meine Nachbar liegt mit seinem Grundstück ca. 25 cm höher - im Zuge der Anlage unseres Gartens haben wir nun den gesamten Garten auf das Niveau unserer Terrasse gebracht - da er auf die Grenze rechtswidrig Holzbaracken stehen hat, hat der sandige Untergrund unter dien Baracken nun nachgegeben - nun verlangt er, dass wir eine Mauer setzen müssen - muss nicht der, der höher liegt, dafür sorgen, dass sein Grundstück nicht "absackt"?
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"Bernd"
höheres Grundstück
4. Juni 2005
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Frage vom 4. Juni 2005 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
höheres Grundstück
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2005 | 10:34
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 32x hilfreich)
Die Frage ist, ob er überhaupt eine Mauer verlangen kann. Wie ist denn das allgemeine Straßenbild, stehen auf anderen Grundstücken Mauern oder wird mit Hecken abgegrenzt...?
Und wenn er "rechtswidrig" (ist dem so oder ist es eine Vermutung?) das Grundstück inkl. der Grundstücksgrenze bebaut hat, muss er diese Bauten natürlich abreissen. Hier empfieht sich die Einholung von Informationen (Bebauung des Grundstücks) und ggf. Abklärung mit dem Bauordnungsamt.
#2
Antwort vom 15. Juni 2005 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Derjenige, der das ursprüngliche Bodenprofil ändert, muss abstützen. Das wärst in diesem fall Du, da Du das Bodenprofil abgesenkt hast.
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