zu hohe bäume an grundstücksgrenze

15. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
cosmolino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zu hohe bäume an grundstücksgrenze

2 m von unserem Zaun entfernt stehen ca.20 m hohe tannen, die schon alleine von aussehen her, bedrohlich wirken. der nachbar wurde schon mehrmals darauf angesprochen, auch ein baumschutzbeauftragter war schon da. es wäre möglich, dass wenn ein baum umfällt oder sich nur ein schwerer ast lösen würde, dass dieser auf unseren pool mit überdachung fallen würde.
außerdem hängen die äste auf unsere hütte im garten, wo sich auch die solaranlage für den pool befindet.
wie kann man sich dagegen whren? gibt es da eine rechtliche grundlage?
im voraus DANKE für die hilfe!
M.

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Die Bestimmungen sind im Nachbarschaftsrecht
festgelegt. In welchem Bundesland wohnt Ihr?

Meist hat man nach 5 Jahren keinen Anspruch
mehr auf Beseitigung von Bäumen. Wenn die Tannen 20 m hoch sind dürfen sie älter sein!!
Anders ist es, wenn von den Bäumen tatsächlich eine Gefahr ausgeht.

25x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mrs uiui
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 170x hilfreich)

auch wenn bäume alterbestandschutz haben (5Jahre) habt ihr das recht die überhängenden äste entfernen zu lassen. man kann dem nachbarn eine angemessene frist setzten (3-4Wochen). wenn nichts passiert kann man sie selber abschneiden. es gibt im BGB so ein gesetz. das sind meine informationen.

12x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Gefunden habe ich dazu noch folgende Beispiele:


Baumbeseitigungsanspruch des Nachbarn (22m hohe Birke)?
Der Nachbar verklagte seinen Grundstücksnachbarn auf die Beseitigung einer ca. 22 hohen Birke, die sich auf dem Grundstück der Beklagten unmittelbar (30 - 50 cm entfernt) an der Grundstücksgrenze zur Klägerin befindet.

Der Nachbar -Kläger- leidet unter Asthma sowie unter einer Birkenpollen-Allergie. In jenem Wohngebiet, das in den 60er-Jahren im Wohnort entstand, sind in einem weiteren Umkreis eine Vielzahl von Birken vorhanden. Die Klage wurde abgewiesen. Der Grundstücknachbar musste lediglich den Überhang entfernen, nicht jedoch den Baum. LG Frankfurt/Main Az: 2/16 S 49/95 vom 23.8.1996


____________________________________
Altersschwache Bäume muss der Nachbar fällen, bevor sie in Ihr Grundstück hinein umkippen. Unterlässt er dies, muss er alle Schäden bezahlen. Übrigens: Wer verpflichtet ist, Bäume zu beseitigen, muss auch deren Wurzeln komplett entfernen -unabhängig davon, ob eine Gefährdung (z.B. Schädigung einer Hausmauer) besteht (LG Bielefeld: 20 133/01).

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cheesa
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallihallo!

Wie mrs. uiui bereits schrieb, kann man Astüberhang entspr. BGB beseitigen (lassen), die für diesen Anspruch notwendige Beeinträchtigung liegt hier wohl vor.

Wenn die Bäume 2 Meter weg von der Grundstücksgrenze stehen, hätte man vermutlich ohnehin nie etwas dagegen unternehmen können. Die Abstandsregeln unterscheiden sich aber je nach Bundesland im Detail.

Und ganz allgemein wiederhole ich auch in diesem Thread: Vorsicht mit dem Einspruch bei Verletzung der Grenzabstandsregeln durch den Nachbarn! Nach meinen Erfahrungen MUSS man zumindest in Bayern innerhalb der Verjährungsfrist KLAGEN, damit der Einspruch als Einspruch gilt!

8x Hilfreiche Antwort

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