Verkaufsrecht bei Patenten

26. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
kingfinux
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkaufsrecht bei Patenten

Hallo,
ich bin neu hier, und hoffe, das es diese Frage noch nicht gibt.
Hier der Fall:
Ich kaufe aus China ein Produkt, was in Deutschland unter einem Patent steht.
Daher kann ich das Produkt nicht in Deutschland verkaufen. (Darauf hat mich auch der Patent Inhaber hingewiesen)
Meine Frage ist nun, bin ich berechtigt, dieses Produkt aus Deutschland in andere Laender zu verkaufen, in denen dieses Produkt nicht unter einem Patent steht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Willyt
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)

Es darf hier nicht in den Verkehr gebracht werden und hier auch nicht beworben werden.
Was im Ausland damit passiert ist egal.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jursabine
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)

§ 9
Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;...

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