Nachbarn von uns haben einen Kleinbus, den sie gewerblich nutzen. Ausserhalb der Arbeitszeiten wird dieser Bus direkt an unserer Einfahrt geparkt, so dass die Sicht beim Ein- und Ausfahren aus unserer Einfahrt unmöglich ist.
Zudem findet ein ständiger Wechsel zwischen dem Kleinbus und dem Privatfahrzeug statt, dh. wird der Bus gebraucht, stellen die Nachbarn ihren PKW an diese Stelle, kommt der Bus zurück, wird der PKW in die eigene Einfahrt gestellt und der Bus wieder auf die Strasse.
Dies führt auch dazu, dass die Strasse entlang unseres Grundstücks dieses Jahr nicht einmal von der städt. Reinigung gereinigt wurde, die wir trotzdem bezahlen müssen.
Gibt es eine Möglichkeit zu unterbinden, dass diese Stelle auf der Strasse andauernd besetzt ist?
Eine Anfrage bei der Stadt für ein temporäres Verbotsschild während der Reinigungszeit wurde abgeleht, da im Stadtgebiet zu viele dieser Schilder ständen.
Für Tip bin ich sehr dankbar!!
demonstratives Parken auf der Strasse
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Moin,
das Parken ist an dieser Stelle jedem erlaubt, und würden Deine Nachbarn dort nicht stehen, stände dort sicher jemand anderes.
Es könnte höchstens verboten sein, wenn Dir aufgrund einer schmalen Straße nur nach mehrmaligem rangieren das ein- und Ausfahren möglich ist.
Davon abgesehen ist so ein "reservieren" öffentlichen Verkehrsraumes eine zieliche unsitte.
Ansonsten fällt mir (als nicht Jurist) nur §1 ein:
StVO § 1
Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Arne
Moin,
das Parken ist an dieser Stelle jedem erlaubt, und würden Deine Nachbarn dort nicht stehen, stände dort sicher jemand anderes.
Es könnte höchstens verboten sein, wenn Dir aufgrund einer schmalen Straße nur nach mehrmaligem rangieren das ein- und Ausfahren möglich ist.
Davon abgesehen ist so ein "reservieren" öffentlichen Verkehrsraumes eine zieliche unsitte.
Ansonsten fällt mir (als nicht Jurist) nur §1 ein:
StVO § 1
Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Arne
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten