Anonymer Hinweis auf Download von Software

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Awake
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Anonymer Hinweis auf Download von Software

Hallo zusammen,

ich wollte fragen, wie hoch die Chance ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden aufgenommen wird, der "anonym" wegen eines Downloads (Torrent) von Software gemeldet wurde?

Als Beweis gibt es eigentlich kaum etwas stichfestes, als - wenn ueberhaupt - einen Screenshot ueber eine Gruppennachricht in Facebook. Ob das als Beweis allerdings ausreicht, mag ich zu bezweifeln. Denn: Dort wo keine Daten sind, ist auch kein Beweisstueck, nicht?

Mich wuerde es einfach nur interessieren, ob da die zustaendige Behoerde ueberhaupt was diesbezueglich aufnehmen wird, da sie sicherlich x solcher Meldungen taeglich bekommen.

Ueber Antworten wuerde ich mich freuen.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
wie hoch die Chance ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden aufgenommen wird, der "anonym" wegen eines Downloads (Torrent) von Software gemeldet wurde


Irgendwo zwischen knapp unter 0% und etwas über 100%. Es hängt halt daran, wie leicht das ganze überhaupt noch ermittelbar scheint und in welchem Umfang die angezeigte Tat sich bewegt (für eine Datei macht kein StA ein Verfahren auf, für hunderte schon) und was für Daten das waren (Mark-Medlock-Songs oder Kinderpornographie?).

quote:
einen Screenshot ueber eine Gruppennachricht in Facebook


Also ein pseudonymes "Geständnis", das grundsätzlich von jedem stammen kann, der Zugriff auf den Account des Betreffenden hatte (oder auch nur auf dessen Rechner, während dieser eingeloggt war).
Da dürfte kein StA auch nur den Blick für heben.

quote:
Dort wo keine Daten sind, ist auch kein Beweisstueck, nicht?


Natürlich würde ein Geständnis des Täters auch ohne weitere Beweisstücke ausreichen, sofern er es nicht widerruft.

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#2
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielleicht solltest du, wenn du weißt was du gedownloadet hast, vorsorglich eine Unterlassungserklärung an die Rechteinhaber schicken. Das kann man auch, wenn man noch keine Abmahnung erhalten hat. Letztendlich wird im Rahmen der Strafanzeige ja möglicherweise auch der Rechteinhaber darüber informiert, dass er hier geschädigt wurde. Dieser könnte dann eine Anwaltskanzlei damit beauftragen dich abzumahnen. Diese Abmahnkosten sind recht hoch, kann man aber aushebeln, wenn du vorab schon deine Unterlassung erklärt hast.

Nähere Info`s dazu
http://abmahnwahn-dreipage.de/

Jedoch würdest du damit natürlich auch die schlafenden Hunde wecken, dies sollte daher gut überlegt sein. Schau mal auf diesen Seiten nach, wie hoch die Gefahr einer Abmahnung sein kann, die ist nämlich stark abhängig vom Provider deines Anschlusses. Gefährlich ist es bei T-Online und Kabel Deutschland, da die IP-Daten hier wohl doch für längere Zeit gespeichert und damit die Downloads deinem Anschluss zugeordnet werden könnten.

Ich hoffe die Info hilft dir ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
vorsorglich eine Unterlassungserklärung an die Rechteinhaber schicken


Wieso, weil jemand vermutet, jemand könne ihn anonym anzeigen, weil er in irgendeinem sozialen Netzwerk gesagt hat "ich hab mir da was gezogen"?
Darauf könnte auch kaum ein Abmahner eine Unterlassungsforderung stützen; der Accountinhaber bräuchte ja bloß zu bestreiten, daß er das geschrieben hat.
Kinderkrams.

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