US Patent in Deutschland übernehmen

13. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
choppi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
US Patent in Deutschland übernehmen

Hallo zusammen,

mal angenommen Person A beschäftigt sich mit der Suche nach interessanten Nischen Märkten und findet solch einen. Bei der Recherche stößt A auf ein interessantes passendes Produkt welches in den USA vertrieben wird und dort mit einem US Patent geschützt ist.

Kann Person A dieses Produkt mehr oder minder "abkupfern" und in Deutschland zum Patent oder sonstigen Schutz anmelden, sodass Person A sowohl die Produktion als auch den Vertrieb exklusiv für Deutschland durchführen kann?

Vielen Dank vorab!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Bist Du Chinese?
:devil:



Ansosnten empfiehlt es sich die Möglichkeiten der "inspirativen Übername" von eine Fachman prüfen zu lassen



So wäre die Idee des Flaschenöffners nicht schützbar, während man die Form selbst durchaus schützen kann (bei genügender Schöpfungshöhe).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann Person A dieses Produkt mehr oder minder "abkupfern" und in Deutschland zum Patent oder sonstigen Schutz anmelden, sodass Person A sowohl die Produktion als auch den Vertrieb exklusiv für Deutschland durchführen kann? <hr size=1 noshade>


Patent geht nicht, denn patentieren lassen sich nur *neue* Erfindungen. Wenn es etwas in den USA schon gibt, ist es nicht mehr neu i.S.d. PatG. (Ausnahmen natürlicherweise, wenn der Inhaber des US-Patentes selbst zügig ein Patent in DE/EU anmeldet.)

Für Marken gilt dies aus der Rechtsprechung, man spricht hier von einer sogen. Hinterhaltsmarke, das wäre bösgläubige Anmeldung und daher löschbar.

Und auch wettbewerbsrechtlich könnte das ein Problem werden, wenn man mal auf §4 Alt. 9, 10 UWG schaut.

Ergo: nein, das "Dranhängen" an eine fremde Erfindung funktioniert nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
choppi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Das würde bedeuten mir bleibt nichts anderes übrig als das Produkt über den Patentinhaber in den USA zu beziehen?

Auch ein Geschmacks-, oder Gebrauchsmuster hilft nicht weiter?

Könnte ich das Produkt zumindest selbst produzieren und in DE vermarkten, so lange der Patentinhaber sein Patent nicht auf DE ausweitet? - Oder könnten hier auch Forderungen auf mich zukommen

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das würde bedeuten mir bleibt nichts anderes übrig als das Produkt über den Patentinhaber in den USA zu beziehen? <hr size=1 noshade>

Nö, man kann halt auch prüfen lassen, ob das hier überhaupt schützbar wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Könnte ich das Produkt zumindest selbst produzieren und in DE vermarkten, so lange der Patentinhaber sein Patent nicht auf DE ausweitet?

Wenn das Patent nur in den USA angemeldet ist, dann kannst Du das überall sonst in der Welt herstellen und verkaufen.

Ein Patent bietet nur Schutz in den Ländern, in denen es angemeldet ist. Überall sonst kann es von jedem beliebig kopiert werden.

Und ein Patent kann man nicht so einfach auf andere Länder ausweiten, das ist nur binnen eines Jahres nach der Anmeldung möglich.

Dabei aber bitte den Hinweis von NinaONina auf das UWG beachten. Solang Du aber in keiner Form auf das bereits bekannte Produkt verweisen, sollte das keine Probleme machen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 15.11.2014 12:18

1x Hilfreiche Antwort

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