Nachbar erhöht Gartenniveau an Grenzgarage – müssen wir Abdichtung zahlen und kurzfristig zustimmen?

22. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
go734195-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar erhöht Gartenniveau an Grenzgarage – müssen wir Abdichtung zahlen und kurzfristig zustimmen?

Wir haben ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg. Auf dem Nachbargrundstück wurde neu gebaut. Unser Haus und die Garage bestehen seit ca. 26 Jahren. Die Rückwand der Garage grenzt an das Nachbargrundstück.
Wir sind seit 6 Jahren Eigentümer dieses Hauses.

Der Nachbar hat nun sein Gartenniveau angepasst/angehoben und uns geschrieben, dass an unserer Garagenrückwand bisher nur eine Noppenfolie vorhanden sei, aber keine Abdichtung. Sein Erdbauer empfiehlt deshalb, im unteren Bereich eine Abdichtung (Bitumen-Dickbeschichtung + Noppenfolie) anzubringen. Dafür sollen wir 360,99 € zahlen bzw. entscheiden, ob wir es selbst machen, deren Erdbauer beauftragen oder gar nichts machen lassen.

Zunächst wurde von ca. 10 cm Niveauerhöhung gesprochen. Später stellte sich heraus, dass an einer Stelle (geschätzt) bis zu ca. 30 cm vom Bodenplattenrand Erdanschluss bestehen könnte. Die Garagenrückwand ist ca. 6 Meter lang.

Der Nachbar hat außerdem klar gesagt, dass er sich an den Abdichtungskosten nicht beteiligen möchte. Wir haben ihn darum gebeten, da unserer Ansicht nach (und auch nach Aussage deren Erdbauers), ohne deren Baumaßnahme keine Notwendigkeit bestehen würde.

Als Argument führt er an, dass unsere Garage beim Bau wohl ca. 5 cm auf deren Grundstück errichtet worden sei. Das sei bisher nie problematisiert worden. Außerdem wurde vor einiger Zeit mit dem damaligen Eigentümer (Großvater des jetzigen Nachbarn) beim Zaunbau eine Linie abgestimmt (dies ist nicht schriftlich festgehalten). Nun wird sinngemäß gesagt, man mache wegen dieses alten Überstands auch kein Problem, daher sollten wir jetzt wegen der Abdichtung ebenfalls nichts verlangen.

Zusätzlich ist die Rückseite unserer Garage unverputzt (nur Stein sichtbar). Der Nachbar sagt, sie würden diese Wand – mit unserer Zustimmung – verputzen, weil sie ihnen optisch nicht gefällt. Für uns hätte das wenig praktischen Nutzen.

Hinzu kommt zeitlicher Druck: Laut Nachbar sollen die Arbeiten bis kommenden Mittwoch abgeschlossen sein (ab jetzt etwa eine Woche). Wir sollen daher kurzfristig entscheiden, ob und wie die Abdichtung erfolgen soll.

Unsere Fragen:

Wer ist grundsätzlich für die Kosten einer Abdichtung verantwortlich, wenn der Nachbar sein Gartenniveau an einer bestehenden Grenzgarage erhöht?
Können wir eine Kostenbeteiligung des Nachbarn verlangen?
Hat der behauptete alte 5-cm-Überstand der Garage auf das Nachbargrundstück heute rechtliche Bedeutung bzw. schwächt das unsere Position?
Sind wir verpflichtet, das Verputzen der Rückwand zu erlauben oder anzunehmen?
Wenn wir die Abdichtung ablehnen und später Feuchtigkeitsschäden auftreten: Können wir dann noch Ansprüche gegen den Nachbarn haben?
Dürfen Arbeiten an unserer Garagenwand ohne unsere Zustimmung durchgeführt werden?
Müssen wir wegen des Zeitdrucks so kurzfristig entscheiden?
Wie sollten wir uns jetzt am sinnvollsten verhalten?

-- Editiert von User am 22. April 2026 19:29

-- Editiert von User am 22. April 2026 19:34



-- Editiert von Moderator topic am 23. April 2026 16:05

-- Thema wurde verschoben am 23. April 2026 16:05




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von go734195-11):
Nun wird sinngemäß gesagt, man mache wegen dieses alten Überstands auch kein Problem, daher sollten wir jetzt wegen der Abdichtung ebenfalls nichts verlangen.

Hört sich fair an.
Ihr müsst weder die rechtswidrige Nutzung seines Grundstückes unterlassen bzw. Schadenersatz zahlen und auch nicht die (hälftigen) Kosten der Neuvermessung tragen.



Zitat (von go734195-11):
Der Nachbar sagt, sie würden diese Wand – mit unserer Zustimmung – verputzen, weil sie ihnen optisch nicht gefällt.

Hört sich nach einem guten Geschäft an.



Zitat (von go734195-11):
Für uns hätte das wenig praktischen Nutzen.

Wenn man den nachhaltigen Erhalt von Bausubstanz nicht als praktischen Nutzen sieht, mag das stimmen.



Zitat (von go734195-11):
Später stellte sich heraus, dass an einer Stelle (geschätzt) bis zu ca. 30 cm vom Bodenplattenrand Erdanschluss bestehen könnte.

Es wäre zu prüfen, ob die Garagenwand diese Last tragen kann. Diesbezüglich würde ich erst mal Nachforschungen anstellen wollen. Auch was die Abdichtung angeht, würde ich bei Fachleuten nachhören wollen.
Eventuell findet sich ja noch der Nutzer "de Bakel" ein, der kann bestimmt hilfreiches dazu mitteilen.



Zitat (von go734195-11):
Laut Nachbar sollen die Arbeiten bis kommenden Mittwoch abgeschlossen sein (ab jetzt etwa eine Woche). Wir sollen daher kurzfristig entscheiden, ob und wie die Abdichtung erfolgen soll.

Das ist in der Tat ein Problem - aber eher mehr seines als eures, denn so überraschend sind die Arbeiten ja nun nicht und die fehlende Abdichtung war auch sichtbar.

Die Frage ist halt, will man die "Rache" des Nachbarn riskieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2665 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell findet sich ja noch der Nutzer "de Bakel" ein,

Hat sich eingefunden, auch wenn Patentrecht gar nicht meins ist ;)

Verputzen ist sinnvoll. Es erhöht den Schutz bei Schlagregen.

Abdichtung mit Bitumendickbeschichtung ist eine gängige Lösung der Schutz der Abdichtung mit einer Noppenbahn ist fachlich richtig und gut. Die sollte aber gegen abrutschen gesichert werden.
Der Sockelbereich ist nach der Anfüllung höher. Ein Sockelputz ggf. mit zusätzlicher Abdichtung wäre sinnvoll.

Ob der Erddruck durch die Wand aufgenommen werden kann, lässt sich rechnerisch relativ leicht prüfen. Da vermutlich kaum Auflasten vorhanden sind, kann dies auch schon bei 30 cm kritisch werden. Ggf. muss der Nachbar den horizontalen Erddruck auf seiner Seit abfangen.

Abdichtung für 300,- € und Wandputz gratis sind schon mal ein Schnäppchen.
Alles andere hat HvS ja schon geschrieben.

Es bleibt die Kernfrage:
Zitat (von Harry van Sell):
will man die "Rache" des Nachbarn riskieren?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20223 Beiträge, 7319x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
"Rache" des Nachbarn

Mir scheint es eher eine Frage pragmatischer Abwägung - jeder Gerichtsstreit kommt teurer.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40239 Beiträge, 6553x hilfreich)

Zitat (von go734195-11):
Sein Erdbauer empfiehlt deshalb,
Dieser Empfehlung muss man nicht folgen, aber man kann. Der Erdbauer hat es vor allem gut mit eurer Garage gemeint. Ob für diese Garage die gleichen Anforderungen an Abdichtungen im erdüberdeckten Bereich wie für Wohngebäude gelten müssen, könnte man ausdiskutieren... muss es aber auch nicht.
Unter Zeitdruck muss man schon gar nichts tun.

- Ich würde dem Nachbarn schriftlich erlauben, meine Garagenrückseite incl. aller Nebenleistungen fachgerecht zu verputzen und mich damit von evtl. späteren Mängeln enthaften.
- Ich würde mir erklären lassen, warum aus den geplanten 10 cm nun 30 cm werden sollen und warum überhaupt das Gelände erhöht werden soll.
- Ich würde die seltsamen Kosten von 360,99 evtl. noch etwas nach unten verhandeln, oder eben mehr Überlegungszeit haben wollen.

Man könnte zu einer schnellen *patenten* Lösung anstelle eines evtl. langwierigen Nachbarschaftsstreites kommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Ich persönlich würde dem Nachbarn schriftlich mit Zustellnachweis mitteilen, das ich sein Angebot der fachgerechten Abdichtung (Bitumen-Dickbeschichtung + Noppenfolie) an der Garage für insgesamt 360,99 EUR und des kostenfreien verputzens annehme.

Im gleichen Schreiben würde ich ihm noch mitteilen, das noch fachgerecht zu prüfen wäre, ob der Erddruck durch die Wand aufgenommen werden kann, da bei der Garage kaum Auflasten vorhanden sind und eventuell der Nachbar den horizontalen Erddruck auf seiner Seit abfangen muss.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7524 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hört sich fair an.
Ihr müsst weder die rechtswidrige Nutzung seines Grundstückes unterlassen

Das müssen sie sowieso nicht, denn die Ansprüche auf Beseitigung des "Überbaus" sind schon lange verjährt...

Für den "Überbau" kann der Nachbar eine "Überbaurente" verlangen, sprich einen finanziellen Ausgleich - der wird sich bei 50mm Überbau allerdings sehr in Grenzen halten.

Zitat:

bzw. Schadenersatz zahlen

Welcher "Schaden" sollte denn hier ersetzt werden müssen? (Die Überbaurente ist kein Schadensersatz. Sie ist ein Nutzungsentgelt.)

Zitat:
und auch nicht die (hälftigen) Kosten der Neuvermessung tragen.

Wozu sollte denn neu vermessen werden müssen? Der 50mm-Überbau ist doch unbestritten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7524 Beiträge, 1698x hilfreich)

Bodenerhöhungen, wie z. B. Aufschüttungen oder die Errichtung erhöhter Terrassen und Auffahrten, sind zwar vom Nachbarn hinzunehmen, können aber im Fall einer durch Regen verursachten Abschwemmung zu Schäden führen. Hierauf nehmen die meisten Bundesländer in ihren Nachbargesetzen Bezug und regeln beispielsweise einen einzuhaltenden Grenzabstand oder Schutzmaßnahmen.
(haufe.de)

Was sagt denn das Nachbarschaftsrecht in dem Bundesland, wo die Sache sich zutragen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129832 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wozu sollte denn neu vermessen werden müssen?

Deswegen
Zitat (von go734195-11):
Außerdem wurde vor einiger Zeit mit dem damaligen Eigentümer (Großvater des jetzigen Nachbarn) beim Zaunbau eine Linie abgestimmt



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19155 Beiträge, 10316x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was sagt denn das Nachbarschaftsrecht in dem Bundesland, wo die Sache sich zutragen soll?

Das regelt "nur", dass derjenige, der erhöht, auf seine Kosten für eine Befestigung sorgen muss.
D.h. eigentlich darf der Nachbar die Erde gar nicht direkt an die Garage auffüllen, sondern müsste eine Befestigung auf seiner Seite des Grundstücks bauen. Damit ist das Problem der Feuchtigkeitsisolierung aber nicht gelöst. Denn selbst wenn der Nachbar direkt an der Grenze (auf seiner Seite) eine Befestigung baut, müsste die Garage vor Feuchtigkeit geschützt werden. Und nach dem Nachbarrecht BaWü muss der Nachbar nur für Befestigung sorgen. Von Feuchtigkeitsschutz steht da nichts.

Ansonsten stimme ich den Vorschreibern zu:
Abdichtung ist sehr sinnvoll.
361€ für eine Abdichtung sind ein Schnäppchen.

Zitat (von go734195-11):
Sind wir verpflichtet, das Verputzen der Rückwand zu erlauben oder anzunehmen?

Nein. Aber man wäre schön blöd, wenn man das ablehnt.

Zitat (von go734195-11):
Hat der behauptete alte 5-cm-Überstand der Garage auf das Nachbargrundstück heute rechtliche Bedeutung bzw. schwächt das unsere Position?

Durch den Überbau besteht mindestens die Gefahr, dass der Nachbar eine teure Neuvermessung verlangt. Das wärn schon mehr als die 361€.

Zitat (von go734195-11):
Wenn wir die Abdichtung ablehnen und später Feuchtigkeitsschäden auftreten: Können wir dann noch Ansprüche gegen den Nachbarn haben?

Wahrscheinlich nicht.

Zitat (von go734195-11):
Dürfen Arbeiten an unserer Garagenwand ohne unsere Zustimmung durchgeführt werden? Müssen wir wegen des Zeitdrucks so kurzfristig entscheiden?

2x nein

Zitat (von go734195-11):
Wie sollten wir uns jetzt am sinnvollsten verhalten?

Jeder Rechtsstreit ist teurer als 361€.
Die Pläne des Nachbarn erscheinen nicht verkehrt zu sein.

Zitat (von blaubär+):
Mir scheint es eher eine Frage pragmatischer Abwägung

So ist es.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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