moin zusammen,
ich wohne 1 etage in einer maisonettenwohnung. wenn ich auf meiner terrasse bin und am geländer stehe, dann liegt da meine nachbarin. nackt!
mich stört es ja nicht.... nur letzten sommer ging ich natürlich auf meine terrasse und sah sie naggisch... sie sah mich und sagte: na du spanner... aber im freundlichem ton ohne böse zu sein. findet es wahrscheinlich toll
nun, wann beginnt die spannerei darf ich nicht mehr an mein terrassengeländer stehen und in die ferne schauen? wenn die gute frau nur 1m weiter zum ihrem fenster liegen würde, dann sähe ich nix mehr.
dieses frage interessiert mich mal. wenn sie ihre mumu geheim halten will, soll sie sich doch nen schlüpper anziehen oder so
schonmal danke für eure anteilnahme
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"
Im ewigen Gedenken."
wann beginnt das spannen?? :)
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
quote:
wenn sie ihre mumu geheim halten will
Will sie ja offenbar nicht.
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Zeig dich doch auch nackisch...:-))
Die Dame weiss das,dass du sie sehen kannst.Wenn es sie stören sollte,dann soll sie zum FKK.
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"N_L"
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Spannen beginnt dort, wo technische Hilfsmittel verwendet werden (Fernglas, Nachtsichtgerät, etc.). Gucken darf jeder, wohin er will. Auch stundenlang in fremde Fenster, wenns beliebt.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
quote:
Spannen beginnt dort, wo technische Hilfsmittel verwendet werden
Technische Hilfsmittel sind nicht unbedingt erforderlich.
quote:
Voyeurismus (v. fr. voir für „sehen" und voyeur für „Seher") ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeur (umgangssprachlich auch Spanner genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Voyeurismus
Allerdings ist das bloße "Spannen" nicht strafbar.
-- Editiert am 28.05.2010 11:38
Alles, was man mit bloßem Auge sehen kann, ohne besondere "unübliche" Dinge zu tun (auf die Mauer klettern, 5 cm vor dem Fenster stehen etc.), ist bei keiner denkbaren Auslegung "Spannen".
Solange du also kein Teleskop einsetzt oder dich in den fremden Vorgarten schleichst o.ä., ist es allein das Problem der Nachbarin, wo man wie hereinschauen kann.
Ich kann ja auch nicht meine Vorhänge abhängen, nackt in der Wohnung rumlaufen und dann von meinen Nachbarn verlangen, nicht mehr auf den Balkon zu gehen oder in Richtung meiner Fenster zu gucken.
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--- editiert vom Admin
@jerkyll: Ich bezog mich mit dem Begriff "Spannen" natürlich auf das strafrechtlich relevante Spannen. (Schließlich ist das ja hier ein Rechtsforum und kein Forum zur reinen Begriffserklärung gemäß Duden/Wiki)
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Ich bezog mich mit dem Begriff "Spannen" natürlich auf das strafrechtlich relevante Spannen. <hr size=1 noshade>
Wo steht denn geschrieben, dass das Beobachten anderer mit Nachtsichtgerät oder Fernglas mit Strafe bedroht ist? Strafbar gem. § 201 a StGB wäre das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen einer Person, die sich in ihrer Wohnung oder einem sonstigen gegen Einblick geschützten Raum befindet.
-- Editiert am 28.05.2010 13:14
sieht die Nachbarin den wenigstens ansprechend aus oder solltes du sie wegen Augenkrebs zur Unterlassung auffordern?
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