalter ein oder ausmachen lässt. Das Anbringen eines Bewegungsmelders ist da gar nicht so einfach. Es gäbe wohl Lampenfassungen mit Bewegungsmelder, die zwischen ürsprüngliche Lampenfassung und Leuchtmittel geschraubt wird, diese sollen jedoch bei Glas um das Leuchtmittel kaum funktionieren.
Es handelt sich um eine verglaste Lampe an der Hauswand, wie gesagt Schalter innen, den könnte ich ja bei Einbruch der Dunkelheit einschalten und dann bis ich morgens aufstehe einschalten.
Baue ich innen an den Lichtschalter eine Zeitschaltuhr, die ich bis 24 Uhr und ab 5 Uhr einschalten lasse, so meckert der Nachbar, wenn er um 2 Uhr da langgeht.
Die Beleuchtung der Nachbarn beleuchtet den betreffenden Weg etwas mit und am Ende des kurzen Abschnitts vor der Bude springt die Lampe des kreuzenden Gemeinschaftsweges an.
Mich würde es einfach nur interessieren, ob es rechtens wäre bis 22 Uhr und ab 7 Uhr (oder zu welchen Zeiten?) zu beleuchten und nicht die ganze Nacht durch.
Irgendwie sträube ich mich die schöne Lampe zu entsorgen. Ich entsorge ungern intakte Dinge. Woanders könnte ich diese auch nicht platzieren.
Ich möchte nochmal betonen, dass es keinerlei Treppen oder sonstige Gefahren auf dem Weg gibt. Es handelt sich einfach nur um 5 ab 22 Uhr bis 7 Uhr von mir nicht beleuchtete Meter.
ZitatSchwierig für Dr. Google: :
Vermutlich, weil man nicht richtig gefragt hat...
Das ganze ist alles andere als komplex.
Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
"
Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.
"
Ich hoffe das Amt gibt mir am Montag Auskunft. Grundbuch, Kaufvertrag, Bebauungsplan, sagt alles nichts zu dem Thema.
ZitatGrundbuch, Kaufvertrag, Bebauungsplan, sagt alles nichts zu dem Thema. :
Auf welcher Rechtsgrundlage nutzen die denn den Weg?
Wenn die Nachbarn Deinen Weg nutzen, dann sollte dazu was im Grundbuch stehen, ein Nutzungsrecht.
Harry, natürlich steht da was im Grundbuch. Nur, ich hab so meinen Zweifel, dass man da was über Beleuchtungspflicht und Uhrzeiten findet.
Ich denke, man sollte sich, wenn die Kommune keine befriedigende Auskunft geben kann, sich an den Gepflogenheiten orientieren, die die Stadt für eigene Wege hat. Rund um die Uhr, das ist eher unwahrscheinlich, es sei denn, es gilt eine Gefahrenstelle zu sichern.
Auch so einen Bewegungsmelder finde ich blöd. Dieses ständige An/Aus, das macht doch alle Anwohner rundherum kirre.
Also, erkundigen, und hier berichten. Danke!
wirdwerden
Wenn es um die 5 m geht--- würde ich den Anwohner höflich bitten, dir exakt die Rechtsgrundlage für seine Forderung zu benennen.ZitatNun beklagt sich einer der Anwohner, es hätte bei Dunkelheit- wenn er/sie vorbeigeht immer beleuchtet zu sein... :
Dann ergibt sich ohne dein ganzes Gegoogle und deine Recherchen zu kommunalen Regelungen, ob du etwas tun musst, oder nicht.
Im Winter ists schon um 17Uhr dunkel und im Sommer ist es schon um 4 Uhr hell.ZitatEs handelt sich einfach nur um 5 ab 22 Uhr bis 7 Uhr von mir nicht beleuchtete Meter. :
ICH würde den Anwohner in die Spur schicken...das Amt lacht am Montag evtl. über dich?
Jede poplige (funzlige) Straßenlaterne im öffentlichen Bereich steht ca 25 m voneinander entfernt.
Wenn es um die 5 m geht--- würde ich den Anwohner höflich bitten, dir exakt die Rechtsgrundlage für seine Forderung zu benennen.ZitatNun beklagt sich einer der Anwohner, es hätte bei Dunkelheit- wenn er/sie vorbeigeht immer beleuchtet zu sein... :
Dann ergibt sich ohne dein ganzes Gegoogle und deine Recherchen zu kommunalen Regelungen, ob du etwas tun musst, oder nicht.
Was ist denn mit Bude gemeint?
Im Winter ists schon um 17Uhr dunkel und im Sommer ist es schon um 4 Uhr hell.ZitatEs handelt sich einfach nur um 5 ab 22 Uhr bis 7 Uhr von mir nicht beleuchtete Meter. :
ICH würde den Anwohner in die Spur schicken...das Amt lacht sonst am Montag evtl. über dich?
Poplige (funzlige) Straßenlaternen im öffentlichen Bereich stehen ca 25 m voneinander entfernt.
ZitatNur, ich hab so meinen Zweifel, dass man da was über Beleuchtungspflicht und Uhrzeiten findet. :
Diese Zweifel teile ich, aber oft kann man ja was zur Sicherungspflicht daraus ableiten.
Danke schonmal für alle Antworten Leute!
"Auf welcher Rechtsgrundlage nutzen die denn den Weg?
Wenn die Nachbarn Deinen Weg nutzen, dann sollte dazu was im Grundbuch stehen, ein Nutzungsrecht."
Du das Grundbuch gibt hier echt nicht viel her. Im Grunde gehört der Bereich vor dem Haus tatsächlich der Gemeinde und wurde den Eigentümern der Reihenhäuser als Vorgarten zur Verfügung gestellt, da da sonst sowieso nichts geplant war/ist.
Es ist also nichtmal so wirklich mein Weg. Ist halt der gemeinschaftlich und von allen Besuchern, Briefträgern etc. genutzte Weg zu den jeweils einzelnen Haustüren.
"was heißt Bude?"
Eines der Reihenhäuser.
Ich denke nicht, dass das Amt über mich lachen wird, ich bin in dem Fall ja Gott sei Dank nicht der Idiot der irgendetwas darauf gibt, ob irgendwo wo er langgeht Licht an ist oder nicht und irgendjemanden dafür verantwortlich macht, wenn keines leuchtet.
Ich hätte nur gern die Sicherheit zu wissen, dass ich nichts falsch mach, wenn es außerhalb der normalen Verkehrszeiten aus bleibt. Und damit dann das Wissen, dass der der sich da so aufregt, dafür rechtlich gar keinen Anlass hat und ich mir keine Sorgen machen muss.
Und natürlich passe ich die Zeiten im Winter an, wenn es bereits um 17 Uhr dunkel wird.
Im Hochsommer hab ichs ganz ausgelassen , da es bis weit über 22 Uhr hell war und ab 4 Uhr morgens.
Aber auch da kamen Aufreger und gejammere, wenn der Anwohner um 2 Uhr den Weg zu seiner Haustür passierte, der unglücklicherweise vor meiner in dem Fall unbeleuchteten Haustür liegt.
Zitatwurde den Eigentümern der Reihenhäuser als Vorgarten zur Verfügung gestellt, :
Tja, und da kommt es halt auf den Wortlaut dieser vertraglichen Vereinbarung an, ob man eine Verkehrssicherungspflicht hat oder keine.
Hat man keine, kann man das Licht an und aus machen wann und wie man will.
Hat man eine, muss man schauen in welchem Umfang.
@Harry von Sell
Und wenn es eine gibt, aber die Zeiten darin nicht festgelegt sind, muss ich dann um 3 Uhr nachts Licht anhaben, weil ein Anwohner gerade den Weg nutzt?
Zitatmuss ich dann um 3 Uhr nachts Licht anhaben, weil ein Anwohner gerade den Weg nutzt? :
ZitatHat man eine, muss man schauen in welchem Umfang. :
Teil uns doch bitte mit, was das Amt dir mitteilt.ZitatIch denke nicht, dass das Amt über mich lachen wird, :

Vielleicht muss sogar die Gemeinde dort ne öffentliche Wegbeleuchtung hinsetzen...wenn das so richtig hochkocht auf diesen 5 m?? Es gibt da tw. haarsträubende Verwaltungsverfahren...und am Ende Licht.
Ich meine, du hast keine Pflicht, einen *Gemeinschaftsweg* zu irgendwelchen Zeiten zu beleuchten, wenn die Verkehrssicherungspflicht nicht auf die jeweiligen Eigentümer der Häuser übergegangen ist.
Die Lampe an deiner Hauswand soll dir heimleuchten oder eben Leuten, die zu dir kommen. Richtig?
Und genau deshalb war meine Empfehlung--- soll dieser Jammerer doch selbst recherchieren, ob er zu Recht dort eine 5-m-Weg-Ausleuchtung von dir fordern kann.ZitatAber auch da kamen Aufreger und gejammere, :
Einen Bewegungsmelder würde ICH auf keinen Fall installieren.
Ja genau, die Lampe mache ich mir mitten in der Nacht höchstens selten mal an, wenn ich unterwegs bin.
Das Amt sagt erstmal es handelt sich wahrscheinlich um Mietrecht und/oder Privatrecht, es sei nicht zuständig (gerichtet war die Anfrage an das Ordnungsamt).
Es war aber auch noch sehr unpräzise formuliert.
Ich habe nun nochmal genau geschildert und werde berichten, was kommt.
Irgendjemand im Amt muss doch wissen, wie es darum steht (hoffe ich :D ).
Ja, irgendjemand in irgendeinem Amt weiß das sicher. Ob derjenige gefragt wird? Ob sich irgendjemand in irgendeinem Amt die Mühe macht, Ursachen und Pflichten nachzuprüfen? Vergleichsweise häufig sind die *Ämter* eben nicht zuständig...und erstmal fertig damit.ZitatIrgendjemand im Amt muss doch wissen, wie es darum steht :
Nun bin ich auch nicht viel schlauer. Das hier sagt die Gemeinde dazu:
Die Gemeinde regelt die Beleuchtung der Gemeindestraße. Auch hier kommt es zu Nachtabschaltungen, die im Sommer und Winter variieren; diesbezügliche Änderungen sind aufgrund der angestrebten Energiesparmaßnahmen zu erwarten. Und selbst hier gibt es keine Vorgaben, die Gemeinde kann die Einschaltzeiten als Selbstverwaltungsangelegenheit im eigenen Ermessen regeln.
Die Beleuchtung von Zuwegen auf privatem Gelände/Grundstück sind Privatsache und insofern im Zweifel (bzw. zu einem hoffentlich nicht eintretenden Streitfall) durch das Privatrecht (Miet-/Nachbarschaftsrecht) zu bewerten. Anders würde es sich mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht sicherlich verhalten, wenn Sie als Vermieter auftreten oder es sich um einen gemeinschaftlichen Weg mehrerer Eigentümer handelt. Aber selbst dann greift hier das private Recht.
Und welche Anlaufstelle gehe ich nun an?
Das hier ist das einzige was ansatzweise so etwas wie eine Antwort liefert, was ich nach stundenlangem Gesuche gefunden habe.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Beleuchtung-am-Privatweg--f31001.html
Im Grundbuch ist überhaupt nichts zu dem Thema eingetragen.
Das BGB ab Paragraph 903 bin ich auch noch durchgegangen.
Ich denke es gibt dazu überhaupt kein Gesetz. Sollte der Jammerlappen sich also um 3 Uhr nachts auf dem Weg hinlegen, sehe ich es wohl kaum passieren, dass daraufhin dessen oder meine Haftpflicht bzw. Krankenversicherungs bzw. Unfallversicherung dafür sorgen wird, dass ein Gesetz erlassen wird, dass genaue Zeiten für diese Fälle festlegt.
Und bis diese Unwahrscheinlichkeit eintritt, gibt es kein Gesetz und mir kann nichts passieren, selbst wenn er sich hinlegt.
Ich denke, ich werde dennoch durchgängig beleuchten, da ich das Gejammer einfach nicht hören kann.
Dies belastet mich psychisch schwer.
Auch interessant eigentlich:
Wie sähe es denn aus, wenn ich andersherum, ebenso wie der Nachbar wegen angeblich mangelndem Licht jammert, ich dies aufgrund seines anstrengendem Gejammers zur Schlafenszeit aller Nachbarn tun würde? :D
Es ist wie so oft: Für IHN gelten derartige Gesetze nicht, er macht sie nur gern anderen.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen...
Und mit einem BITTE wurde ich nie freundlich gefragt. Ich wurde nur auf meine angebliche Pflicht hingewiesen, so als wäre er im Recht und hätte dies durchzusetzen.
Also: Es gibt kein Gesetz, ich mache das Licht an, weil der Nachbar es auch einfach nicht wert ist, sich weiter mit ihm auseinanderzusetzen.
Dies bedeutet am Ende des Tages Herrschaft der Idioten, wenn das jeder so machen würde wie ich, dass ist mir klar, aber ich sage: Lasst die Idioten doch regieren, wenn es sie so fröhlich macht :D
-- Editiert von User am 7. September 2022 17:44
-- Editiert von User am 7. September 2022 17:46
-- Editiert von User am 7. September 2022 17:46
Gar keine mehr.ZitatUnd welche Anlaufstelle gehe ich nun an? :
Ganz tolle Wendung, nachdem du schon G*und die Welt befragt und genervt hast. Nun freut sich der Nachbar, weil er es dir mal wieder so richtig gezeigt hat. Der sitzt keineswegs im Glashaus.ZitatIch denke, ich werde dennoch durchgängig beleuchten, da ich das Gejammer einfach nicht hören kann. :
Es gibt kein passendes Gesetz...Ich hatte dir in #8 geschrieben, wie man dem Nachbarn Beschäftigung und sich selbst Ruhe verschafft.ZitatEs ist wie so oft: Für IHN gelten derartige Gesetze nicht, er macht sie nur gern anderen. :
Und wer manchmal Idiot ist...die Frage bleibt hier besser unbeantwortet.
p.s.
Du kannst selbst ganz aktuell mit der Zeit gehen---denn es ist dein Geld: diesbezügliche Änderungen sind aufgrund der angestrebten Energiesparmaßnahmen zu erwarten
ZitatIch denke, ich werde dennoch durchgängig beleuchten, da ich das Gejammer einfach nicht hören kann. :
Und was machst du, wenn sich der nächste Nachbar beschwert, weil er wegen der dauerbeleuchtung nicht mehr schlagen kann, da diese in sein Schlafzimmer scheint?
Wie oft geht denn der Nachbar in der Woche nachts da lang? Lohnt sich da wirklich, dass du höhere Stromkosten zahlen?
Ich würde entweder einen Bewegungsmelder installieren oder darauf warten, dass der Nachbar klagt
@ratlose Mama
Every now and then geht der gute da lang.
Ich schätze einmal pro Woche nach 22 Uhr.
Nö, woanders stören tut das Licht nicht.
"Lohnen" tut es sich definitiv nicht deswegen höhere Kosten für Strom aufzuwenden. Aber wenn das auf ein Jahr gerechnet wird komme ich bei den aktuellen Preisen auf an die 30 Euro pro Jahr, was es mir irgendwie wert ist um nicht mitten in der Nacht wildes Gejammer zu hören.
Bewegungsmelder ist für mich keine Option die gehen doch dauernd kaputt und ich habe ja eine Lampe angebracht , die eben nur von innen per Lichtschalter an oder ausgemacht werden kann.
Warten bis er klagt ist natürlich noch eine nette Idee.
@anami
Sorry dass ich erstmal allen auf die Nerven gehen musste mit dem Gefragte, aber ich hätte erwartet, dass es da eine einfache Antwort gibt.
ZitatUnd welche Anlaufstelle gehe ich nun an? :
Grundbuch, Kaufvertrag, Bebauungsplan, sagt alles nichts zu dem Thema.
Was aber immer noch unbeantwortet ist, wer ist der Eigentümer des Weges, wer hat welches Nutzungsrecht.
ZitatIm Grunde gehört der Bereich vor dem Haus tatsächlich der Gemeinde und wurde den Eigentümern der Reihenhäuser als Vorgarten zur Verfügung gestellt, da da sonst sowieso nichts geplant war/ist. :
Das fällt nicht von Himmel, dazu muss es Unterlagen geben - da müsste man dann den Wortlaut prüfen, daraus lässt sich durchaus entsprechendes ableiten.
Ich versuche es mal damit: Lieber Nachbar, bitte legen Sie mir substantiiert dar, dass und nach welchen Normen ich für die Beleuchtung dieses Weges zu sorgen habe.Zitataber ich hätte erwartet, dass es da eine einfache Antwort gibt. :
VG
Roland
@Harry von Sell
"Was aber immer noch unbeantwortet ist, wer ist der Eigentümer des Weges, wer hat welches Nutzungsrecht."
Dazu habe ich jetzt herausgefunden, es ist wie das Amt in seiner Antwort schon vermutet:
...es [handelt] sich um einen gemeinschaftlichen Weg mehrerer Eigentümer...
@Roland
Sauber formuliert, werde ich weitergeben, sollte ich wieder etwas hören (z.B. wenn die Lampe mal kaputt geht und es dann ohne mein Wissen dunkel ist und dann das Gejammer wieder zu hören ist), bis dahin zeige ich mich freundlich, wie ich bin und mache das Licht die Nacht durch an, für Ruhe und Frieden :D
Zitat...es [handelt] sich um einen gemeinschaftlichen Weg mehrerer Eigentümer... :
Prima, dann musst DU rein gar nichts machen - es könnte höchstens ein Thema für die Gemeinschaft werden. Wenn überhaupt ...
Zitatbis dahin zeige ich mich freundlich, wie ich bin und mache das Licht die Nacht durch an, :
Freundlichkeit ist schön, kann mitunter aber zum Bumerang werden. Mit etwas Pech hat man dann eine Sicherungspflicht am Hals die man eigentlich gar nicht hätte.
Ach so, du wolltest eine Formulierung haben, die du weiterreichen kannst? Hättest du das doch gleich gefragt----ZitatSauber formuliert, werde ich weitergeben, sollte ich wieder etwas hören :
Das war dir wohl in #8 nicht sauber genug?ZitatWenn es um die 5 m geht--- würde ich den Anwohner höflich bitten, dir exakt die Rechtsgrundlage für seine Forderung zu benennen. :

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