Schäden nach Auszug

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mavi123mitglied
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden nach Auszug

Mein Vermieter meldet 5 Monate nach meinem Auszug Schäden am Wasserhahn im Bad an und stellt mir den neuen Wasserhahn in der Kautionsabrechnung in Rechnung (Material 74,97 € zzgl. Einbau 10,00 €).

Er war bei der Wohnungsübergabe bei meinem Auszug nicht dabei, er bat mich die Schlüsselübergabe mit der Nachmieterin zu machen. Die Nachmieterin war mit dem Zustand der Wohnung einverstanden bei Auszug. Auch jetzt 5 Monate nach meinem Auszug bestätigt sie mir, dass es keinen Schaden am Wasserhahn gab. Ein Übergabeprotokoll existiert nicht.

Der neue Wasserhahn wird mir in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.

Wie gehe ich nun am besten vor?

Freue mich über hilfreiche Tipps.

-- Editiert von Moderator am 03.03.2020 23:20

-- Editiert von Moderator am 03.04.2020 00:24

-- Thema wurde verschoben am 03.04.2020 00:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Mavi123mitglied):
Auch jetzt 5 Monate nach meinem Auszug bestätigt sie mir, dass es keinen Schaden am Wasserhahn gab.

Wenn man das (idealerweise schriftlich) gesichert hat: Strafanzeige stellen und Betrag einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

:forum:

garantiert falsch.
Und warum eröffnest du zu jeder deiner Mieterfragen einen neuen Beitrag? :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mavi123mitglied
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte gehofft, dass es so etwas übersichtlicher ist :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

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