PATENT

24. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bosanac
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
PATENT

Hallo,

ich bin im besitz einen Patentes seit 98.
Mein Reparaturverfahren wir auch in Foren mit Bilder und aus genau den Artikel
aus was mein Patent besteht veröffentlicht.
Ist dies Zugelassen?
Ausserdem gibt es dort einen Mitglied der dies Herstellt (Ohne Licenc).
Ich war auch mit Inhaber des Forums im Kontakt bzw. ich habe dort im Forum meine Adrese hinterlassen das mann meine Artikel auch bei mir beziehen soll. Ausserdem hatte ich den Foruminhaber drauf aufmerkas gemacht das meine Artikel dort Illegal verkauft werden, dies hat Ihn nicht Interessiert und mann hat anschließend meine Adresse dort gelöscht mit der Angabe
keine werbung im Forum.
Was soll ich tun?
kann mann den Forum Sperren?


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mein Reparaturverfahren wir auch in Foren mit Bilder und aus genau den Artikel aus was mein Patent besteht veröffentlicht.
Ist dies Zugelassen? <hr size=1 noshade>


Lies doch mal §§9 , 10 PatG und verrate uns dann, wo dort die bloße Veröffentlichung des Verfahrens unzulässig ist.

Im übrigen scheinst du zu vergessen, daß ein Patent immer veröffentlicht werden muß - zum Beispiel macht das auch das DPMA. "Geheimpatente", bei denen bestimmte Bestandteile oder das ganze Patent nicht veröffentlicht werden dürfen, gibt es aus gutem Grund nicht.

quote:<hr size=1 noshade>Ausserdem gibt es dort einen Mitglied der dies Herstellt (Ohne Licenc). <hr size=1 noshade>


Das ist natürlich unzulässig.

quote:<hr size=1 noshade>kann mann den Forum Sperren? <hr size=1 noshade>


Nein, du könntest ganz vielleicht Unterlassungsansprüche bzgl. der Werbung für patentverletzende Produkte geltend machen.
Es macht aber mehr Sinn, wenn du dir den Patentverletzer selbst schnappst, anstatt allen 350 Foren hinterher zu laufen, in denen der Verletzer seine Produkte anbietet. Das ist dann ein wenig Hase und Igel.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jurabine
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 16x hilfreich)

>Im übrigen scheinst du zu vergessen, daß ein Patent immer veröffentlicht werden muß - zum Beispiel macht das auch das DPMA. "Geheimpatente", bei denen bestimmte Bestandteile oder das ganze Patent nicht veröffentlicht werden dürfen, gibt es aus gutem Grund nicht.

Es gibt auch Geheimpatente §50 PatG als seltenen Sonderfall.

Spätestens nach der Offenlegungsfrist von 18 Monaten wird es Veröffentlicht.

Der Sinn und Zweck der Gewährung von Patenten ist gerade die Veröffentlichung. Im Gegenzug wird einem dafür Patenschutz gewährt.

§142 PatG hat in der Praxis jedoch kaum Bedeutung, da es seit dem 11.03.1921 ein Privatklagedelikt ist. Dh. man muß auf eigene Kosten ein Strafverfahren betreiben.

Insoweit käme insbesondere ein Unterlassungsverfahren gemäß §139 PatG in Betracht.

>die Frage ist nun ob sich ein Gericht aus öffentlichem Interesse mit sowas beschäftigt oder ob du einen patent und Marken Anwalt anheuern musst der auch einiges kostet

Ja, das denkt man immer, weil der auch Anwalt heisst. Der Patentanwalt beschäftigt sich aber ausschließlich mit Patenten selbst und ist kein Rechtsanwalt.

Vorliegend sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist.

1x Hilfreiche Antwort

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