winterdienst bei sondernutzunsrecht

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mainzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
winterdienst bei sondernutzunsrecht

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft auf einem Grundstück, welches aber auch hinten mit einem Garten an eine Straße grenzt. Nun gehe ich davon aus, dass wir auch
deshalb für die Bereich für den Winterdienst zuständig sind, oder?
Nun kommt aber meine eigentlich Frage:
Der Bereich, der an die Straße grenzt ist ein Garten,
an dem der Eigentümer der Erdgeschoß-Wohnung Sondernutzungsrecht hat,
und wir als restlichen Eigentümer kein Zugangsrecht haben.
Ich gehe davon aus, dass nun der Eigentümer mit dem Sondernutzungsrecht die alleinige Pflicht zum Winterdienst im Bereich der genannten Straße hat, oder sehe ich dies falsch?

Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir hier weiterhelfen könnten!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 274x hilfreich)

also wenn Sie keinen Zugang durch den garten haben, können Sie die angrenzende Strasse ja gar nicht erreichen - oder seh ich das falsch?
M.E. müssen Sie den Winterdienst hier nicht machen.

LG

-----------------
"Julchen"

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#2
 Von 
Mainzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe das ja genauso, aber immerhin ist es ja Gemeinschaftseigentum, welches durch Sondernutzungsrecht eingeschränkt wurde.
Aber ich sehe die Sache so: keine Rechte (kein Zugang), keine Pflichten.
Oder übersehe ich hier irgendwas?

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Alle Kosten, die ein Sondernutzungsrecht betreffen, müssen vom Sondernutzungsberechtigten getragen werden.Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carsten.Boll
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

dies sollte in der Teilungserklärung geregelt sein, Sondernutzungsrecht ist nicht gleich Wegerecht.

Gruß
CB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quedelix
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Was ist ein Sondernutzungsrecht???

0x Hilfreiche Antwort

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