Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich einer Design Anmeldung in Deutschland. Angemeldet werden soll ein Gegenstand der aus mehreren Teilen besteht. Der Einfachheit halber Teil A,B und C.
Teile A und B wurden durch Eigendesignleistung entworfen und sollen geschützt werden. Dabei gibt es je für A und B je 5 verschiedene Designs( der Einfachheit halber 1-5).
Muss nun bei der Design Anmeldung jede mögliche Kombination bildlich ausgeführt werden (Z.b. A2 mit B3 und C, A4 mit B2 und C) ? Oder reicht es die Designs einmalig in irgendeiner Kombination darzustellen? Die Teile A und B stehen über Teil in Verbindung
Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert. lg verocai
Frage Design-Schutz Anmeldung
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
Machen die Teile für sich alleine Sinn (wie etwa ein Bremshebel am Fahrrad, den man einzeln kaufen kann)? Wenn ja, würde ich jedes Teil individuell schützen lassen.
Mal dumm gesagt, für Lego-Steine mußte auch nicht jede der Millionen möglichen Steckkombinationen der Steinvarianten angemeldet werden, sondern jede Steinart genau einmal.
Nein die Teile machen nur Sinn in Verbindung mit Teil C .
Ähnlich wie bei einem Stuhl dessen Sitzfläche (C) mit individuellen Lehnen(A) und individuellen Stuhlbeinen (B).
-- Editiert von Verocai am 08.10.2019 16:42
-- Editiert von Verocai am 08.10.2019 16:43
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Ein Bremshebel macht auch nur Sinn in Verbindung mit einem Lenker an einem Fahrrad, das meinte ich nicht. Sondern eher, ob eine funktionale Einheit vorliegt wie etwa bei Topf und Deckel.
Ich würde hier wie oben beschrieben individuelle Teile (Lehne, Stuhlbein) schützen lassen. Was sollte auch "Lehne 1 mit Stuhlbein 1, Lehne 1 mit Stuhlbein 2, Lehne 2 mit..." für einen Sinn machen?
Außer es liegt eben ein Fall vor, wo das DPMA sagen würde "geht nur für den ganzen Stuhl".
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