Bekannte Produktlösungen zu einem patentierten Design kombiniert | Inwieweit lässt sich das umgehen?

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fragenueberfragen.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekannte Produktlösungen zu einem patentierten Design kombiniert | Inwieweit lässt sich das umgehen?

Grüß Gott,

um meine Frage etwas zu veranschaulichen, möchte ich direkt ein fiktives Beispiel geben. GbR A hat im Jahr X ein Patent für ein Hundegeschirr angemeldet, dieses zeichnet sich darin aus, diverse Module, die bereits vor der Patentanmeldung Stand der Technik waren, auf ein einziges Geschirr zu reduzieren. Solche "Module" fangen bei unserem fiktiven Beispiel bei der Möglichkeit an, eine Leine am Rücken, am Hals oder auch jeweils an den Schulterpartien anzubringen, auch besteht weiterhin noch die Option ein Blindenhund Greifbügel am Rücken des Hundes anzubringen.
Nun, Tatsache ist, diese "Module" bzw. eigentlich nur Metallringe an den bestimmten Stellen am Geschirr sind keine neue Erfindung, auch gibt es andere Hersteller, die von den 4 Modulen bis zu 3 in ihr Geschirr mit einer eigenen Designlösung im Allgemeinen verarbeiten und gewerblich anbieten, aber eben nicht mit allen 4 genannten Modulen in ein und das selben Geschirr.
Im Patent selbst wird im Detail die Designlösung der GbR A akribisch beschrieben. So gehen sie auf sämtliche Materialien und Module ein, erklären den Anwendungsbereich und wie diese theoretisch genutzt werden kann. Erklären weiterhin ihre Designlösung, so z.B. auch dass an einem länglichen Stück Leder befestigte Schlaufe Zwecks stufenloser Befestigung -eigentlich ist es viel mehr ein loses hin- und herschieben der Schlaufe am länglichen Lederstück- im Rahmen ihrer Designlösung abgesichert sein soll.

Meine eigentlichen Fragen sind also, ob einerseits dieses Patent greift, wenn die selben vier Module in unsere eigene Designlösung des Geschirrs fließen und andererseits steht noch offen, inwieweit sich absolut gängige Lösungen innerhalb des Produktdesigns, wie ich anhand der Schlaufe oben beschrieben habe, absichern lassen.

Patent anmelden oder verletzt?

Patent anmelden oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fragenueberfragen.):
Meine eigentlichen Fragen sind also, ob einerseits dieses Patent greift, wenn die selben vier Module in unsere eigene Designlösung des Geschirrs fließen


Unmöglich aus der Ferne zu beantworten. Ab welchem Punkt ein Patent verletzt ist oder nicht, ist eine Wissenschaft für sich.

Zitat (von fragenueberfragen.):
und andererseits steht noch offen, inwieweit sich absolut gängige Lösungen innerhalb des Produktdesigns, wie ich anhand der Schlaufe oben beschrieben habe, absichern lassen.


Die Anforderungen an ein Patent sind hinsichtlich Neuheit eigentlich hoch; es darf nichts sein, das einem Fachmann ohne weiteres naheliegend wäre. Eine bloße Akkumulation bekannter Dinge reicht dafür wohl nicht aus ("ein Hut mit Ventilator und Radioempfänger"). Aber es ist immer eine Einzelfallfrage.

Wenn allerdings schon ein Patent erteilt wurde, wird man es anfechten müssen, da ein Gericht an die Bestandskraft in einem evtl. Klageverfahren des Patentinhabers gegen dich ansonsten gebunden wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von fragenueberfragen.):
dieses zeichnet sich darin aus, diverse Module, die bereits vor der Patentanmeldung Stand der Technik waren, auf ein einziges Geschirr zu reduzieren

Eine Vielzahl von Patenten scheitern bereits daran.


Den Rest müsste ein Patentanwalt beantworten, nach Sichtung aller Unterlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.193 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen