laufen über Stellplatz

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)
laufen über Stellplatz

Hallo,
bevor ich mich weiter mit meiner Nachbarin auseinandersetzte - mal ne Anfrage...Kann sie mir plötzlich das Durchlaufen über ihren Stellplatzes verbieten?
Die Stellplätze sind Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht.
Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleihen,machte sie den Durchgang mit Pflanzen zu, welche aus der bestehenden Hecke umgesetzt wurden.Da ich diesen Durchgang seit ca. 12 Jahren benutze(andere aus dem Haus auch,aber ich eben meistens),sie seit ca. 4 Jahren hier wohnt und auch bis vor kurzem über meinen Stellplatz lief,denke ich da fast an Gewohnheitsrecht?!
Sie drohte mir bei Zuwiderhandlung übrigend mit der Polizei.Kommen die eigentlich, weil jemand über einen nicht eingezäunten,an drei seiten mit einer Hecke umgebenden Stellplatz läuft...?

PS: ich weiß,es klingt albern, da kann man sich doch echt fragen - haben die Leute keine anderen Sorgen...Wenn ich die nicht auch noch hätte,wäre mir das egal,aber mein Nervenkostüm ist schon recht dünn und da kommt würde es schon beruhigend wirken,ne Meinung zu hören...
Danke!


Ärgert der Nachbar?

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1618
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich verstehe es nicht ganz - der Stellplatz ist an drei Seiten durch eine Hecke eingegrenzt. Laufen Sie durch die Hecke auf die offene Seite des Stellplatzes?

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Verstehe nicht was stört
eigentlich die Nachbarin das Durchlaufen über ihren Stellplatz ? Machst Du bei Durchlaufen Dreck o.ä. ? Oder könnt Ihr einander einfach nicht riechen ?

Dann geh` doch einfach ihren Stellplatz aus dem Weg, so ist die Sache auch aus der Welt.
Schließlich ist das in der Tat auch ihr, und
nicht Dein Stellplatz, und jetzt sogar bereits eingezäunt.



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#3
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

ja, das würde mich auch interessieren, warum man über einen Stellplatz laufen will, der an drei Seiten zu ist :???:

Was ist so schwer daran, 5 m 'Umweg' in Kauf zu nehmen?

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#4
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

Im Prinzip ist es kein Problem einen Umweg in Kauf zu nehmen, aber wir haben diesen Durchgang in der Hecke seit 12 Jahren.Es gibt noch 2 weitere,um eben schnell ans Grundstück oder Stellplatz zu kommen.Bis jetzt war es ja auch kein Problem durchzulaufen.
Außerdem nutzt die Hausgemeinschaft diesen einen Durchgang,um auch bei Gartenarbeiten o.ä. in den Garten zu kommen,da wir keinen direkten Gartenzugang haben.(Außer dicht am Haus lang,an meiner Wohnung vorbei,man kommt aber nicht vernünftig mit der Schubkarre z.B.durch...)

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

1. Gewohnheitsrecht gibt es nicht im WEG-Eigentum
2. Der Stellplatz ist zum parken da und nicht zum drüberlaufen
3. sind alle Stellplätze so einge"heckt"?
4. Das Entfernen der Gemeinschaftshecke und versetzen dieser Teile ist Beschlusssache. Ansonsten muss dies rückgängig gemacht werden (Verwalter fordert Eigentümerin auf).

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#6
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

Es gibt an 4 nebeneinander liegende Stellplätze, die insgesamt nur durch eine Hecke, aber an der Strasse offen abgegrenzt sind.Weil es eben keinen direkten Zugang zum Garten gibt,haben wir vor vielen Jahren eben die Hecke an 3 Stellen offen gelassen,damit auch mal etwas Größeres aus dem Garten abtransportiert werden kann.Der sonst einzige Weg ist eben sehr schmal,an meinem Stellplatz vorbei,wo auch schon Hecke fehlt,damit man wenigstens hinterlaufen kann,ohne sich an der Hauswand zu schaben.Dieser Durchgang wurde eben von dieser Nachbarin verbreitert,teilweise Pflanzen kaputtgemacht.Das dann jeder einen Teil meines Stellplatzes überläuft,interessiert die Dame nicht,sie sagte nur zu mir "damit ich da dann auch gut durchkomme..."Verdammt ich nutze den nicht Garten doch nicht alleine!
Und es stört sie halt kurioser Weise erst, nachdem ich mir einen Samstag Abend verbeten habe, die Kinder anzumotzen,ihnen mit der Polizei zu drohen und deren Cousine nach Hause zu schicken.Da war es 21.45Uhr,ich achte sonst immer auf Einhaltung der Ruhezeiten,wenn es mittags nicht draußen ruhig zugeht,dann hole ich meine Kinder auch rein...Aber ich bin der Meinung,seit dem ich mich da mal hab an ihrer Haustür sehen lassen hat sie mich auf dem Kicker.
Letzten Samstag gegrillt,keiner beschwert sich,zumal wir nur Gemüse und Pute gegrillt haben,also kaum Qualm,sie kommt auf ihren Balkon(war vorher nicht zu Hause) und motzt mich an,es rieche bei ihr nach Spiritus und wenn wir den Grill nicht sofort ausmachen würden,kämen sie mit Wasser und würden den Grill löschen...Mein Nachbar über mir meinte,es rieche bei ihm nicht.Meine Anfrage war ja auch eben darauf hinauslaufend,keinen Ärger mit ihr zu haben,aber eben Argumente ,das sie sich auch nicht alles so einfach erlauben kann.
gruß winkertarif

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#7
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

'Und es stört sie halt kurioser Weise erst, nachdem ich mir einen Samstag Abend verbeten habe, die Kinder anzumotzen,ihnen mit der Polizei zu drohen und deren Cousine nach Hause zu schicken.'

vermutlich hast Du es Dir nicht verbeten sondern erlaubt ;) (nur so macht es nämlich Sinn :grins: )...ja, dass Deine Nachbarin dann nach Möglichkeiten sucht, es Dir heimzuzahlen hättest Du Dir doch vorher an den Zehen abzählen können, oder? (auf Aktion folgt Reaktion)

Erstaunlich finde ich allerdings, dass die Cousine offenbar tatsächlich gegangen ist!? Meine Kinder würden keine Anweisungen von Fremden befolgen und Dich an MICH verweisen :devil: .

Ein unbürokratischer Lösungsansatzes des Problems (falls das Nicht-mehr-über-den-Stellplatz-laufen-dürfen überhaupt eins ist :neck: ) wäre, zur Nachbarin zu gehen, sich für die vielleicht etwas groben Worte zu den Kindern zu entschuldigen und den Wunsch nach guter Nachbarschaft betonen...dabei vielleicht mal FREUNDLICH darum bitten, dass ab einer gewissen Uhrzeit etwas auf Rücksichtnahme geachtet wird. Damit bricht man sich keinen Zacken aus der Krone und vermeidet ggf. jahrelangen Kleinkrieg am Stellplatz :devilangel:

Juristisch gesehen kannst Du nicht erzwingen, ihren Stellplatz überqueren zu dürfen :augenroll:

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#8
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, ich habe mir verbeten,das sie die Kinder wiederholt anmotzt.Es geht ja nicht nur meinen Kindern so!
Ich habe auch zu den Kindern gesagt,wenn noch mal eine Bemerkung diesbezüglich kommt,sollen sie die Dame an mich verweisen.
Nein,die Cousine ist nicht gegangen,wohin auch,war doch bei uns zu Gast!
In der ersten Hausversammlung mit der "netten" Nachbarin fragte sie,ob es überhaupt statthaft wäre,das die Kinder ihre Freunde mit in den Garten bringen(Gemeinschaftsgarten mit Spielplatz)
Ich bin um Frieden bemüht,grüße freundlich,halte die Tür auf,wenn sie gleichzeitig nach Hause kommt...
Aber sie zieht in ein Haus mit Kindern und erwartet Ruhe...

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#9
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

aaaah, jetzt fällt der Groschen (bezüglich der Kinder) ;) . Ich dachte, DU hättest IHRE Kinder angemeckert...

Na ja, nichts desto trotz musst Du wohl oder übel den Umweg um ihren Stellplatz herum nehmen. Ob die von ihr versetzten Pflanzen wieder an ihren Ursprungsort zurück müssen, sollte bei der nächsten Eigentümerversammlung geklärt werden.

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Jetzt ist das Ursprungsproblem bekannt -wie du ja schreibst - die neue Eigentümerin zieht ein und wünscht sich Ruhe/Frieden in der neuen Hausgemeinschaft und hat vergessen nach den ungeschriebenen Spielregeln zu fragen.

Das mit dem Parkplatz und den Umrandungen sollte vielleicht mal grundsätzlich auf die Eigentümerversammlung. Auch hier habt da ja scheinbar euch passende Änderungen ohne Beschluss vorgenommen.

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