stallentlüftung zu laut?

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
zpeedy
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Frischling
(19 Beiträge, 41x hilfreich)
stallentlüftung zu laut?

Hallo,
also es geht um zwei aneinanderliegende Gebäude. Eines ist ein älterer Bauerhnhof mit Stall der direkt an ein neu erbautes Haus grenzt. In einem Ort auf dem Lande, nahe einer Kurstadt in Baden Württemberg.

Zur entlüftung am Stall ist ein Gebläse auf dem Dach des Stalls montiert. Das ist genau in der Höhe des angrenzenden Schlafzimmers und hier liegt das Problem.

Die Lüftung läuft tagsüber meißt schwächer und abends dann stärker.

Abends auch nach 22 Uhr werden Pegel von über 65Db auf beiden Grundstücken erreicht. Im Schlafzimmer hat man Db Werte von über 55Db. Jeden Abend im Sommer.

Das ist nicht wirklich leise und erholsam ist sollte jedem klar sein, nur die Frage was man dagegen tun kann?

Meiner ansicht nach sollte ein leiseres Gebläse benutzt werden oder zumindest das Abluftrohr verlängert werden. Im 2.OG sind die Geräusche wesentlich geringer, nur im ersten OG ist es so laut.

Das Wohnhaus hat ne 27er Ziegelwand, der angrenzende Stall hat nur eine Mauer im außenbereich. Dort wo die Gebäude aneinenadergrenzen gibt es nur eine Mauer (Wenn nich das noch richtig in erinnerung habe)

Leider ist es beim Hausbau nicht aufgefallen, da es im Frühjahr und nicht im Sommer gebaut wurde.




7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
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#2
 Von 
zpeedy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 41x hilfreich)

Erstmal stand unser Haus zuerst, beide stehen aber schon ca 80 jahre.

Die Stallentlüftung wurde angebaut solange eine schwerhörige alte Dame im Haus gewohnt hatte.

Die Lüftung könnte man doch wenigstens ab 22Uhr abschalten und nicht bis um 23 oder 24 Uhr laufen lassen. Auch das Gebläserohr könnte man verlängern oder einen leiseren Lüfter benutzen.

Ich denke mal meine Gesundheit und Schlaf ist wichtiger als die belüftung der Kühe.

Mir kommt es so vor das die Lüftung nur dann läuft wenn ich im Hause bin, tagsüber ist die Lüftung aus.

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 486x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
zpeedy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 41x hilfreich)

Also ok. Das Haus stand länger als 80 Jahre, wurde abgerissen und wieder neu aufgebaut.

1. Beim Neubau lies der Nachbar das Grundstück neu Vermessen (Neid?), da wurde festgestellt das er 10cm zu weit auf unserer Seite gebaut hatte. Dies wurde akzeptiert, nur auf den Kosten der Vermessung blieb der Nachbar sitzen (es war ja schon vorher vermessen).

2. Durch unseren Wiederaufbau wurde durch das Bauamt entdeckt, dass es keine Mauer im Obergeschoss des Stalls vom Nachbarn gibt, sondern nur eine Bretterwand. Das Bauamt schrieb aus Brandschutzgründen vor, dass die an das Haus grenzende Bretterwand durch eine Mauer zu ersetzen ist. Die Kosten musste der Nachbar selber tragen, Gerüst etc. durfte er selbstverständlich kostenlos mitbenutzen.

Seitdem hat das Verhältnis etwas gelitten. Erst seit diesen "Vorfällen" ist die Lüftung immer zu den Zeiten auf höchster Stufe an, wenn man Abends eigentlich seine Ruhe hätte oder eben nach 22Uhr gerne schlafen würde. Die Lüftung hat eine leisere und eine lautere Stufe. Achja es sind zwei Lütfungen vorhanden, aber nur die zu unserer Seite ist in Betrieb. Die Lüftung richtung Straße läuft nur selten und leiser.

3. Es handelt sich um zwei verschiedene Grundstücke und zwei verschiedene Nachbarn. Es gibt keinen Streit, aber es ist doch nett wenn man sagen kann auf was man alles freiwillig verzichtet und eben nicht auf "sein recht" besteht.

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#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 864x hilfreich)

Hallo!
In der rechten Spalte
unter *Ratgeber zum Thema* findest Du einiges Lesenswertes.

So etwas ist immer ein Grenzfall. Gewerbelärm, und darunter fällt so etwas wohl, ist nicht ganz zu vermeiden und auch
im gewissen Maß zu dulden. Allerdings gibt es da auch Grenzen. Der Nachbar darf nicht
in unzulässiger Weise (was das ist, entscheiden dann die Gerichte!) beeinträchtigt werden.

Sicher müsste der erste Schritt sein, von einem Fachmann eine Emissionsmessung vornehmen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zpeedy
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 41x hilfreich)

Der Nachbar sollte halt mal darauf hingewiesen werden und es soll deutlich gemacht werden das es so nicht ok ist.

Ich bin nur gerne genau infomiert bevor ich was sage, was dann nicht stimmt.

Wenn es nicht direkt neben dem Schlafzimmer wäre, wäre auch "egal".

Bisher konnte der Nachbar machen was er wollte, solange das Haus Zeitweise unbewohnt war. Nun sollte er aber schon ein wenig Rücksicht (wie ich auch) auf die Nachbarn nehmen und zumindest im Gesetzlichen Rahmen bleiben.

Ich hatte da was von fast 10Db weniger im Immisionsschutzgesetz gelesen. 55Db im Schlafzimmer und 65Db in Garten sind leider recht laut.

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