Können kennzeichnende Elemente und/oder Patentansprüche geändert werden (pre-Veröffentlichung)

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
iakregnif
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Können kennzeichnende Elemente und/oder Patentansprüche geändert werden (pre-Veröffentlichung)

Nehmen wir an, der X wolle sein Patent schnittiger machen, indem er eine Eigenschaft bzw. ein kennzeichnendes Element aus dem Patent entfernt. Betroffen wäre dann auch ein Anspruch.

Nehmen wir ferner an, dass Die Anmeldung noch keine 12 Monate zurückliege. Sind die Ansprüche oder zumindest die Beschreibung noch antastbar?

-- Editiert von iakregnif am 25.11.2017 10:17

-- Editiert von iakregnif am 25.11.2017 10:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RC Meyer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Änderungen sind nach Stellung des Prüfungsantrags bis zur Patenterteilung jederzeit möglich, allerdings darf die Änderung den Gegenstand der Patentanmeldung nicht erweitern.
Vor Stellung des Prüfungsantrags ist nur die Beseitigung gerügter Mängel, die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten möglich sowie Änderung der Ansprüche, damit der Anmelder dem Ergebnis einer etwaigen Recherche oder Einwendungen Dritter Rechnung tragen kann.
Die 12-Monatsfrist ist für Änderungen unerheblich und spielt nur dann eine Rolle, wenn eine weitere Anmeldung eingereicht werden soll, welche die Priorität der älteren Anmeldung in Anspruch nehmen soll, dass heißt deren Anmeldetag bezüglich der dort bereits offenbarten Erfindung und deren Merkmalen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iakregnif
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Super, VIELEN DANK:)

2x Hilfreiche Antwort

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