Hallo zusammen,
hätte eine Frage bezüglich elektronischer Schaltungen bzw. deren Patentierbarkeit:
Sind grundlegende Schaltungen ( USB-IC ->Microprozessor -> ADC ) in ihrer Grundform patentierbar? Finde bei Google Patent aus den USA immer wieder Schaltungen, wo nur wenige Bauteile bereits für ein Patent reichen. Wann genau kann ich eine Platine bzw. deren Schaltung denn patentieren? Gibt es starke Unterschiede zwischen dem deutschen und amerikanischen Patentrecht diesbezüglich?
Danke für die Hilfe
Gruß
Elektronische Schaltungen patentierbar
31. Oktober 2016
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Frage vom 31. Oktober 2016 | 11:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektronische Schaltungen patentierbar
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#1
Antwort vom 2. November 2016 | 11:31
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Sind grundlegende Schaltungen ( USB-IC ->Microprozessor -> ADC ) in ihrer Grundform patentierbar?
Wohl eher nicht, da sie keine konkrete Erfindung darstellen (also ein konkretes Problem lösen).
Ansonsten würden heute noch alle Elektronikbauer Lizenzkosten an den "Erfinder" der ersten Platine zahlen.
Zitat:Schaltungen, wo nur wenige Bauteile bereits für ein Patent reichen
Wenn es sich um eine wirkliche Neuheit handelt, dann geht das dort vermutlich auch. Allerdings ist die konkrete Schaltung in der Regel doch merger material, also die bloße "stupide" Umsetzung (die jeder so gemacht hätte) der eigentlich patentfähigen Lösung (die nicht jedem so eingefallen wäre).
Zitat:Gibt es starke Unterschiede zwischen dem deutschen und amerikanischen Patentrecht diesbezüglich?
Die gibt es sowieso in vielerlei Hinsicht, s. etwa Patentierbarkeit von Software, Geschäftsmodellen etc.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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