Nachbar A pflegt seine Pflanzen nicht regelmäßig. Die Klettepflanze des Nachbars A hat die hohe schwer erreichbare Dachfläche des Nachbars B erreicht.
Wenn A sich nicht rührt und auch keinen Kostenvorschuß
an B leisten will, während B die Kosten auch nicht vorfinanzieren kann:
Wer haftet solange für evtl. Schäden ?
Denn selbst Vorschußkostenklage könnte Jahre dauern.
Greif hier die einstweilige Verfügung, oder erst wenn
Schaden sichtbar eingetreten ist ?
nachbar Kletterpflanze
5. März 2014
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Frage vom 5. März 2014 | 13:26
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
nachbar Kletterpflanze
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 5. März 2014 | 14:28
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
B hat einen Beseitigungsanspruch. Leiter aufstellen, Heckenschere raus und das Gerumpel auf As Grundstück zur Beseitigung lagern.
Oder A eine Frist zur Beseitigung setzen, nach Ablauf Gärtner beauftragen und sich die Kosten von A erstatten lassen.
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#2
Antwort vom 5. März 2014 | 19:34
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
quote:
Klettepflanze, und hohe schwer erreichbare Dachfläche
> keine normale Situation
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2014 | 15:53
Von
Status: Schüler (279 Beiträge, 101x hilfreich)
Die Begründung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möchte ich denn bitte auch lesen. ***
Um was für eine Kletterpflanze handelt es sich denn? Nicht jede verursacht zwangsläufig Schäden.
Vielleicht mal Nachbarn freundlich ansprechen, immerhin hat der ja auch kein Interesse daran, dass irgendwer wie hier sinnigerweise vorgeschlagen selbst zur Heckenschere greift.
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