Patent auf Geschäftsidee

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)
Patent auf Geschäftsidee

Hi,

Ich suche gerade nach Möglichkeiten ein Geschäftsmodel/ Dienstleistungskonzept patentieren zu lassen. Ich hatte gehofft ihr könnt mir etwas Nachhilfe zu dem Thema geben.

Als Beispiel nehme ich mal ein spezielles Restaurant mit nem gewissen Konzept und Design. Gibt es im Ausland bereits (unpatentiert, weil es dort eher eine kulturelle Eigenheit ist), allerdings nicht hier in DE.

Bspw. japanische Sushibars wo das Essen auf einem Fließband serviert wird. Mal angenommen man wäre der erste der dieses Restaurantkonzept hier im Land als eine Filiale etablieren will. Wie könnte man so ein Ladenkonzept patentieren lassen, damit bspw. ein ehemaliger Freund oder Geschäftspartner welchem man diese Idee anvertraut hat nicht gegenüber "das Selbe in Grün" als eigenes Geschäft aufmacht oder einem eventuell sogar die Idee streitig macht?

Gibt es Optionen so was für Deutschland oder zumindest irgendeine Stadt oder Bundesland patentieren zu lassen, oder sind solche Ideen zu allgemein als das irgendein Patent dort greifen könnte?

-- Editiert von I30R6 am 27.12.2017 03:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von I30R6):

Ich suche gerade nach Möglichkeiten ein Geschäftsmodel/ Dienstleistungskonzept patentieren zu lassen. Ich hatte gehofft ihr könnt mir etwas Nachhilfe zu dem Thema geben.

Patentierbar sind "nur" technische Erfindungen.
Zitat:

Als Beispiel nehme ich mal ein spezielles Restaurant mit nem gewissen Konzept und Design. Gibt es im Ausland bereits (unpatentiert, weil es dort eher eine kulturelle Eigenheit ist), allerdings nicht hier in DE.

Konzepte kann man gar nicht schützen, ein Design ist urheberrechtlich geschützt, wenn es die nötige Schöpfungshöhe hat, außerdem gibt es den "Designschutz" (früher: Geschmacksmusterschutz). Einfach mal googlen.
Zitat:

Bspw. japanische Sushibars wo das Essen auf einem Fließband serviert wird. Mal angenommen man wäre der erste der dieses Restaurantkonzept hier im Land als eine Filiale etablieren will. Wie könnte man so ein Ladenkonzept patentieren lassen, damit bspw. ein ehemaliger Freund oder Geschäftspartner welchem man diese Idee anvertraut hat nicht gegenüber "das Selbe in Grün" als eigenes Geschäft aufmacht oder einem eventuell sogar die Idee streitig macht?

Überhaupt nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Patentierbar sind "nur" technische Erfindungen.


Ok dann hätte der Thread wohl eher in die Sparte Urheberrecht gehört, oder was wäre die rechtlich korrekte Bezeichnung, sich eine Idee schützen zu lassen.

Zitat (von eh1960):
Konzepte kann man gar nicht schützen, ein Design ist urheberrechtlich geschützt, wenn es die nötige Schöpfungshöhe hat, außerdem gibt es den "Designschutz" (früher: Geschmacksmusterschutz). Einfach mal googlen.


Ok das Design des Geschäftes zu schützen würde wohl wenig Sinn machen, weil dieses dann entsprechend abgeändert werden könnte um dies rechtlich umgehen zu können. Die Idee die ich gerne schützen lassen würde, ist ein Geschäft dessen Filiale ein spezielles Design einer gewissen Stilrichtung hat und in einer speziellen Ortschaft liegen soll. Die Idee ist also schon ein Gesamtkonzept (einschließlich Design) welches geschützt werden müsste. Wenn so was nicht geht, wie soll man dann dafür Investoren etc. finden, ohne bei deren Umwerbung Gefahr zu laufen um seine Idee bestohlen zu werden?

Zitat (von eh1960):
Überhaupt nicht.


Ok, davon bin ich irgendwie schon ausgegangen, aber wirklich glauben kann ich das nicht. Es gibt also keine Möglichkeit den ehemaligen Freund/Geschäftspartner daran zu hindern die eigene Idee, einfach zu übernehmen und als eigenes Geschäft aufzubauen, ohne den Ideengeber am Gewinn beteiligen zu müssen? Das klingt aber wie eine ziemlich fette Lücke im Rechtssystem.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119339 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von I30R6):
Das klingt aber wie eine ziemlich fette Lücke im Rechtssystem.

Nö.
Sonst hätten wir nur eine Pommes-Bude, eine Zeitung, ein Auto, ein Kaufhaus, ...



Zitat (von I30R6):
Wenn so was nicht geht, wie soll man dann dafür Investoren etc. finden, ohne bei deren Umwerbung Gefahr zu laufen um seine Idee bestohlen zu werden?

Zitat (von I30R6):
Es gibt also keine Möglichkeit den ehemaligen Freund/Geschäftspartner daran zu hindern die eigene Idee, einfach zu übernehmen und als eigenes Geschäft aufzubauen, ohne den Ideengeber am Gewinn beteiligen zu müssen?

Das ganze nennt sich "vertragliche Vereinbarung". Sollte man im übrigen vom Anwalt prüfen / ausfertigen lassen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von I30R6):
Zitat (von eh1960):
Patentierbar sind "nur" technische Erfindungen.


Ok dann hätte der Thread wohl eher in die Sparte Urheberrecht gehört, oder was wäre die rechtlich korrekte Bezeichnung, sich eine Idee schützen zu lassen.

Ideen sind überhaupt nicht schützbar.
Urheberrechtlich geschützt sind Werke im Sinne des §2 UrhG :

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3.pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Außerdem schützt das UrhG Datenbanken.

Zitat:
Zitat (von eh1960):
Konzepte kann man gar nicht schützen, ein Design ist urheberrechtlich geschützt, wenn es die nötige Schöpfungshöhe hat, außerdem gibt es den "Designschutz" (früher: Geschmacksmusterschutz). Einfach mal googlen.


Ok das Design des Geschäftes zu schützen würde wohl wenig Sinn machen, weil dieses dann entsprechend abgeändert werden könnte um dies rechtlich umgehen zu können.

Durchaus nicht. Das Urheberrecht verbietet nicht nur 1:1-Vervielfältigungen, sondern auch ähnliche Plagiate, davon abgesehen ist die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig.
Zitat:

Die Idee die ich gerne schützen lassen würde, ist ein Geschäft dessen Filiale ein spezielles Design einer gewissen Stilrichtung hat und in einer speziellen Ortschaft liegen soll. Die Idee ist also schon ein Gesamtkonzept (einschließlich Design) welches geschützt werden müsste.

Das wird so nicht funktionieren.
Zitat:
Wenn so was nicht geht, wie soll man dann dafür Investoren etc. finden, ohne bei deren Umwerbung Gefahr zu laufen um seine Idee bestohlen zu werden?

Indem man besser ist als die Konkurrenz.

Zitat:
Zitat (von eh1960):
Überhaupt nicht.

Ok, davon bin ich irgendwie schon ausgegangen, aber wirklich glauben kann ich das nicht. Es gibt also keine Möglichkeit den ehemaligen Freund/Geschäftspartner daran zu hindern die eigene Idee, einfach zu übernehmen und als eigenes Geschäft aufzubauen, ohne den Ideengeber am Gewinn beteiligen zu müssen? Das klingt aber wie eine ziemlich fette Lücke im Rechtssystem.

Wie gesagt: Ideen sind nicht schützbar. Und das ist keine Lücke, sondern sehr sinnvoll - sonst wäre das Wirtschaftsleben in wenigen Stunden komplett lahmgelegt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
[quote=I30R6
Zitat (von I30R6):
Es gibt also keine Möglichkeit den ehemaligen Freund/Geschäftspartner daran zu hindern die eigene Idee, einfach zu übernehmen und als eigenes Geschäft aufzubauen, ohne den Ideengeber am Gewinn beteiligen zu müssen?

Das ganze nennt sich "vertragliche Vereinbarung". Sollte man im übrigen vom Anwalt prüfen / ausfertigen lassen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Da müsste der ehemalige Geschäftspartner dann aber freiwillig alle seine Rechte abgeben. Das wird der kaum machen. Und schon gar nicht ohne angemessene Bezahlung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119339 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Da müsste der ehemalige Geschäftspartner dann aber freiwillig alle seine Rechte abgeben.

Zum eine muss er das nicht (siehe Aldi), zum anderen passiert das tagtäglich (siehe Francise).



Zitat (von eh1960):
Und schon gar nicht ohne angemessene Bezahlung.

Eventuell gibt es ja andere Werte statt EUR?



Allerdings wird der Schutz fast unmöglich wenn einer die Idee kopiert der keine vertragliche Vereinbarung mit demTS hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Da müsste der ehemalige Geschäftspartner dann aber freiwillig alle seine Rechte abgeben.

Zum eine muss er das nicht (siehe Aldi), zum anderen passiert das tagtäglich (siehe Francise).

Man kann den ehemaligen Geschäftspartner aber nicht dazu zwingen. Man kann vorher vertraglich Konkurrenzverbote regeln. Aber warum sollte der Geschäftspartner sich darauf einlassen?

Franchise ist ein völlig andere Baustelle.

Franchise beruht darauf, schützbare Geschäftsbestandteile an Franchise-Nehmer zu vermieten. Also z.B.: die Marke ("McDonald's"), das Logo, das Design usw.
Einen Schnellimbiss, in dem Burger produziert und verkauft werden, darf jeder errichten. Die Grundidee "Burger-Schnell-Restaurant" ist nicht schützbar. Deshalb gibt es ja auch hunderte verschiedene davon, teilweise zu Ketten gehörig, teilweise unabhängig.
Schützbar ist der Name "McDonald's", das Logo von McDonald's, und auch die Burgerbezeichnungen "BigMac" usw. sind geschützte Marken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
I30R6
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von I30R6):
Das klingt aber wie eine ziemlich fette Lücke im Rechtssystem.


Zitat (von Harry van Sell):
Nö.
Sonst hätten wir nur eine Pommes-Bude, eine Zeitung, ein Auto, ein Kaufhaus, ...


Zitat (von eh1960):
Wie gesagt: Ideen sind nicht schützbar. Und das ist keine Lücke, sondern sehr sinnvoll - sonst wäre das Wirtschaftsleben in wenigen Stunden komplett lahmgelegt.


Ja ich verstehe natürlich was ihr meint. Dennoch gibt es ja Ideen und Konzepte in denen deutlich mehr Schöpfungswert liegt als in einer regulären Pommesbude.

Derartiges in keiner Form schützen lassen zu können, dafür aber einen pantomimischen Ausdruckstanz hinter welchem sicher deutlich weniger finanzielles Potenzial steckt, finde ich sonderbar.

Zitat (von eh1960):
Zitat (von I30R6):
Ok das Design des Geschäftes zu schützen würde wohl wenig Sinn machen, weil dieses dann entsprechend abgeändert werden könnte um dies rechtlich umgehen zu können.


Durchaus nicht. Das Urheberrecht verbietet nicht nur 1:1-Vervielfältigungen, sondern auch ähnliche Plagiate, davon abgesehen ist die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig.


Ok dann würde ich gerne eruieren was genau den Schutz des Designs umfasst. Nehme ich mal wieder mein Sushi Beispiel bzw. in Japan gibt es ein Restaurant das die Speisen in Kloschüsseln serviert und auch das gesamte Mobiliar ist themenbezogend gehalten. Ist unter Design auch die gesamte optische Aufmachung des Geschäftes schützbar oder bezieht sich Design wirklich nur auf den Namen des Geschäftes, Schriftart und Farbe des Logos etc.?

Könnte ich also gegenüber ebenfalls ein Lokal eröffnen welches das Essen auch in Kloschüsseln serviert? Eventuell dann halt Kloschüsseln in anderer Farbe oder Stilrichtung oder wäre das dann eine illegale Kopie eines geschützten Designs?

Zitat (von eh1960):
Zitat (von I30R6):
Wenn so was nicht geht, wie soll man dann dafür Investoren etc. finden, ohne bei deren Umwerbung Gefahr zu laufen um seine Idee bestohlen zu werden?


Indem man besser ist als die Konkurrenz.


Um besser zu sein als die Konkurrenz, muss man ja erst mal ein eigenes Geschäft aufbauen, wofür es gegebenenfalls Investoren benötigt. Um denen die Idee sicher präsentieren zu können, benötigt es dann ja eine Absicherung das die Idee nicht einfach von den Leuten mit dem Kapital übernommen wird. Die brauchen einen dann ja schließlich nicht mehr, sobald man seine Idee kundgetan hat.
Könnte man dann via Vertrag eine Regelung finden, das die Investoren die Idee nur mit meiner Zustimmung umsetzten dürfen, nachdem ich Ihnen diese Mitgeteilt habe? Und wie kann ich dann Nachweisen für den Fall das Sie es anschließend ohne meine Einwilligung umsetzen, das es meine Idee war, wenn ich diese nirgends schützen lassen kann?

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Harry van Sell):
Das ganze nennt sich "vertragliche Vereinbarung". Sollte man im übrigen vom Anwalt prüfen / ausfertigen lassen, damit es keine bösen Überraschungen gibt.


Da müsste der ehemalige Geschäftspartner dann aber freiwillig alle seine Rechte abgeben. Das wird der kaum machen. Und schon gar nicht ohne angemessene Bezahlung.


Das heißt daran ist nichts mehr zu rütteln und wenn eine andere Person, welcher man seine Idee ohne Vertrag anvertraut hat diese nun knallhart umsetzt, kann man sich nur noch ärgern wenn dieser damit tatsächlich Erfolg hat?

3x Hilfreiche Antwort

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