Hi, ich habe eine Frage bezüglich des Patentrechts für Romane und Lektüren.
Angenommen ich veröffentliche einen Lektüreschlüssel, von einem Roman, verstoße ich gegen das Copyright oder Urheberrecht?
Copyright und Patentrecht für Bücher
1. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2016 | 01:51
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
Copyright und Patentrecht für Bücher
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2016 | 14:32
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
Ein Lektüreschlüssel oder auch Lektürehife zu einem Roman, ist eine Erläuterung zu diesem.
"Lektürehilfen (auch Lektüreschlüssel) sind Bücher, die die dem umfassenderen Verständnis und der besseren Interpretation von literarischen Werken dienen. Sie enthalten grundsätzlich eine Zusammenfassung der Inhalte und Informationen zu den wesentlichen Gesichtspunkten des jeweiligen Werkes."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Patentrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.303
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten