Produkt aus neuem Werkstoff schützen lassen?

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
malte1980e
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Produkt aus neuem Werkstoff schützen lassen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Idee zu einem Produkt, welches bereits am Markt besteht und aus 2 verschiedenen Materialien zu bekommen ist.
Es handelt sich um ein Sportgerät, welches entweder aus Aluminium und/oder Holz (beides roh oder farbig verfügbar) gefertigt und weltweit vertrieben wird.

Ich möchte dieses Produkt (verschiedene Ausführungen) aus Recycling Kunststoff fertigen lassen, was technische, wirtschaftliche, ökonomische sowie ökologische Vorteile mit sich bringt.

Frage:
Kann ich mir dieses Vorhaben bzw. dieses Produkt so schützen lassen, dass niemand sonst es aus diesem Material kommerziell produzieren & vertreiben darf?
Gebrauchsmuster oder Patent möglich?
Idealerweise europaweit.

Mit freundlichen Grüßen
ME

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
malte1980e
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin ich hier falsch mit meiner Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Interessiert wohl z.Z. niemand.

Ich denke Gebrauchsmuster wie Patent könnten möglich sein. Es darf einfach noch niemand gemacht haben oder sonstwie öffentlich vorgeschlagen haben. Weder in Deutschland noch sonst wo auf der Welt, von Heutigen tag bis in alle Vergangenheit.

Handelt es sich z.B. um einen Baseball- oder Softballschläger aus Reczycling-Kunststoff ist es hiermit Prior Art, bekannt und nicht mehr als solches patentierbar. Evtl. gab es auch schon mal in den 1960er Jahre in Timbuktu solch einen Baseballschläger. Auch dann wäre es Stand der Technik und nicht patentierbar. Hinweis: Evtl. in den einschlägigen Regeln der betreffenden Sportart nachschauen welche Materiallien erlaubt sind. Evtl. ist dies auch die Erklärung warum nur Holz oder Aluminium verwendet wird. Das verhinder zwar keine Patentierung aber bestimmt eine erfolgreiche kommerzielle Verwertung.

Weiter muss es eine tatsächliche Erfindung sein und nicht einfach eine naheligende Schlussfolgerung. Einen Einwand den man dagegen einbrigen kann, ist: Wenn es so offensichtlich ist, warum hat dann es noch niemand irgendwann und irgendwo beschrieben, hergestellt, verkauft, oder gar patentiert?

Da sich wohl nicht jeder Kunststoff für das Sportgerät eignet, kann und sollte man wohl da auch ein bischen präziser sein wie dieser beschafen sein muss damit am Ende das gewünschte Endresultat entsteht. So könnte ein banales "aus Recycling Kunststoff" möglicherweise nicht patentierbar sein, hingegen "eine Mischung aus 40 - 50 % recyceltes PET, 20 - 40% recyceltes PVC, 5 - 10% anorganische Füllstoffe und 10 - 25% Epoxidharzkleber" evtl. schon.Das Risikon ist dann halt, das ein Mitbewerber die Rezeptur gerade so abänder, dass sie nicht mehr vom Patent abgedeckt ist. Blöd dann noch wenn seine Mischung die besseren Eigenschaften hat.

Anders als bei einem Patent muss der Gebrauchsmusterschutz in jedem Land einzeln beantragt werden, und nicht alle Ländern bieten einen Gebrauchsmusterschutz an. Schweden, die Schweiz und Gross Britannien kennen z.B. keinen Gebrauchsmusterschutz.

Siehe auch: https://www.dpma.de/patente/patentschutz/index.html
und auch
https://www.dpma.de/service/kundenservice/erfindererstberatung/index.html

-- Editiert von FareakyThunder am 31.10.2019 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Hi,
es ist am Ende natürlich vom konkreten Fall abhängig, aber es ist bei solchen Vorhaben - wie es beschrieben wurde - eher "schwierig".

Ein Patent "muss" (absichtlich in Anführungszeichen) eigentlich ein technisches Problem lösen. Wenn du deinen Baseballschläger nun aus Kunststoff machen willst, dann "muss" in der Anmeldung erklärt werden, welches Problem damit gelöst wird. Es ist ein bisschen vergleichbar mit der nötigen "Schöpfungshöhe" beim Urheberrecht.

Dazu muss es auch eine "Erfindung" sein und keine "Entdeckung" (siehe DPMA-Broschüre) und es darf nicht dem "Stand der Technik" entsprechen (schon die Tatsache, dass es Scherzartikel- oder Kinderbaseballschläger gibt, funkt hier ggf. dazwischen). Und da es auch "Stand der Technik" ist, alles mögliche aus Recycling-Kuststoff zu machen, statt aus etwas anderem, könnte das an sich auch schon gegen eine Patentierbarkeit sprechen - wenn eben dadurch nicht etwas "Besonderes" erreicht wird.

Anders herum gedacht, wenn es bisher nur deswegen keine Kunststoff-Schläger gab, weil sie immer auseinandergefallen sind, und du mit deiner "Erfindung" haltbare Kunststoff-Schläger herstellen kannst... dann wäre das wiederum sehr wahrscheinlich patentierbar.

Das muss im Detail am besten mit einem Anwalt besprochen werden; der kann dann die Sachlage anhand der Fakten beurteilen.

Gruß
SN

-- Editiert von Snuggles am 03.11.2019 16:46

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Einen Einwand den man dagegen einbrigen kann, ist: Wenn es so offensichtlich ist, warum hat dann es noch niemand irgendwann und irgendwo beschrieben, hergestellt, verkauft, oder gar patentiert?


Darum geht es nicht. Es geht nur darum, ob die Änderung für jemanden, der "skilled in the art" ist, naheliegend ist. Generell sind Materialänderungen sogar für Laien naheliegend (ich kann einen Baseballschläger aus Eierschalen, Uran oder Hautschuppen von Prinz Harry herstellen und jeder Laie würde sagen "was ist daran besonders, außer daß es ausgefallen ist?").
Es müßte sich also schon um ein besonders *hergestelltes* Material handeln ("unter 3000 bar 5 Stunden lang bei 250 Grad gepresste Baumwolle mit einem Anteil von 20% rotem Salz").

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
malte1980e
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzungen.
Nun habe ich eine Idee von einer Marschrichtung und werde mich an einen entsprechenden Anwalt wenden, um weiteres Vorgehen zu besprechen.
MfG ME

0x Hilfreiche Antwort

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