hecke vom nachbarn-verjährungsfrist

8. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
sanni110
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
hecke vom nachbarn-verjährungsfrist

hallo,

hab da mal eine frage. wir haben letztes jahr unser Grundstück gekauft und dort auch gebaut. unsere nachbarn haben schon vor ca. sieben jahren gebaut und auf der gesamten länge unseres gartens eine thujen-hecke gepflanzt. sie wächst einen halben meter zu uns rüber. nun hat sie vor 3 wochen ihre seite geschnitten und ich habe sie gebeten unser seite bitte auch bis auf die grenze zurück zu schneiden. leider hat sie nicht alles geschafft und bis heute noch nicht weiter geschnitten. das sagt eigentlich alles aus, seit 3 wochen ist unsere seite nur zur hälfte geschnitten. ich befürchte das wir die nächsten jahr ständig dieses thema haben werden. die hecke ist knappe 10cm von der grenze gepflanzt, direkt an einen maschendrahtzaun. also alles nicht wirklich gut zu pflegen.
können wir auch jetzt noch verlangen die hecke zurück zu setzen? ab wann beginnt die verjährungsfrist? als die hecke gesetzt wurde, war unser grundstück zwar schon ein baugrund, aber eben noch im besitz der gemeinde.

danke!

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7 Antworten
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#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Der Anspruch, Euer Grundstück uneingeschränkt nutzen zu dürfen, verjährt nicht. Insofern dürftet ihr vom Nachbarn sehr wohl verlangen, dass er die Hecke auf seiner Seite behält. Anders sieht das evtl. mit der Höhe der Hecke aus.

Wenn er dem nicht nachkommt, Frist setzen und Dienstleister beauftragen.

Ob er die Hecke versetzt oder nicht, ist aber sein Bier.

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Immer mit der Ruhe! Es gibt Menschen, die nicht soviel Zeit wie andere haben und ihre Prioritäten anders setzen.
Da die Nachbarin ja schon die halbe Hecke geschnitten hat, ist sie ja durchaus bereit sie zu schneiden, hat aber wahrscheinlich bislang nur noch nicht die Zeit gefunden weiter zu machen, oder das Wetter war ungeeignet, wenn sie Zeit hatte.
Frage sie einfach einmal, wann sie denn den Rest auch noch schneiden wird und erwähne dabei, wie störend dieses Halb-Halb doch ist. Da auf ihrer Seite ja komplett geschnitten ist, ist ihr das vielleicht ja gar nicht bewusst.
Wenn du jetzt direkt mit Fristsetzung etc. kommst, dann wünsche ich dir gute Nachbarschaft.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#3
 Von 
bmwfahrer12
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 10x hilfreich)

Mal anders gesagt, warum pflanze ich eigentlich eine Hecke direkt an die Grenze, wenn ich weiß, irgentwann habe ich hier einen Nacbarn. Da weiß ich doch schon im voraus, das die Hecke wenn ich sie nicht schneide, immer ein Ärgernis bleibt. Denn wer möchte schon immer den Nachbar auf seinen Grund arbeiten sehen. In diesem Fall ist es doch auch so, die eigene Seite wird geschnitten, die auf nachbars Seite nur nachdem man die sache anspricht. Das wird wahrscheinlich auch so bleiben, jedes Jahr aufs neue......Normalerweise würde ich die Seite ja als erstes schneiden, wenn man eine gute Nachbarschaft haben möchte. Aber es ist wohl so, man will einen Sichtschutz, aber der Nachbar soll wegen des nachbarschaftlichen Verhältnis still halten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sanni110
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für eure antworten. habe mir vorgenommen nett zu fragen, wie sie es sich weiterhin vorstellt. aber es sind genau solche typen, "wir waren zuerst da". und sollte das gespräch in streit ausarten, was nicht mein bestreben ist, wollte ich wissen, ob ich das recht auf meiner seite habe.
danke nochmal
dh. vielleicht darf ich noch etwas fragen.

bei uns steht folgendes im bebauungsplan:
Im Bereich von Freisitzen, bei Grenzgaragen oder zur nachbarlichen Abschirmung bei Doppelhäusern können auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze Sichtschutzmauern oder Sichtschutzwände aus Holz bis zu einer Höhe von 2m und einer Länge von 3m errichtet werden.

nun würden wir gerne auf unserem grundstück ein eck anlegen, in zwei richtungen a 4 m mit standart sichtschutzelementen. kein freisitz, nur um dem unkraut der besagten nachbarn im zaum zu halten. die haben ihre garage bis auf 40cm an die grenze gezogen und dahinter wächst das unkraut mir mittlerweile über den kopf...und auf der anderen seite ist ein komposthaufen eines 4 parteien hauses.

in der bayrischen verordnung heißt es, nicht länger als 4 m. aber in jede richtung oder nur einmal auf dem grundstück 4m länge??? Hmm, kompliziert...

danke nochmal!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze Sichtschutzmauern oder Sichtschutzwände aus Holz bis zu einer Höhe von 2m und einer Länge von 3m


Der B-Plan sticht die Landesverordnung :-D

2x 3m sollte aber kein Problem sein, sofern die angrenzenden Grundstücke nicht eigentlich EIN Grundstück ist.

Oder halt Baugenehmigung einholen.

Oder mit dem Nachbarn sprechen; vielleicht haben die ja gar nichts dagegen und unterschreiben Euch, dass ihr das bauen dürft.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sanni110
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die antwort! klingt logisch mit den zwei grundstücken.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sanni110
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo nochmal,

es kam wie es kommen musste. grade habe ich unsere nachbarin getroffen und sie höflich nochmal an die hecke erinnert. da hat sie mich angeflaumt, das sie sich von mir nicht vorschreiben lässt, wann sie die hecke zu schneiden hat.woraufhin ich nocheinmal erwähnte, das es drei wochen her ist und ich angenommen hätte, das sie es eventuell vergessen hätte. ja, wir müssten eh erstmal eine folie besorgen, weil wir an der hecke ein kiesbeet hätten und sicher nicht den ganzen dreck darin haben möchten.
da war ich schon etwas verdattert, beim letzten mal sagte sie nämlich, sie käme dann beim nächsten mal mit einer folie wieder.
daraufhin habe ich nochmal freundlich gefragt, wie wir das generell handhaben wollen. woraufhin sie wieder gesagt hat, sie schneidet, wenn sie es für angebracht hält, halt dann, wenn sie ihre seite auch schneidet. toll.
und nun?
schreiben aufsetzen und eine fristsetzen. ich besorge doch keine folie und lasse mich von ihr so abspeisen. ich war wirklich freundlich und bemüht. aber so nicht.
hmmm und nun? sie wird mit sicherheit nicht innerhalb der frist schneiden, nur um uns eins auszuwischen.
ach, das leben könnte so einfach sein.
danke schon mal.

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