alte Thujahecke an der Grundstücksgrenze

28. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heinszi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
alte Thujahecke an der Grundstücksgrenze

Guten Tag,

ich habe vor zehn Jahren ein Grundstück in Berin erworben. Zum Nachbargrundstück stand als Einfriedung eine in die Jahre gekommene Thujahecke. Sehr hoch und schon ziehmlich in die Breite gegangen. Seit ca. 8 Jahren hat sich auch der Besitzer des Nachbargrundstücks gewechselt.
In diesem Jahr verlangt eben dieser Besizter, dass ich die Hecke komplett bis zur Grundstücksgrenze zurück schneiden soll. das würde bedeuten, dass ich bis in die verkahlte Mitte schneide und somit kein Nachwuchs mehr möglich ist.
Muss ich dies akzeptieren?

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Also wenn die Grenze durch Deine Pflanzen so um 20 -50 cm überschritten wird, dann kann das der Nachbar durchaus verlangen. In der Höhe mag der Thuja evtl. Bestandschutz haben, nicht aber über die Grenze hinweg.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Erstens: ja, so ein Anspruch des Nachbarn besteht grundsätzlich.

Zweitens: nur mal aus Neugier - wie kommt man eigentlich auf die Idee, daß die eigenen Pflanzen das Grundstück des Nachbarn überwuchern dürfen?

Wie würde man das selbst empfinden, wenn der Nachbar Pflanzen hat, die einen Teil des eigenen Grundstücks überwuchern (und damit unbenutzbar machen)?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Heinszi):
das würde bedeuten, dass ich bis in die verkahlte Mitte schneide und somit kein Nachwuchs mehr möglich ist.
Hallo!

Der Nachbar muß sich ja dann die kahle, braune Hecke anschauen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Heinszi):
Muss ich dies akzeptieren?

Nein. Aber eventuell wäre es besser.


Als erstes müsste man mal schauen, wie überhaupt die Regeln zu den Einfriedungen für das Grundstück gelten.

Dann hätte man noch das Argument der Verwirkung / Verjährung - nach 8 Jahren stiller Akzeptanz durchaus möglich.

Bedeutet natürlich nicht, das man gar nichts zurückschneiden müsste, aber eventuell nicht bis in die bis in die verkahlte Mitte.



Zitat (von Heinszi):
und somit kein Nachwuchs mehr möglich ist.

Das könnte tatsächlich das Ziel des Nachbarn sein.



Zitat (von fb367463-2):
Der Nachbar muß sich ja dann die kahle, braune Hecke anschauen

Ja, auch ein Argument, müsste man mal mit ihm drüber sprechen.
Eventuell will er ja auch was eigenes davor pflanzen?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Erst mal solltest du prüfen, ob die Büsche wirklich bei dir stehen. Vielleicht stehen sie ja auch AUF der Grenze? Dann ist das eine gemeinsame Grenzanlage und ihr müsst gemeinsam darüber verfügen.
Falls es wirklich deine Büsche sind: Frag mal beim Gartenbauamt, wie das mit Vogelschutz bei so einer alten Hecke aussieht. Ich weiß ja nicht, wo du wohnst aber hier in Hamburg muss man sich sogar größeren Heckenschnitt ab gewissen Ausmaßen genehmigen lassen. Ein abgelehnter Antrag kostet zwar ein bisschen, aber dagegen kann der Nachbar dann nichts mehr machen und man kann sich noch auf der Straße grüßen.

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