starker Bäckereilärm von 01.30uhr bis 12uhr

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
starker Bäckereilärm von 01.30uhr bis 12uhr

hallo,

ich bin nervlich am Ende. Seit 3 Monaten wohn ich in einer WG. Anfang des Jahres hat ein Bäcker im Haus neben mir eine alte Bäckerei wieder in Betrieb genommen. Die Hauswände sind direkt aneinander und er hat seine Knetmaschinen und die Backstube genau nebenan. Nun hör ich von 01.30Uhr nachts bis 12Uhr mittags extrem lautstarke Geräusche, so dass ich seit dem in der genannten Zeit nicht mehr schlafen konnte. Ungefähr ein Jahr vor meinem Einzug war ebenfalls ein Bäcker in diesen Räumlichkeiten tätig. Deshalb hat der Vermieter sich, auch von mir, auf einem Zettel das Wissen über den Bäcker nebenan unterzeichnen lassen. Als ich eingezogen bin, war jedoch kein Bäcker da und auch nicht angekündigt. Aber meine Mitbewohner haben mir bestätigt, dass das Geräusch vorher um einiges leiser war und bei weitem nicht so laut. Meine Frage ist nun, ob man irgendetwas gegen diese Qual tun kann oder ob da nur der Auszug bleibt. Darf ein Bäcker seine Maschinen direkt Wand an Wand mit einem Wohnhaus in der gesetzlichen Ruhezeit anschalten? Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Ich möchte so gern hier wohnen bleiben.

Ist ein Bäcker neben Wohnhäusern zu einer Schalldämmung verpflichtet? was kann man tun?

Bitte helft mir!

kitty

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-- Editiert von kitty85 am 09.01.2006 06:11:12

-- Editiert von kitty85 am 09.01.2006 06:16:31

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25 Antworten
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#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Hallo,

ist eine dumme Situation wie es aussieht.

Einerseits wird es schon gesetzliche Auflagen geben wie laut ein Handwerksbetrieb in einem Wohngebiet zur Ruhezeit sein darf. Andererseits haben Sie ja Ihrem Vermieter unterschrieben das direkt nebenan ein Bäcker ist und damit mit Arbeitsgeräuschen in der Nacht zu rechnen ist. Der Vermieter weiss schon warum er sich das unterschreiben lässt.

Ich würde erst mal mit dem Vermieter und dem Bäcker ein vernünftiges Gespräch suchen. Wenn das nichts fruchtet würde ich persönlich mir überlegen ob es das WG-Zimmer wert ist sich auf einen evtl. langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozess einzulassen.

Ich glaube da ziehen Sie ( zumindest nervlich ) den kürzeren wenn sich ohne Gericht da nichts machen lässt, ausziehen wird gesünder sein.


Gruss,
Tom




-----------------
"ego lavo meum manus endo innocentia"

-- Editiert von thomasovic am 09.01.2006 10:45:43

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

dieser Mienung bin ich auch. Ausziehen wäre die einfachere Lösung.

Natürlich kannst Du Dich an Deinen Vermieter wenden, der ja ein Interesse daran haben muss, seine Wohnungen zu vermieten. Vielleicht unernimmt er baulich etwas. Aber es wird keinen Lärmschutz geben, der befriedigend sein wird.
Zunächst könntest Du, wenn gar nichts passiert, die Miete (würde meinen, dass erst einmal 10 -15% angemessen sind, kürzen.
(und Ohrstöpsel nehmen, gibt heute viele Produkte, nich tnur Ohropax))

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#4
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bäcker war aber schon 1Jahr vorher ausgezogen und zum Zeitpunkt meines Einzuges war das Ding total verfallen und niemand hätte je damit gerechnet, dass dort wieder ein Bäcker aufmacht. Also habe ich den Zettel doch in dem Wissen, dass ein leerer Bäcker nebenan ist, unterschrieben. Mir geht es ja auch nicht um Mietminderung. Wenn sich an den geräuschen nichts ändert muss ich ausziehen. Sonst bin ich bald reif für einen anderen Ort. Der Bäcker will jetzt sogar Sonntags öffnen, so dass kein Tag in der Woche Ruhe ist. Und er arbeitet von 01.30uhr bis 16uhr. Das darf er glaub ich gar nicht. heißt aber, selbst wenn ich meinen tagesablauf anpasse, könnte ich nicht mal zu anderer Zeit in Ruhe schlafen. Und auch das Lernen ist bei diesem Lärm unmöglich. Was kann man gegen den Bäcker tun? Er hat sich doch sicher auch an die Ruhezeit von 22-6uhr zuhalten? es stört noch mehr Leute in meinem Haus und so haben wir ein Beschwerdeschreiben aufgesetzt, welches wir unterschrieben haben und ihm heute geben werden.Wir haben ihm eine Frist von 14Tagen gegeben und ein Gespräch angeboten. Wenn das nicht klappt, müssen wir uns einen Rechtsanwalt nehmen. Und der Vermieter will sich auch an den Bäcker wenden. Haben Bäcker eine Auflage ihre Maschinen schallgedämpft zu betreiben? Er hat nämlich nichts gedämmt, sondern die Maschinen an die Wand geschoben, welche alles 1:1 überträgt. Ich bin nervlich so fertig! Was meint ihr, soll ich tun?

kitty

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Deshalb hat der Vermieter sich, auch von mir, auf einem Zettel das Wissen über den Bäcker nebenan unterzeichnen lassen...

....Der Bäcker war aber schon 1Jahr vorher ausgezogen und zum Zeitpunkt meines Einzuges war das Ding total verfallen und niemand hätte je damit gerechnet, dass dort wieder ein Bäcker aufmacht......

Ich würde umziehen.


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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wen der Vermieter sich hat unterschreiben lassen, dass eine Bäckerei nebenan vorhanden ist, war damit zu rechnen, dass dort wieder einer ansässig wird.

Die Arbeitszeiten sind für Bäckereien auch üblich.

Ihnen wird nur die Möglichkeit bleiben, sich eine andere Wohnung zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Also ich denke wenn der Vermieter den Zettel einigermaßen intelligent formuliert hat dann haben Sie eben pauschal dafür unterschrieben das Ihnen bekannt ist das nebenan dieser Bäckerbetrieb ist. Davon kann man meiner Meinung nach auch durchaus ableiten das es jetzt oder in Zukunft zu nächtlichen Arbeitsgeräuschen kommen kann. Ob zum Zeitpunkt des Einzugs jetzt unmittelbar der Betrieb vorhanden war spielt dann ja keine Rolle. Ein Bäcker arbeitet nun mal nachts und völlig abstellen wird man auch mit geeigneter Schalldämmung die Geräusche nicht können.

Ich würde wirklich versuchen das vernünftig auf der menschlichen Ebene zu klären und wenn Sie merken das Sie da auf Granit beissen und weiterhin nicht schlafen können lieber die Zähne zusammenbeissen und ein anderes WG-Zimmer suchen.

Ich glaube nicht das es sich lohnt für ein Zimmer welches vielleicht 150 - 300 EUR kostet ( geschätzt ) und relativ kurzfristig kündbar ist seine Nerven, sein Geld und seine Zeit in einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu investieren.


Gruss,
Tom

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#8
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Zumal der Ausgang eines Rechtsstreits für kitty höchst ungewiss (um nicht sogar zu sagen: äußerst negativ in der Prognose) sein dürfte.

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#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo !
die chancen für einen Rechtsstreit sehe ich auch bei Null.
Zudem hat ja der Vermieter Dich in Kenntnis gesetzt, selbst wenn die Bäckerei damals nicht in Betrieb war.
Es gibt zwar ein Nachtbackverbot, soweit ich weiss ist das aber per Sondergenehmigung außer Kraft gesetzt worden, weil es die Existenz der Bäckereibetriebe bedrohte und auch frische
Brötchen am Morgen verhindert, was wir als
Verbraucher ja auch beklagen würden. Also die Versorgung der Bevölkerung wäre gefährdet, so heisst es.

Aber dennoch ist natürlich ein bestimmter
Lärmpegel nicht zu überschreiten.
Eine Messung und die Beauftragung eines
Sachverständigen würde aber einiges kosten.
Da solltest Du lieber die Wohnung wechseln.
Es gibt da nur die Alternativen: sich abfinden und mit Ohrstöpseln schlafen,oder den Standort wechseln .
Klagen hilft jedenfalls nichts- strapaziert nur die Nerven noch mehr :(

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#10
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

das Problem beim Ausziehen wäre, dass ich einen Nachmieter finden müsste, und niemand in ein so lautstarkes Zimmer einziehen wollen wird. Außerdem liege ich unter der Einkommensgrenze und mir müsste somit ein Rechtsanwalt gestellt werden, oder? Meint ihr wirklich, dass es keinen Weg gäbe, da gerichtlich durchzukommen? Immisionsschutzgesetz in Wohngebieten, etc.? Ich will ja keine Mietminderung - ich will einfach, dass der Bäcker da Schallschutzwände vor die Hauptwände davorbaut und der Lärm reduziert wird. Ich war in der Backstube - es sind Uraltmaschinen und keinerlei Dämmung an den Wänden - nur Wand und Fliese. Es gibt doch bestimmt Auflagen über die Geräuschdämmung von industriellen Geräten zu den Ruhezeiten? Wieviel dB darf der Geräuschpegel nachts sein? kennt sich da jemand aus? Ich wäre euch sehr dankbar!

lg kitty

lg kitty

-- Editiert von kitty85 am 10.01.2006 20:08:55

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#11
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wieso? denn Anwalt und Nachmieter?

Du hast eine 3monatige Kündigungsfrist.

Da brauchst Du keinen Nachmieter und auch keinen Anwalt.

(den brauchst Du n u r , wenn Du fristlos kündigen könntest, also wenn Du sofort ausziehen könntest. Dafür hast Du aber keinen Grund. Du hast unterschrieben ,dass du weisst, dass es die Bäckerei gibt. Außerdem könnte sich der Vermieter gegen einen Nachmieter wehren. Er hat Monaate Zeit, um sich für einen Nachmieter zu entscheiden.Bis dahin hst Du auch schon deine 3 Monate Kündigungszeit rum.

Aber, wie gesagt, *fristlos *kommt für Dich nicht in Frage.

Also muss du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten:
3 Monate,und in den ersten drei Werktagen des Monats schriftlich kündigen)

Du kannst hier immer wieder fragen, so ist die Sachlage nun mal.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte doch aber zu der Zeit meines Einzugs nie die möglichkeit mir ein Bild von dem Lärm machen. Ich bin Laie und weiß nicht wie laut die Knetmaschinen des Bäckers sind. Das ist doch ein Argument, oder? Der Bäcker war inaktiv, der Vormieter hat gesagt, da käme kein neuer Bäcker hin und ich solle das Ding nur so noch unterschreiben. Weiß denn jmd, ob es Schalldämpfbestimmungen für Bäckereimaschinen gibt?

kitty


0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

weil dann meine 3Mitbewohner auch ausziehen müssten. Und in deren Zimmern ist das Geräusch nicht so stark. und so müsste ich einen Nachmieter finden, weil die übrigen sonst meinen Mietteil mitzahlen müssten und dies nicht tun. Und ich finde keinen Nachmieter für dieses lautstarke Zimmer. Deshalb müsste ich hier drin wohnen bleiben. Ich glaube hier versteht niemand, wie laut das Geräusch ist. Es ist wirklich so laut, wie wenn jemand auf der anderen Seite nachts zu meiner Wand hin die Bohrmaschine benutzt. Und es geschieht in Intervallen von 10-30Minuten, mit unterschiedlicher Frequenz. diese Zeit reicht nicht zum erneuten Einschlafen. Ich halt das gesundheitlich nicht noch 3 Monate aus. hab bisher nur gestern nacht 3h geschlafen, da ich vor Übermüdung umgefallen bin. Ich übertreib hier wirklich nicht. Ich bin ein nervliches Frack und mir stehen wichtige Prüfungen bevor. Und selbst, wenn alle ausziehen würden, was sie nicht tun wollen, dann könnten wir erst am 01.02. zum 01.05. kündigen - neue WG-Zimmer werden aber immer mit Beginn des Semesters, also dem 01.04. oder noch eher vermietet. Und zwei Mieten zu zahlen, kann ich mir als Studentin nicht leisten. Ich fühl mich so hilflos.

kitty

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#15
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

was ich noch anmerken wollte war, dass der alte Bäcker, der vorher hier tätig war, nur in der Zeit von 4-6uhr die Backstube benutzt hat. Gibt es denn wirklich keine Schallschutzauflagen für gewerbliche Betriebe neben bzw. in Wohnhäusern? Ich werde mich mal beim Ordnungsamt erkundigen. Die können mir ja sicher etwas über die Genehmigungen dieses Bäckereibetriebs sagen. Und ich bin ja nicht alleine betroffen, die gesamte Hausseite hört den Lärm. Ich bin halt nur am stärksten betroffen.

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#16
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wegen Schallschutzmaßnahmen erkundige dich beim Gewerbeaufsichtsamt.
Wenn es um deine Gesundheit geht, kann es dir doch relativ egal sein, was mit den anderen Mitbewohnern ist. Die tauschen doch auch nicht das Zimmer mit dir, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, dass ich jetzt an mich denken muss. ich hatte heute 3Hörausfälle auf einem Ohr (hatte ich vorher noch nie) und sobald ich nur an das Thema denke bekomm ich depressive Anfälle und Heulkrämpfe (hatte ich vorher auch noch nie)-> das kommt sicher vom Schlafentzug. Aber meine Mitbewohner werden bei meinem Auszug auf den Mietvertrag pochen und das Geld für mein Zimmer oder einen Nachmieter verlangen. Es ist ein Teufelskreis!

@all: danke für eure Kommentare

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#18
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Das sind doch eh keine Zustände zum wohnen da wie es sich liest. Also wenn direkt neben meiner Schlafzimmerwand jemand nachts um 2 solche Maschinen anschmeissen würde die sich von der Lautstärke wie Bohrmaschinen anhöhren dann würde ich fluchtartig ein neues WG-Zimmer suchen wo man anständig schlafen kann.

Wenn man mal ne Zeit lang ohne richtigen Schlaf ist schlägt das halt auch ungemein auf die Gesundheit. 2 Jahre und sie sehen 8 Jahre älter aus ;)

Selbst wenn Sie jetzt über Polizei/Ordnungsamt/Anwalt/Gericht usw. gehen, was erwarten Sie sich davon? Der Vermieter wird erst mal argumentieren das ihn das nichts angeht da den Mietern das Vorhandensein der Backstube vor Einzug bekannt war und er auch deswegen baulich nichts unternimmt, damit ist er erstmal auch auf der sicheren Seite. Der Bäcker wird sich auf seine ( vermutlich ) gültige Lizenz fürs Nachtbacken berufen und sagen das er eben seine Arbeit des nachts erledigen muss damit seine Kunden frische Brötchen haben und sich Geräusche beim Arbeiten halt leider nicht vermeiden lassen. Das ganze wird dann auf eine Klage hinauslaufen bei der man dann sein Geld, seine Zeit und seine Nerven verschleudert.
So eine Gerichtssache läuft ja meist auch nicht innerhalb von 14 Tagen ab sondern kann schon alleine mal locker 1/2 Jahr dauern bis zur ersten Verhandlung. Bis dahin sind Sie wahrscheinlich in der Nervenanstalt wenn der Lärm bis dahin weiter geht wie gehabt.

Der zeitliche-,finanzielle-,und nervliche Aufwand über das Gericht etwas zu erreichen falls sich die Herren Bäcker und Vermieter auf normale Kommunikation dumm stellen wird halt vermutlich in keinem Verhältnis dazu stehen sich einfach ein anderes WG-Zimmer zu suchen und da friedlich schlafen und lernen zu können. Selbst wenn Sie es wirklich durchhalten die Zeit bis sie ein gerichtliches Urteil haben wird der Bäcker halt dann vielleicht zu Schallschutzplatten verdonnert die max. 20-30% des Lärms schlucken. Was haben Sie dann davon? Wenn der Geräuschpegel wirklich so laut ist wie sie beschreiben dann bringt das auch nichts um wirklich normal schlafen zu können.

Sorry aber mit den Fakten was Sie liefern würde ich persönlich echt schnellstens den Rückzug antreten wenn normale Gespräche nichts helfen.

Was haben Sie denn für eine Kündigungsfrist bei Ihrem Zimmer? Bei WG-Zimmern eigentlich 3 Monate oder?


Gruss,
Tom



-- Editiert von thomasovic am 11.01.2006 13:48:13

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Zitat :
Ich hatte doch aber zu der Zeit meines Einzugs nie die möglichkeit mir ein Bild von dem Lärm machen. Ich bin Laie ...

Mensch Kity! noch einmal : so etwas zählt nicht.
Entscheidend sind Fakten, Du hast unterschrieben. wahrscheinlich ist es ein
Mischgebiet (Wohn u.Gewerbe) wo Du wohnst
und man kann ja schließlich dem Bäcker nicht seine Existenz rauben. Man wird nicht deinetwegen den Betrieb schließen. Also was erwartest du ?
Mit noch so viel Schallschutz würdest Du immer noch was hören. Aber das steht nicht zur Debatte.
Du hast einen gültigen Mietvertrag, keinen
Grund für eine fristlose Kündung.
Also kündige möglichst schnell, damit nicht wieder Zeit vergeht mit 3monatiger Frist.


Wenn Du Hörausfälle gehabt hast, warum nimmst du keine Hörstöpsel bis Du eine andere Bleibe hast??

Und: Es ist nicht böse gemeint, wenn ich
Dir jetzt mal zusätzlich etwas rate.
Ich weiss nicht wie alt du bist, aber ich habe den Eindruck dass du ein wenig in einer Traumwelt lebst und immer auf Hilfe von außen hoffst. Du weigerst Dich, die
Dinge so zu sehen, wie sie sind und fragst hier immer wieder, weil Du glaubst, es würde mal eine Antwort kommen, die Dir gefällt.
Nur Du kannst Dich entscheiden, das nicht mehr aushalten zu wollen und Dir ein neues
Zimmer zu suchen. Es gibt ein gutes Buch mit
dem Titel * Die Entscheidung liegt bei Dir*

Wäre vielleicht was für Dich (sicher auch zum Ausleihen in der Bücherei)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Wundert mich nur, dass es bei Dir klingt wie eine Bohrmaschine, aber Deine zwei Mitbewohner es anscheinend nicht im geringsten stört.

Wenn bei uns im Haus, egal ob im ersten oder im vieten Stock, auch nur EINER eine Bohrmaschine anschmeisst und das auch noch um Mitternacht, steht das komplett Haus quer im Bett.

Wenn die Sache wirklich vor Gericht gehen sollte und Deine Mitbewohner von allen nichts mitbekommen, hast Du, milde ausgedrückt, schlechte Karten.

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#21
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

die bekommen das ja mit, aber die haben einen festen tiefschlaf. wenn die schon schlafen, werden die nicht wach (waren bei der bundeswehr und haben neben generatoren geschlafen). aber beim einschlafen oder lernen bereitet es ihnen ebenfalls Ruhestörung. Und im haus haben ja noch mehr Leute unterschrieben, dass sie sich stark belästigt fühlen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Kitty diese ganzen wenn und aber werden dir kaum weiter helfen.
Du hast von Tom und Odil sehr gute Ratschläge bekommen. Vielleicht solltest du dir diese nochmal in Ruhe durchlesen und durch den Kopf gehen lassen.
Ein Gang vor Gericht ist reine Zeitverschwendung und bringt dir den verlorenen Schlaf auch nicht zurück.
Zieh dort aus und das schnellstens, das ist
und bleibt die einzige Möglichkeit um an deiner Situation was zu ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kitty85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt soweit, dass ich nervlich nicht bereit bin mich mit der Bäckerei zu streiten, sondern einfach so schnell wie möglich aus dem Mietverhältnis austreten möchte, um wieder schlafen zu können. Das Problem dabei ist der gleichberechtigte Mietvertrag von meinen Mitbewohnern und mir. Wer mir diesbezüglich weiterhelfen kann und will, dem wär ich verbunden, wenn er mir einen Ratschlag dazu in das Forum Mietrecht unter dem Posting "Unterschrift ungültig?" schreibt. Ich danke euch allen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12302.03.2010 16:07:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Kitty,
bei mir gibt es eine ähnliche Situation. Neben meinem Haus gibt es im Erdgeschoss auch einen Bäcker. Dieser hat kürzlich neu eröffnet und seit dem höre ich es auch in meiner Wohnung, die ein Geschoss höher liegt.
Von 0 Uhr an laufen die Maschinen. Das ist jedoch bei mir in der Wohnung nur ein ganz leises Summen, das ich kaum wahrnehme. Jedoch poltert der Bäcker wie verrückt! Im Gegensatz zu dir habe ich jedoch einen netten Vermieter, der alles dafür tut, dass wir uns wohl fühlen. Wie er sagt, muss in einer Backstube in einem gemischten Wohngebiet alles Mögliche getan werden, damit sich die Anwohner nicht gestört fühlen. Ich würde mich also noch mal erkundigen, wie das mit den Zeiten und der Dämmung aussieht.
Mein Bäcker ist auch nicht wirklich gesprächsbereit, jedoch hat mein Vermieter jetzt das Umweltamt angerufen. Die wollen jetzt evtl. was überprüfen. Unter mir die Mieter sind viel schlimmer dran. Die schlafen nämlich auch an der Wand zum Bäcker hin...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12302.03.2010 16:07:38
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Kitty!

Ich bins noch mal! Die Aussage, dass deine Chancen bei einem Rechtsstreit bei 0 liegen, ist einfach BLÖDSINN!

Meine Situation war ja die gleiche, das Amt war da und hat gemessen (DAS KOSTET ÜBRIGENS NICHTS!!! AUCH BLÖDSINN!) und es war eindeutig zu laut!
Jetzt muss sich etwas tun...

Also gibt es durchaus Hoffnung!!!

0x Hilfreiche Antwort

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