Hallo Zusammen,
Ich möchte einen kleinen Kunststoff Produkt vertreiben. Ein Gebrauchsmuster ist vorhanden, jedoch abgelaufen. Soweit ich es beurteilen kann. https://worldwide.espacenet.com/patent/search/family/053184669/publication/DE202015002039U1?q=pn%3DDE202015002039U1
Ob es wirklich abgelaufen ist, kann ich nicht sagen. Der Erfinder verkauft dieses Produkt auf seiner Webseite und erwähnt eine strategische Partnerschaft. Ich bin Privat Person, also hab kein Unternehmen und möchte das Produkt offline Vertreiben.
Die frage die ich stelle ist ob ich das Produkt ohne Bedenken auf Rechtliche Konsequenzen, vertreiben kann. Macht es mehr Sinn diese Partnerschaft anzugehen oder mach ich das im Alleingang?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Ein Abgelaufenes Gebrauchsmuster vertreiben?
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Das Produkt, das du vertreiben willst, kann viele technische Eigenschaften haben, auf die sich eine mit einem Patent oder mit einem Gebrauchsmuster geschützte Erfindung stützen könnte. Das kann z.B. die Materialwahl betreffen, die Oberflächenbehandlung, das Abrunden von Kanten und Ecken und vieles mehr. Bei allem, was an deinem Produkt dran ist, solltest du dir sicher sein, dass es nicht mit einer geschützten Erfindung übereinstimmt, so dass du (unwissentlich) diese Erfindung benutzt. Eine Recherche ist sicher nicht mit dem ersten Treffer abgeschlossen.
Wenn du schon ein Patent oder Gebrauchsmuster gefunden hast, das durch dein Produkt verletzt sein könnte, solltest du selbstverständlich als erstes auf der Seite des Patentamts nachschauen, ob es noch in Kraft ist.
Mit wem du zusammenarbeiten willst und Verträge abschließt, und was der Inhalt einer solchen Partnerschaft sein soll, musst du schon selbst beurteilen.
Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn du das Produkt vertreibst, dann bist du Geschäftsmann und keine Privatperson mehr.ZitatIch bin Privat Person, also hab kein Unternehmen und möchte das Produkt offline Vertreiben. :
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