Guten Tag,
ich habe vor zehn Jahren ein Grundstück
in Berin erworben. Zum Nachbargrundstück stand als Einfriedung eine in die Jahre gekommene Thujahecke. Sehr hoch und schon ziehmlich in die Breite gegangen. Seit ca. 8 Jahren hat sich auch der Besitzer des Nachbargrundstücks gewechselt.
In diesem Jahr verlangt eben dieser Besizter, dass ich die Hecke komplett bis zur Grundstücksgrenze zurück schneiden soll. das würde bedeuten, dass ich bis in die verkahlte Mitte schneide und somit kein Nachwuchs mehr möglich ist.
Muss ich dies akzeptieren?
alte Thujahecke an der Grundstücksgrenze
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Also wenn die Grenze durch Deine Pflanzen so um 20 -50 cm überschritten wird, dann kann das der Nachbar durchaus verlangen. In der Höhe mag der Thuja evtl. Bestandschutz haben, nicht aber über die Grenze hinweg.
Erstens: ja, so ein Anspruch des Nachbarn besteht grundsätzlich.
Zweitens: nur mal aus Neugier - wie kommt man eigentlich auf die Idee, daß die eigenen Pflanzen das Grundstück des Nachbarn überwuchern dürfen?
Wie würde man das selbst empfinden, wenn der Nachbar Pflanzen hat, die einen Teil des eigenen Grundstücks überwuchern (und damit unbenutzbar machen)?
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Hallo!Zitatdas würde bedeuten, dass ich bis in die verkahlte Mitte schneide und somit kein Nachwuchs mehr möglich ist. :
Der Nachbar muß sich ja dann die kahle, braune Hecke anschauen
ZitatMuss ich dies akzeptieren? :
Nein. Aber eventuell wäre es besser.
Als erstes müsste man mal schauen, wie überhaupt die Regeln zu den Einfriedungen für das Grundstück gelten.
Dann hätte man noch das Argument der Verwirkung / Verjährung - nach 8 Jahren stiller Akzeptanz durchaus möglich.
Bedeutet natürlich nicht, das man gar nichts zurückschneiden müsste, aber eventuell nicht bis in die bis in die verkahlte Mitte.
Zitatund somit kein Nachwuchs mehr möglich ist. :
Das könnte tatsächlich das Ziel des Nachbarn sein.
ZitatDer Nachbar muß sich ja dann die kahle, braune Hecke anschauen :
Ja, auch ein Argument, müsste man mal mit ihm drüber sprechen.
Eventuell will er ja auch was eigenes davor pflanzen?
Erst mal solltest du prüfen, ob die Büsche wirklich bei dir stehen. Vielleicht stehen sie ja auch AUF der Grenze? Dann ist das eine gemeinsame Grenzanlage und ihr müsst gemeinsam darüber verfügen.
Falls es wirklich deine Büsche sind: Frag mal beim Gartenbauamt, wie das mit Vogelschutz bei so einer alten Hecke aussieht. Ich weiß ja nicht, wo du wohnst aber hier in Hamburg muss man sich sogar größeren Heckenschnitt ab gewissen Ausmaßen genehmigen lassen. Ein abgelehnter Antrag kostet zwar ein bisschen, aber dagegen kann der Nachbar dann nichts mehr machen und man kann sich noch auf der Straße grüßen.
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