Existierendes Patent umgehen

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
domi2332
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Existierendes Patent umgehen

Hallo Zusammen,

ich habe eine Idee um ein Produkt zu verbessern/abzuändern. Das Produkt ist durch ein Patent geschützt, welches den Gebrauch betrifft. Dabei gehts es mehr oder weniger um 2 Komponenten (Stange+ Magnete) die zusammengesetzt werden und an etwas Metallischen angebracht werden.
Bei mir würde sich eine Komponente unterscheiden. Allerdings ändert sich dadurch nichts am Gebrauch (außer dass es handlicher und nutzerfreundlicher wäre).

Könnte man das Patent dadurch umgehen, dass man beide Komponenten einzeln vertreibt? Lohnt es sich für diese Überprüfung zu einem Anwalt zu gehen? Wenn das Unterfangen so oder so keine Aussicht auf Erfolg hätte, könnte ich mir das Geld sparen ;-)

Vielen Dank vorab!

Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von domi2332):
Das Produkt ist durch ein Patent geschützt, welches den Gebrauch betrifft.


Dann ist es kein Patent, sondern ein Gebrauchsmuster...?...!

Ansonsten kann man nicht so einfach sagen, ob das "möglich" wäre, oder nicht. Zumindest, da es in anderem Kontext auch so gehandhabt wird, kann man davon ausgehen, dass eine reine Aufsplittung, die offensichtlich nur den Zweck der Umgehung hat, nicht funktioniert bzw. angreifbar ist.

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von domi2332):
Könnte man das Patent dadurch umgehen, dass man beide Komponenten einzeln vertreibt?


Nein.

Ob man ganz ganz vielleicht eine der beiden Komponenten einzeln verkaufen kann, müßte man prüfen. Alles andere wäre aber ein reiner Umgehungstatbestand.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10614 Beiträge, 4195x hilfreich)

Zitat (von domi2332):
Wenn das Unterfangen so oder so keine Aussicht auf Erfolg hätte, könnte ich mir das Geld sparen ;-)


Eventuell könntest Du aber trotzdem mit Deiner Idee Geld verdienen, indem Du Deine Idee dem Patentinhaber verkaufst. ;)

Da würde ich dann aber das empfehlen ->

Zitat:
Lohnt es sich für diese Überprüfung zu einem Anwalt zu gehen?


damit Du nicht in die Gefahr läufst übervorteilt zu werden.

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#4
 Von 
domi2332
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen!
Gibt es denn, mal ganz allgemein gefragt, Szenarien in den ein Produkt auf den Markt kommen kann, obwohl bereits ein patentierte Produkt dazu existiert, sich allerdings in der einem bestimmten Merkmal unterscheidet?
Auch wenn die Frage evtl. Schlecht gestellt ist, mir geht es aktuell nur darum, herauszufinden ob ich zum Anwalt gehen sollte und Geld in die Hand nehme, oder ob das von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10614 Beiträge, 4195x hilfreich)

Ich zitiere mal:

Zitat:
Falls eine abhängige Erfindung vorliegt, d.h. eine erfinderische Weiterentwicklung einer durch ein Patent geschützten Basiserfindung, muss vor der Verwertung der abhängigen Erfindung eine Lizenz des Eigentümers des Basispatents eingeholt werden.


Quelle: http://blog.franke-ip.com/de/8-haeufige-irrtuemer-ueber-patente/

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von domi2332):
Gibt es denn, mal ganz allgemein gefragt, Szenarien in den ein Produkt auf den Markt kommen kann, obwohl bereits ein patentierte Produkt dazu existiert, sich allerdings in der einem bestimmten Merkmal unterscheidet?


Du musst dich gedanklich evtl. etwas von dem "Produkt" lösen. Ein Patent liegt auf der technischen Lösung.
Diese wiederum ist in der Patentschrift beschrieben. Je nachdem, wie "gut" diese verfasst ist, gibt es dann Möglichkeiten, es anders zu machen. Dann hast du das "gleiche Produkt" was aber an den entscheidenden Stellen nicht dem Patent widerspricht. Je "genauer" Dinge darin angegeben sind, desto schlechter für den Inhaber...

Beipiel:
Wenn im Patent explizit von einer "Magnetkugel in Verbindung mit einem Eisenrundrohr" die Rede ist, dann könnte man schon mal zumindest mit einem "Würfelmagneten + Nickel-Vollrundstab" kommen.
Daher würde im Patent auch eher etwas möglicht allgemeines zu finden sein, wie "Verbindung eines magnetischen Elementes und eines ferromagnetischen Gegenstück" um möglichst alles abzudecken.

-- Editiert von Snuggles am 09.11.2019 09:48

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#7
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Wenn du ein fremdes Patent "umgehen" willst, musst du dir die Patentschrift besorgen und ganz genau lesen, was in den Patentansprüchen steht.

Dann musst du irgendeines (mindestens eines!) der Merkmale, die in dem Patentanspruch stehen, den du gerade umgehen willst, vermeiden und es anders machen, dann ist der Rest des Patentanspruchs egal.

Wenn z.B. beansprucht wird ein
"Gürtel, bestehend aus einem Lederstreifen und einer Schnalle [mit Merkmalen xy], wobei der Lederstreifen mit länglichen Löchern versehen ist, deren Länge mindestens doppelt so groß ist wie deren Breite."
dann kannst du das Patent ziemlich sicher umgehen, wenn dein Gürtel nur runde Löcher hat, egal was sonst im Patentanspruch steht und was xy sonst noch tolles ist. Allerdings musst du die Prüfung, ob die Umgehung klappt, für jeden Patentanspruch in der Patentschrift gesondert durchführen.

Und das "umgangene" Merkmal darf nicht für die patentierte Erfindung zu "unwichtig" sein.
Was nicht in den Patentansprüchen steht hat keinesfalls eine Bedeutung. Die Beschreibung dient nur dazu, richtig zu verstehen, was in den Patentansprüchen steht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Zur Patentverletzung mit "Komponenten":

Dabei kommt es drauf an, ob diese auch anders verwendet werden können. Ein Nagel, der gemäß dem Patentanspruch eingesetzt wird, der aber nicht anders ausgebildet ist als üblich, ist z.B. sicher nicht betroffen.

Anders ist es, wenn die "Komponente" nur für den patentierten Gegenstand verwendbar ist, oder wenn im "Beipackzettel" darauf hingewiesen wird, dass die Komponente genau für den patentierten Gegenstand geeignet ist, z.B. ein Stecker, der nur in die patentierte Steckdose passt, wobei der Patentanspruch auf die Kombination "Stecker-Steckdose" gerichtet ist. (Wenn der Patentanspruch nur auf die Steckdose gerichtet wäre, dann kann ein Stecker keine Patentverletzung darstellen, auch wenn er passt. Aber meist gibt es dann ja auch einen extra Patentanspruch für den Stecker.)

Es ist also ganz schön kompliziert. Eine rechtzeitige Beratung durch einen Patentanwalt (mit Verzicht auf das, was nicht geht) wird in der Regel sehr viel günstiger sein, als ein verlorener Prozess.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6239 Beiträge, 1494x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich für diese Überprüfung zu einem Anwalt zu gehen?

Das kann hier niemand beantworten. Eines aber ist sicher: es lohnt sich auf jeden Fall nicht, nicht vorher einen Patentanwalt zu konsultieren.

Denn dann kann die ganze Sache ganz schnell sauteuer werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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