Modelabel wie am besten schützen lassen??

7. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Be2ny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Modelabel wie am besten schützen lassen??

Hallo,

wir sind gerade dabei ein Modelabel zu gründen. Nun stellen wir uns die Frage, wie wir unser Logo + unseren Namen am besten schützen lassen.
Wir waren schon beim Patentamt, ein Schutz unserer Marke würde Deutschlandweit ca. 300 € kosten. Weltweit ca. 15.000 € oder mehr.
Da wir zurzeit das Geld für einen weltweiten Schutz nicht besitzen, wollte ich mich erkundigen, wie es sich verhält wenn wir unser Logo Deutschlandweit (erstmal) schützen lassen, kann es uns dann einfach durch jemanden im Ausland weggenommen werden bzw. dort einfach durch jemand anderes angemeldet & produziert werden?

Was gibt es noch für Möglichkeiten sein Modelabel (Name + Logo) vor "Fälschern" / Nachamern zu schützen?

Vielen Dank,

Benny

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
kann es uns dann einfach durch jemanden im Ausland weggenommen werden bzw. dort einfach durch jemand anderes angemeldet & produziert werden?

Ja, das wäre denkbar.
Ob und wie man dann dagegen vorgehen kann, hängt von dem jeweiligen Land ab.



quote:
Was gibt es noch für Möglichkeiten sein Modelabel (Name + Logo) vor "Fälschern" / Nachamern zu schützen?

Gegen jeden mit den verfügbaren Rechtsmitteln vorgehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wozu weltweit, wenn einem für wenig mehr Geld als bei dpma.de die ganze EU zu Füßen liegt in Alicante? Anfahrtsweg!

Und wenn man erstmal notorisch bekannt ist, die ganze Welt, ganz ohne Geld - laut Absatz 3 § 4 Markengesetz.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Warum so umständlich, solange ihr unbekannt seit reicht ne Marke für 300 (Wort und Bild). Seit ihr bekannt - und verdient Geld macht das euer Anwalt.........

hast du schon die Jacht bestellt und in Monaco einen Liegeplatz reserviert........ das wartet man Jahre dauf......

Nike und Kollegen werden gefälscht was das Zeug hält, die haben Geld wie Heu und Anwälte wie Heuschrecken. Und da willst du "vor" der Gründung das Thema Schutz klären und finanzieren.

Mach die erste Million - vorher wird eh keiner gefälscht



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justizfreund
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

>Und wenn man erstmal notorisch bekannt ist, die ganze Welt, ganz ohne Geld - laut Absatz 3 § 4 Markengesetz.

Welches Markengesetz, das Deutsche?

Das ist genau das Problem, denn die deutschen Gesetze gelten nicht weltweit. "Deutschland über alles in der Welt"...
Auch wenn es in Deutschland als weltweit geltend festgesetzt würde, dann würde es in anderen Ländern nur gelten, wenn es dort als gültig annerkannt wäre etc.

Jedes andere Land hat eigene Gesetze.

Gemäss §4 Abs. 3 gilt entsprechendes gemäss der Pariser Verbandsübereinkunft. Also gilt das nur für die Länder, die der Pariser Übereinkunft beigetreten sind.

Dazu müsste aber ein Marke "notorisch" bekannt sein. Die notorische Bekanntheit einer Marke muss in den Verkehrskreisen zu etwa 70% bekannt sein und dazu müsste im Streitfall ein demoskopisches Gutachten eingeholt werden.

-- Editiert justizfreund am 11.12.2011 00:36

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Also in Bayern bin ich weltberühmt, rühmte sich mal ein Kabarettist.

Dass in Nordkorea andere Spielregeln gelten, auch beim Markenrecht, und dass in Venezuela die Uhr eine halbe Stunde vorgeht (oder nach?), ändert wenig an meiner These, dass man als Anfänger nicht versuchen sollte, seine Marke auf der ganzen Welt schützen zu lassen.

Und auch nicht muss. Weil manch ein Schutz mancherorts auch ohne Eintragung entstehen kann.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justizfreund
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Wobei ich was ich auch schon häufiger ausführte, wahrscheinlich nicht objektiv hier, wegen rauswurf aus dem Forum als Rechtsberater für Rechtsanwälte, wie Mirk auch bedenken möchte was es bedeutet selbst die eingetragenen Rechte durchzusetzen!

Die Justiz kassiert mit allen Beteiligten bis zur Insolvenz mit Kahlpfändung und auch weiter zB. Odachlosigkeit usw. (je nach Ansehen der Person)!

Alle eingetragenen Rechte nutzen einem gar nichts, wenn man nicht über das sehr wahrscheinlich mehr als zusätzliche Geld verfügt seine Rechte auch bei Gericht durchzusetzen und im Ausland auch noch mit Dolmetschern, die staatlich grundsätzlich vereidigt sein müssen und daher richtig Geld kosten.
In Deutschland haben zB. rein statistisch alle Klagen zu 50% Erfolg. Dh. das man nicht nur das Geld braucht um seine berechtigten Klagen und Rechte geltend zu machen, sondern, dass man trotz alledem auch noch Geld braucht um dennoch Niederlagen verkraften zu können.
Es kommt auch schon mal vor, dass der Richter mit dem Anwalt der Gegenseite extrem gut befreundet ist etc. und dann verliert man das Verfahren egal wie man im Recht war.
Es ist selbstverständlich, dass einem das sogar in einem weiteren Verfahren vorgehalten wird: "Der hat die letzte Klage doch auch schon verloren", wenn die Gegenseite davon weiss und da habe ich auch schon erlebt; Richter: " Ja, wenn das so ist?!". Da spielte alles Recht keine Rolle mehr.

Dazu kommt bei einer Marke auch noch, dass man teilweise sogar verpflichtet ist die Rechte aus der Marke durchzusetzen, denn wenn man es nicht macht, sagen Richter nachher die Marke sei "verwaschen", gerade weil man seine Marke nicht gegen alle Angriffe verteidigt hat, egal wie zuvor gelogen wurde.

Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "

Und dann gewinnen wir trotzdem ein Gerichtsverfahren aber die Gegenseite ist Insolvent bzw. hat dann plötzlich kein Geld mehr. Ich habe einen solchen Fall sogar mit richterlicher Unterstützung in Deutschland erlebt.

Dabei muss man halt im Ausland sogar auch noch die Vollstreckungsübereinkommen beachten.

Und wenn bei Gericht gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist man im Ausland immer auf Dolmetscher angewiesen. Vor Gericht gilt dann in Deutschland halt nur das aus dem Vortrag übersetzte gesetzlich (Dispositionsmaxime; Das kann im Ausland anders sein).
Aber man hat nur wieder mit weiteren Kosten die Möglichkeit darüber hinnaus eigene Nachforschungen anzustellen.

-- Editiert justizfreund am 24.12.2011 05:56

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