Abmahnung wegen unlauteren Vertriebs von Nachahmungen eines Designs für existierenden Artikel

21. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb534282-31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen unlauteren Vertriebs von Nachahmungen eines Designs für existierenden Artikel

Hallo in die Runde,

gestern habe ich eine Abmahnung wegen unlauterem Vertriebs von Nachahmungen erhalten.
Beim abgemahnten Produkt handelt es sich um eine 3D Klappkarte aus Papier.
Wir haben im April 2018 eine geringe Stückzahl dieser Feuerwehrkarten in Vietnam bestellt und liefern lassen, die wir seit 2018 vertreiben.
Im Januar 2019 hat ein Mitbewerber sich das Design beim Deutschen Marken- und Patentamt für exakt diese Karte beantragt und das Design wurde ihm im Juni 2019 eingetragen.
Neben diesem Design hat der Mitbewerber sich die Rechte für ca. weitere 20 mit unseren Karten identische Designs eintragen lassen.
Zum Zeitpunkt der Eintragung haben wir die Karte bereits seid mehr als einem Jahr vertrieben, was wir anhand der Bestellung, Rechnungen, sowie dem Back-up unseres Online-Shops (wegen Unwirtschaftlichkeit des Shops verkaufen wir nur noch über andere Plattformen) belegen können.
Die Ähnlichkeit/Gleichheit dieser Karte, sowie der anderen Karten ist aus meiner Sicht darauf zurück zu führen, dass der Kläger den gleichen Lieferanten hat.
Als Frist zur Rücksendung der Unterlassungserklärung wurde mir der 30.12.2019 gesetzt, vermutlich wohlwissend, dass eine rechtliche Beratung während der Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren sehr schwierig ist.

Sehr dankbar bin ich aus diesem Grund, wenn ihr mir ein rechtliches Feedback geben könnt!

Fragen, die mich beschäftigen sind:
- Ist der Design-Eintrag nichtig, weil der Artikel gar nicht neu war, sondern vor dem Anmeldetag bereits vertrieben wurde bzw. im Warenverkehr vorhanden war?
- Ist es möglich sich später Designs zu sichern, die vom Hersteller so angeboten werden - quasi genormt "von der Stange" vertrieben werden?
- Was mache ich mit der Abmahnung?
- Kann ich dazu auffordern die Abmahnung zu widerrufen?

Vielen Dank für euer Feedback und frohe Weihnachten!

-- Editiert von fb534282-31 am 21.12.2019 17:39

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119231 Beiträge, 39696x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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