Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine wichtige Frage an euch:
Ich bin Geigenbauer- und Händler, arbeite seit einigen Jahren an einem Verfahren für die Sicherheit von wertvollen Geigen. Der Handel mit gestohlenen Geigen blüht, ich habe ein Verfahren entwickelt, wo in einer Datenbank die Instrumente registriert werden und jeder, dem eine Geige angeboten wird kann online einsehen, ob das registrierte und markierte Instrument als gestohlen gemeldet ist.
Bitte helft mir, welche Art von Schutz kann greifen? Ich habe schon ein bisschen Erfahrung, besitze schon 2 Patente, so weit reicht mein Wissen allerdings nicht ;-)
Ich danke euch herzlich ;-)
Flo
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HILFE!!! Verfahren schützbar? Wie?
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?



quote:
welche Art von Schutz kann greifen
Gar keiner. Dein Verfahren ist nicht neu, daher nicht patentierbar. Du willst ein Geschäftsmodell schützen, das geht nicht. Sonst hätte sich schon jemand "Waren online in einen Warenkorb legen und dann bestellen" patentiert und würde Trillionen von Amazon und jedem Webshop der Welt kassieren...
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Super Idee: Die lässt sich ausweiten auf alles was es in der Welt so gibt.
Ich würde das : Liste oder Register nennen
Was hast du da Entwickelt ?!?! Selbst bei den Amis ist das zu wenig.
quote:
so weit reicht mein Wissen allerdings nicht
;:-))))
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Abgesehen davon gibt es solche Registriersysteme wie vom TE "erdacht" schon ewig, etwa für Fahrräder oder auch für Fotoapparate.
(Wobei ich schon neugierig wäre, die der TE die "wertvollen Geigen" eigentlich sicher markieren will; ich würde z.B. ungern einer Stradivari eine Seriennummer einschnitzen lassen...)
Zumal ich heute für letztere schon ein viel besseres Verfahren gesehen habe, da muß man gar nichts registrieren, man lädt einfach ein Foto hoch und das System sucht einem das ganze Internet nach Fotos durch, die mit der gleichen Kamera gemacht wurden. So findet man sein gestohlenes Teil sogar wieder.
Und selbst das dürfte nicht patentierbar sein, da es für jemanden, der "skilled in the art
" ist, offensichtlich ist und keinerlei besonderer Erfindung bedarf.
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Wobei ich schon neugierig wäre, die der TE die "wertvollen Geigen" eigentlich sicher markieren will;
Vom Prinzip her eigentlich ganz einfach.
Geigen bestehen aus Holz. Diese Holz hat einen einmalige Maserung, quasi wie ein Fingerabderuck.
Wird diese Maserung entsprechend fotografisch erfasst, hat man den 'Fingerabderuck' der Geige.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Wie wäre es mit einem Brandzeichen.
Fingerabdruck ist beweisen nur einmal vorhanden, eine oberflächliche Maserung unter einer Lackierung druckt die jeder Fälscher in kurzer Zeit und lackiert drüber.
Dann streiten sich zwei welches "Foto" einer selbst gefälschten Maserung das Original ist.
Ich würde bei den Geigen bleiben und das Erfinden den Erfindern lassen
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eine oberflächliche Maserung unter einer Lackierung druckt die jeder Fälscher in kurzer Zeit und lackiert drüber.
Es wird durch das Verfahren stets die echte Maserung erfasst, Lacke, Drucke etc. sind nicht relevant.
Die Idee selbst ist nicht schützbar, das technische Verfahren (bzw. Elemante daraus) zur Erzielung entsprechender Ergebnisse hingegen kann schützenswert sein.
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Aber was ist die Erfindung daran, verglichen werden die bereits heute optisch......
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Aber was ist die Erfindung daran, verglichen werden die bereits heute optisch......
Wie ich schrieb, DAS würde sich dann aus dem konkreten Verfahren ergeben, WENN denn tatsächlich etwas schützenswert wäre.
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Wird diese Maserung entsprechend fotografisch erfasst, hat man den 'Fingerabderuck' der Geige.
Und wie soll das "online", wie vom TE gewünscht, funktionieren? Muß der Besitzer dann erst ins Fotostudio oder funktioniert das Verfahren auch mit einem schlecht ausgeleuchteten Handy-Foto?

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Und wie soll das "online", wie vom TE gewünscht, funktionieren?
DAS wird nicht veraten. Das IST doch das patentierungswürdege Verfahren ...

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Dann warte ich mal gespannt auf die Patentschrift.
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Ich würde eine Plastikmarke im beide Ohren, ups Seiten schießen.
Ich würde es in den USA anmelden, die patentieren jeden Sche..
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Liebe Forenmitglieder,
vielen Dank für eure rege Diskussion! Ich finde es sehr schade, dass insb. in den ersten Antworten hier so abfällig geschrieben wird. Denn so einfach ist das Thema leider nicht und mir nicht schon einige Jahre meines Lebens "gekostet"; Denn:
1. (Und das Sage ich als Fachmann) Anhand eines Fotos kann man eine Geige nicht eindeutig identifizieren! Der Lack wird oft stark verändert bzw. die Geige unkenntlich gemacht - insb. bei hochwertigen Instrumenten!Davon abgesehen sind charakteristische Merkale oft (abgesehen von Profifotos) nicht per Foto erkennbar!
2. Natürlich kann man keine Seriennummer in das Instrument schnitzen, vielen Dank für den interessanten Hinweis an einen Geigenbauer! Nein, da wird das Prinzip einzigartig und das Instrument verfolgbar! Meine Frage zielte darauf ab, ob ein Patent (oder anderweitiger Schutz) immer auf einer physikalisch nachvollziehbaren, erfinderischen Leistung beruhen muss, oder auch ein Verfahren (wenn es wie hier neu ist) geschützt werden kann!
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-- Editiert flori1112 am 27.06.2012 12:21
quote:
Der Lack wird oft stark verändert bzw. die Geige unkenntlich gemacht
Für die von mir angedachten Verfahren wäre der Lack nicht relevant.
Zu deiner Frage: Ja ein Verfahren wäre vom Prinzip her auch schützenswert. Das ist aber immer Einzefallabhängig.
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Das gibt es Patentanwälte für viel Geld die sich mit sowas auskennen
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ob ein Patent (oder anderweitiger Schutz) immer auf einer physikalisch nachvollziehbaren, erfinderischen Leistung beruhen muss, oder auch ein Verfahren (wenn es wie hier neu ist) geschützt werden kann
Selbst im laxen US-Recht wird zumindest eine "transformation " eines physikalischen Objektes verlangt (also nicht etwa eine reine Formel), wobei das allerdings weit ausgelegt wird.
Reine Geschäftsmodelle ("Kühlschränke an Eskimos verkaufen") sind nicht schützbar.
Du könntest also ein besonderes (d.h. die Kriterien für eine Erfindung erfüllendes) Kennzeichnungs-/Wiedererkennungsverfahren für Geigen schützen (z.B. "eine Art Brandzeichen, das keinen Einfluß auf den Klang hat, indem wie folgt die Oberflächenstruktur verändert wird: ..."), nicht aber den Geschäftsprozeß "irgendwie gekennzeichnetes Objekt in einer Datenbank für spätere Suche hinterlegen", weil es genau dafür zuhauf prior art gibt (seit es computerbasierte Datenbanken gibt).
Andere Analogie: wenn du es schaffst, ein Objekt von A nach B zu "beamen", kannst du dir diesen Prozeß (also wie du das genau hinkriegst) schützen lassen - nicht aber das abstrakte Prinzip "Leute von A nach B beamen" unabhängig vom verwendeten Verfahren (welches dann selbst eine erfinderische Höhe haben muß).
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"Mathematische Verfahren" sind auch nicht patentierbar.
==> Wenn Du ein Programm geschrieben hast, das bspw. die Wirbel in der Maserung erfasst ... ist das weiter nix als die Anwendung eines mathematisches Verfahrens. (Hoechstens das Programm kannst Du schuetzen, per "Copyright")
Davon abgesehen gibt es in der Erkennung von Kunstfaelschungen usw. schon ausgefeilte Verfahren, um Holz, Leinwand oder Papier zu charakterisieren.
Auch Geldscheine koennen schon so erfasst werden, dass jeder einzelne anhand der Fasern im Papier (!) in der Datenbank steht.
==> Das wird wohl glaube aber noch nicht angewendet.
==> Es laeuft aber darauf hinaus, dass der Schein anhand der Fasern in Sekundenschnalle geprueft werden kann, die SerienNummer ist dann nicht mehr erforderlich.
Und nun kommst Du ... und willst ein vergleichbares oder vielleicht schlechteres Verfahren, als schon bekannt, auf Geigen anwenden.
-- Editiert Koenig Arthur am 24.01.2013 09:22
quote:
"Mathematische Verfahren" sind auch nicht patentierbar.
Die Geschichte des GIF-Patentes ist dir bekannt?
Oder jenes US-Patent von IBM, das implizit das (längst bekannte) Karmankar-Verfahren zum Lösen von linearen Optimierungsaufgaben "mitpatentiert" hat? Gab damals ordentlich Wirbel...
quote:
und willst ein vergleichbares oder vielleicht schlechteres Verfahren, als schon bekannt, auf Geigen anwenden
Das weißt du doch gar nicht; gib dem Erfinder doch mal den benefit of the doubt .
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