mein Nachbar geht mir auf die Nerven...
Ich bin der Eigentümer einer Doppelhaushälfte, mein "lieber" Nachbar ist der Mieter gleicher Doppelhaushälfte genau mir gegenüber. Er beleidigt mich fast jeden Tag, flucht mir hinterher, betritt andauernd mein Grundstück, beklebt mein Grundstück
mit Folien und Aufklebern. Was soll ich tun....? Bzw. was kann man dagegen tun?
mein Nachbar geht mir auf die Nerven
28. Oktober 2019
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Frage vom 28. Oktober 2019 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mein Nachbar geht mir auf die Nerven
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 15:13
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:Ich bin der Eigentümer einer Doppelhaushälfte, mein "lieber" Nachbar ist der Mieter gleicher Doppelhaushälfte genau mir gegenüber. Er beleidigt mich fast jeden Tag, flucht mir hinterher, betritt andauernd mein Grundstück, beklebt mein Grundstück mit Folien und Aufklebern. Was soll ich tun....? Bzw. was kann man dagegen tun?
Erstmal schriftlich Hausverbot erteilen. Wenn er dann kommt, die Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen. Zum Zwecke der Beweisführung kann man natürlich Kameras montieren, damit einwandfrei nachgewiesen werden kann, dass er die Aufkleber anbringt. Natürlich hat man dann auch einen Unterlassungsanspruch.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 16:18
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Ich bin der Eigentümer einer Doppelhaushälfte, mein "lieber" Nachbar ist der Mieter gleicher Doppelhaushälfte genau mir gegenüber. Er beleidigt mich fast jeden Tag, flucht mir hinterher, betritt andauernd mein Grundstück, beklebt mein Grundstück mit Folien und Aufklebern. Was soll ich tun....? Bzw. was kann man dagegen tun?
Strafantrag wegen Hausfriedensbruch (§123 StGB) und Sachbeschädigung (§303 StGB).
Für einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs muß man nicht zwingend vorher ein Hausverbot erteilen, das Privatgrundstück ist ja anders als z.B. ein Kaufhaus etc. nicht von seinem Verwendungszweck her zunächst mal für das Betreten durch Jedermann freigegeben.
Man darf ein fremdes Privatgrundstück ohne ausdrückliche Erlaubnis des Hausrechtsinhabers erstmal nur betreten, um z.B. an der Haustür zu klingeln, weil man den Bewohner sprechen möchte, weil man ihm seine Post bringt, usw. Man darf aber auch ohne daß dies ausdrücklich untersagt wurde nicht auf fremden Grundstücken herumlaufen.
Und "bekleben mit Folien und Aufklebern" ist Sachbeschädigung:
§ 303 StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wenn die Übergriffe immer wieder passieren kann man außerdem zivilrechtlich eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung fordern und ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Dafür wendet man sich dann an einen Anwalt.
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 16:44
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
Doppelhaushälften teilen sich ja zumindest einen Teil des Grundstücks in der Regel (z.B. die Auffahrt). Dir geht's schon um die Fläche, die eindeutig Deiner Haushälfte zugewiesen ist, die also nicht im Gemeinschaftseigentum des Doppelhauses liegt?
Wie muss man sich das denn vorstellen - wo klebt der Nachbar denn Aufkleber hin? Und was steht da drauf?
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