Hallo,
eine Frage zur Abzweigung eines Gebrauchmusters. Im Internet bewerben Anwälte "zugeschnittene" Gebrauchsmuster gegen Verletzer als gewieft, will ich mal sagen. Ist dieses Vorgehen denn nicht die Regel, und welche Vorteile bringt denn das haargenaue Zuschneiden, wenn es vor den Kadi geht?
Vielen Dank
-- Editiert von erik12345 am 13.01.2020 08:32
Anzahl der Ansprüche
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Ein Patent wird (durch das Patentamt) geprüft. Das kann schon mal ein paar Jahre dauern. Am Ende der Prüfung wird das Patent erteilt. Erst ab der Erteilung ist es wirksam, d.h. man kann einen Patentverletzer belangen. Die Prüfung hat den Vorteil, dass das Patent mit recht hoher Wahrscheinlichkeit Bestand hat, wenn es angegriffen wird.
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht, das recht schnell (innerhalb weniger Monate) "eingetragen" wird und damit in Kraft tritt. Man kann dann sofort einen Verletzer belangen. Da es ungeprüft ist, kann es aber mit höherer Wahrscheinlichkeit einem Angriff nicht standhalten. Insbesondere wird nicht durch das Patentamt recherchiert, ob der beanspruchte Gegenstand überhaupt neu ist.
Gebrauchsmuster und Patent gibt es (bis auf geringfügige Ausnahmen) für dieselben Erfindungen und können parallel beantragt werden. Auch kann man aus einer Patentanmeldung ein Gebrauchsmuster "abzweigen".
Die Voraussetzungen für ein bestandskräftiges Recht sind für ein Patent und ein Gebrauchsmuster praktisch identisch, obwohl sich der Gesetzestext ("... auf erfinderischer Tätigkeit beruhend ..." bzw. "... erfinderischer Schritt ... ") etwas unterscheidet.
Es ist also nicht so, dass es ein Gebrauchsmuster bereits für "kleinere" Erfindungen gibt, die für ein Patent irgendwie nicht "reichen".
Wenn jemand ein Gebrauchsmuster verletzt, so wird der Verletzer mit Sicherheit versuchen, dass es wegen fehlender Neuheit (oder fehlendem "erfinderischen Schritt") gelöscht wird. Das wird dann zumindest in den Fällen auch tatsächlich geschehen, in denen es bei einer parallelen Patentanmeldung (z.B. wegen fehlender Neuheit) gar nicht zur Erteilung des Patents kommt (und daher gegen einen vermeintlichen Verletzer auch noch nicht verwendet werden konnte). Beim Gebrauchsmuster, wo der Gegner (und nicht der Patentprüfer des Patentamts) nachweist, dass die Erfindung nicht neu ist, wird es dann schon richtig teuer (zumeist mehr als 10000 € ). Ein Gebrauchsmuster ist nur dann billig (preisgünstig), wenn es niemanden interessiert und es daher keine Auseinandersetzungen mit irgend jemandem gibt.
Ein "zugeschnittenes" Gebrauchsmuster kann schnell eingesetzt werden, um beim Gegner Importe zu stoppen oder Produktionen stillzulegen. Wird es aber später gelöscht, so sind das alles Schäden, die der Gebrauchsmusterinhaber dann ersetzen muss. Die möglichen Kosten sind da nach oben nicht begrenzt.
Beim Patent als geprüftem Recht ist die Gefahr, dass es beim Angriff durch den Gegner keinen Bestand hat, wesentlich geringer. Garantie gibt es hier aber leider auch nicht. Der Patentprüfer ist nicht Gegner des Patentanmelders, der irgendwie das Patent nicht erteilen "will", sondern er schützt den Anmelder (im Rahmen seiner Möglichkeiten) vor Kosten, die dessen Unternehmen schnell in den Konkurs treiben könnten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen