wann beginnt das spannen?? :)

24. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)
wann beginnt das spannen?? :)

moin zusammen,

ich wohne 1 etage in einer maisonettenwohnung. wenn ich auf meiner terrasse bin und am geländer stehe, dann liegt da meine nachbarin. nackt!

mich stört es ja nicht.... nur letzten sommer ging ich natürlich auf meine terrasse und sah sie naggisch... sie sah mich und sagte: na du spanner... aber im freundlichem ton ohne böse zu sein. findet es wahrscheinlich toll :grins:

nun, wann beginnt die spannerei :devil: darf ich nicht mehr an mein terrassengeländer stehen und in die ferne schauen? wenn die gute frau nur 1m weiter zum ihrem fenster liegen würde, dann sähe ich nix mehr.

dieses frage interessiert mich mal. wenn sie ihre mumu geheim halten will, soll sie sich doch nen schlüpper anziehen oder so :grins:

schonmal danke für eure anteilnahme :cheers:

:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
wenn sie ihre mumu geheim halten will

Will sie ja offenbar nicht.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Zeig dich doch auch nackisch...:-))
Die Dame weiss das,dass du sie sehen kannst.Wenn es sie stören sollte,dann soll sie zum FKK.

-----------------
"N_L"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Spannen beginnt dort, wo technische Hilfsmittel verwendet werden (Fernglas, Nachtsichtgerät, etc.). Gucken darf jeder, wohin er will. Auch stundenlang in fremde Fenster, wenns beliebt.




-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Spannen beginnt dort, wo technische Hilfsmittel verwendet werden


Technische Hilfsmittel sind nicht unbedingt erforderlich.

quote:
Voyeurismus (v. fr. voir für „sehen" und voyeur für „Seher") ist eine Form der Sexualität, bei der ein Voyeur (umgangssprachlich auch Spanner genannt) durch das Betrachten von seiner Präferenz entsprechenden sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen sexuell erregt wird. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff das heimliche Beobachten einer unwissenden Person, im weiteren Sinn jegliche Form der Lust am Betrachten.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Voyeurismus

Allerdings ist das bloße "Spannen" nicht strafbar.





-- Editiert am 28.05.2010 11:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Alles, was man mit bloßem Auge sehen kann, ohne besondere "unübliche" Dinge zu tun (auf die Mauer klettern, 5 cm vor dem Fenster stehen etc.), ist bei keiner denkbaren Auslegung "Spannen".

Solange du also kein Teleskop einsetzt oder dich in den fremden Vorgarten schleichst o.ä., ist es allein das Problem der Nachbarin, wo man wie hereinschauen kann.

Ich kann ja auch nicht meine Vorhänge abhängen, nackt in der Wohnung rumlaufen und dann von meinen Nachbarn verlangen, nicht mehr auf den Balkon zu gehen oder in Richtung meiner Fenster zu gucken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

@jerkyll: Ich bezog mich mit dem Begriff "Spannen" natürlich auf das strafrechtlich relevante Spannen. (Schließlich ist das ja hier ein Rechtsforum und kein Forum zur reinen Begriffserklärung gemäß Duden/Wiki)

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich bezog mich mit dem Begriff "Spannen" natürlich auf das strafrechtlich relevante Spannen. <hr size=1 noshade>


Wo steht denn geschrieben, dass das Beobachten anderer mit Nachtsichtgerät oder Fernglas mit Strafe bedroht ist? Strafbar gem. § 201 a StGB wäre das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen einer Person, die sich in ihrer Wohnung oder einem sonstigen gegen Einblick geschützten Raum befindet.






-- Editiert am 28.05.2010 13:14

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

sieht die Nachbarin den wenigstens ansprechend aus oder solltes du sie wegen Augenkrebs zur Unterlassung auffordern? ;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

letzteres :grins:

beine dürr wie bei ne spinne, oberkörper auch, dagegen wirken 2 große argumente und auf dem hals... irgendwie wie sid von ice age :grins:

:)

-----------------
"

Im ewigen Gedenken."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen