Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung von Aufn.

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ano.On
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung von Aufn.

Hallo

Ich bräuchte etwas Hilfe weil ich eine Abmahnung bekommen habe. Eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen.

Mein Onkel aus dem Ausland (ist das Land wichtig? Es ist ein EU Land aber ich möchte möglichst anonym bleiben, ich hoffe ihr habt dafür Verständnis) war mal für einen Monat bei mir und er hat die Gelegenheit genutzt alles runter zu laden was das Internet anbietet.

Ich bin bei solchen Downloads sehr empfindlich, da ich schon oft von diesen Abmahnungen gelesen habe und keine haben möchte aber jetzt hat mir mein Onkel einfach alles vermasselt.

Was kann ich jetzt am besten machen? Gibt es empfehlenswerte Anwälte in Nürnberg die sich um solche Sachen kümmern?

Ich soll den Betrag bis zum 18.01 bezahlen, den Brief habe ich erst heute gesehen da ich im Urlaub war.

Gibt es eine Möglichkeit die Rechnung auf meinen Onkel zu schieben? Die Daten sind auch bei ihm auf dem Laptop, falls er sie nicht wieder gelöscht haben sollte.

Patent anmelden oder verletzt?

Patent anmelden oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ano.On
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Keine Antworten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Keine Antworten?


Keine Geduld? Wenn du eine Antwort in 1 Stunde willst, bezahl einen Anwalt dafür.

quote:
er hat die Gelegenheit genutzt alles runter zu laden was das Internet anbietet


Dann haftest du möglicherweise trotzdem als Mitstörer noch auf Unterlassung. Offenbar stellst du ja Dritten deinen Rechner entweder völlig ungeschützt oder mit Administratorrechten zur Verfügung, sodaß sie alle nur denkbaren Taten darüber begehen können. In so einer Situation wirst du kaum behaupten können, du hättest deinen Sorgfaltspflichten als Anschlußinhaber Genüge getan (analog: Betrieb eines offenen WLAN).

quote:
Gibt es eine Möglichkeit die Rechnung auf meinen Onkel zu schieben?


Nö, es geht hier ja offenbar um den Unterlassungsanspruch, der wendet sich erst mal gegen dich als Anschlußinhaber.

Wenn du den Onkel angibst, kommt für den vermutlich eine Schadensersatzforderung hinterher. (Während du als Anschlußinhaber für Schadensersatz typischerweise nicht haftest; solltest du hingegen so "schlau" sein, dem Abmahner die Onkelstory zu erzählen, wird er vermutlich direkt eine SE-Forderung gegen dich hinterher schieben. Man gibt niemals ohne Grund zu, sich überhaupt nicht um die Absicherung des Systems gekümmert zu haben.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ano.On
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Man hat mir von Internet Anwälten erzählt die einem sofort helfen. Ich bin hier neu und kenne mich nicht so gut aus.

Ich bin schon ein wenig Nervös wegen der Sachen und deswegen habe ich es momentan nicht so mit der Geduld.

Mein Onkel hat die Daten mit seinem Laptop runter geladen, ich hatte damals nur einen sehr alten Computer denn ich zum Lernen benutze, für meinen Führerschein.

Ich werde jedenfalls morgen mal einen Anwalt besuchen und das ganze mit ihm versuchen zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die erste Frage an den Anwalt : Was kostet meine Frage
Die erste Anweisung. sobald es teurer wird als bei er ersten Frage wird, "Halt" rufen und den neuen Preis nennen.

Das könnte auch "teuer" sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ano.On
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Was mich an der Sache ergärt ist dass ich da wirklich viel wert drauf lege. Das war schon seit dem ersten Tag, seit dem ich Internet Zugriff bekommen hatte meine größte furcht und jetzt kommt einfach mal mein Onkel und versaut es :/

Ich habe mir jetzt einen Anwalt rausgesucht den ich morgen besuchen werde.

Danke

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Das war schon seit dem ersten Tag, seit dem ich Internet Zugriff bekommen hatte meine größte furcht


Dabei ist der Schutz doch so einfach:

Zugang zum Anschluß nur über den eigenen Rechner erlauben, dort nur über einen Gastaccount, der nichts installieren kann.

Ansonsten bleibt dir ja noch der Vorteil, daß du weißt, wer das verursacht hat - du könntest deinen Onkel für die entstandenen Kosten in Regreß nehmen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

quote:
Was kann ich jetzt am besten machen?

Anwalt aufsuchen und das ganze anschauen lassen. Der Anwalt kann dann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und abgeben.



quote:
Man hat mir von Internet Anwälten erzählt die einem sofort helfen. Ich bin hier neu und kenne mich nicht so gut aus.

Deshalb steht ja auch über jedem Absende-Button ganz deutlich
Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch und NICHT der Rechtsberatung.
Lesen muss man halt selbst ...


Die erwähnten Anwälte findet man gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen.

Keiner hat was verwertet. Download für privaten Gebrauch ist noch keine Verwertung.

quote:
Mein Onkel [...] hat die Gelegenheit genutzt alles runter zu laden was das Internet anbietet.

Das kann er gar nicht geschafft haben. ;)

quote:
Ich soll den Betrag bis zum 18.01 bezahlen,

Welchen Betrag? Text der Abmahnung?

-----------------
"Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Download für privaten Gebrauch ist noch keine Verwertung.


Download wird ja auch kaum vorgeworfen werden, wo soll das denn auch ermittelt worden sein?
Wie immer wird der TE den Upload meinen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Download wird ja auch kaum vorgeworfen werden, wo soll das denn auch ermittelt worden sein?

Das ist wohl eine Kunst? Was meinst du wohl, wie z.B. eine gängige Forensoftware "im Bedarfsfall" deinen Rechner "ermittelt"? Die IP-Adresse "von vorhin" kannst du vergessen.

quote:
Wie immer wird der TE den Upload meinen.

Ja, klar:
quote:
Mein Onkel [...] hat die Gelegenheit genutzt alles runter zu laden

"Upload" ist für mich immer noch neudenglisch für "Hochladen", also konkret vom Client auf den Server. "Download" oder "Runterladen" heißt's in umgekehrter Richtung. Du warst auch schonmal besser. :augenroll:

Also loade dir lieber mal meine PN down - ach nein, brauchst du ja gar nicht, macht dein Browser ja selber, wenn du sie nur öffnest. Von da an dürfte die Seite in seinem Cache (also auf deiner Festplatte) stehen. ;)

quote:
Ich habe mir jetzt einen Anwalt rausgesucht den ich morgen besuchen werde.

Schön dumm also. ;) Aber mach nur, wenn du Langeweile hast und dir das Geld zu locker sitzt.


-----------------
Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.

-- Editiert siwe123 am 20.02.2012 21:29

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.188 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen