Hallo,
eine Freundin hat sich im Jahr 2006 einen Markennamen patentieren lassen (innerhalb der EU).
Nun gibt es ein Unternehmen in Deutschland, welches genauso heißt und es auch als Marke hat eintragen lassen. Ist das rechtens? Was kann sie tun? Abmahnen über einen Anwalt oder kann ich im ersten Schritt ohne andere rechtliche Instanzen dagegen vorgehen?
Danke für die Hilfe
Name patentiert - wird nun von anderen verwendet
Patent anmelden oder verletzt?
Patent anmelden oder verletzt?
quote:
welches genauso heißt und es auch als Marke hat eintragen lassen.
auch für den selben Bereich?
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Ja zwei von drei angegebene Bereiche sind die selben. Meine Freundin hat den Namen 2006 schützen lassen und 2013 wurde die Marke des anderen eingetragen (Widerspruchsrecht ist abgelaufen)
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Sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Das DPMA mag manchmal nachlässig sein, aber dass exakt dieselbe Wortmarke schon für den entsprechenden Bereich eingetragen ist, fällt jedem Prüfer auf.
Kannst Du mir mal per PM schicken, um welche Marke es geht?
Wenn die Darstellung so stimmt, dann wäre die Marke über ein Löschungsverfahren zu löschen und der andere Verwender könnte abgemahnt werden.
Übrigens: Der Name wird nicht "patentiert", sondern als Marke eingetragen (deswegen wäre das auch im Unterforum "Markenrecht" besser aufgehoben gewesen). Das sind völlig unterschiedliche Vorgänge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.
Gruß, Jogy
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 18.09.2014 10:19
wurde die Marke denn auch genutzt?
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Hallo,
bei Markenanmeldungen prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht, ob schon ältere Marken eingetragen wurden. Vielmehr werden Marken, die ins Register eingetragen werden, vom DPMA veröffentlicht. Diese Veröffentlichung setzt dann die sogenannte Widerspruchsfrist in Gang, innerhalb der ein Inhaber einer älteren ein (für den Inhaber der älteren Marke preisgünstiges) Widerspruchsverfahren in Gang setzen kann. Im Rahmen des Widerspruchsverfahren wird dann geklärt, ob eine Verwechselungsgefahr besteht oder nicht.
Hat man die Widerspruchsfrist versäumt bleibt nur die kostspieligere Löschung oder die Androhung einer Löschungsklage, um eine Einigung auf außergerichtlichen Wege zu erreichen.
Nebenbei bieten übrigens z.B. Patentanwälte als Dienstleitung an, eine Marke auf Eintragung ähnlicher Marken zu überwachen, damit eine Widerspruchsfrist nicht versäumt wird.
Grüße
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quote:
Das sind völlig unterschiedliche Vorgänge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.
Wird nur gerne verwechselt, weil das DPMA nun mal für beides zuständig ist.
quote:
bei Markenanmeldungen prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nicht, ob schon ältere Marken eingetragen wurden.
Richtig, es wird nur auf absolute Schutzhindernisse geprüft.
Man kann also grundsätzlich eine Marke "Coca-Cola" für Getränke eingetragen bekommen, dann hat man nur in der Praxis ein Löschungsverfahren und eine teure Unterlassungsklage am Hals.
quote:
dass exakt dieselbe Wortmarke schon für den entsprechenden Bereich eingetragen ist, fällt jedem Prüfer auf
Das ist dem Prüfer aber egal, weil er weder wissen kann noch recherchieren will oder muß, ob die Neueintragung mit Wissen und Willen des älteren Markeninhabers vorgenommen wird oder nicht. Da gibt es kein Verfahren mit Beweisaufnahme, ergo wird auch sowas nicht geprüft.
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Stimmt, das DPMA prüft das tatsächlich nicht... da muss ich mich entschuldigen. Ist schon erstaunlich, dass bei Patenten eine wirklich aufwendige Prüfung auf den Stand der Technik stattfindet und bei der Marke nichts Vergleichbares gemacht wird.
Die PM habe ich bekommen, allerdings ist die DPMA-Internetseite down, kann mir das erst Montag anschauen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
So, hab's mir angeschaut. Da ist in der Tat eine Überschneidung bei zwei Klassen. Interessant ist aber, dass die Eintragung der identischen Wort-Bildmarke ein Jahr vorher nicht geklappt hat ("Eintragung nicht möglich).
Wenn Ihr freundlich sein wollt, dann schreibt Ihr den anderen Markeninhaber an und fordert ihn auf, die Marke löschen zu lassen (Einwurfeinschreiben + Fax, Frist würde ich eher länger ansetzen, also 30 Tage).
Wenn nicht, dann übergebt Ihr das direkt einem Anwalt.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
-- Editiert JogyB am 22.09.2014 12:56
-- Editiert JogyB am 22.09.2014 12:57
Hallo,
vielen Dank für die Nachricht. Dann werden wir erstmal den außergerichtlichen Weg gehen.
Wollte nur noch einmal nachfragen, ob ich richtig liege, da ich von sowas überhaupt keine Ahnung habe.
LG
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