Was ist Unterschied zwischen Patent und Geschmacksmuster?

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
glupho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Was ist Unterschied zwischen Patent und Geschmacksmuster?

Hallo, ich möchte den Unterschied besser verstehen, daher die Frage anhand eines Beispiels:

Wenn Samsu** als erster Hersteller eine Klappe in die Waschmaschinentür einbaut, wann ist das als Geschmacksmuster und wann als Patent zu bewerten?
Ist es so, dass es nur dann als Patent anzumelden ist, wenn es einen Nutzen hat (z.B. Wäsche nachträglich in Waschmaschine eingeben) und umgekehrt als Geschmacksmuster wenn es keinen Nutzen hat (z.B. nur als Zierde ohne weitere Funktion)?

Danke für Antworten


-- Editiert von Moderator am 20.07.2020 13:00

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2020 13:00

Patent anmelden oder verletzt?

Patent anmelden oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Patentrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32252 Beiträge, 5665x hilfreich)

Vielleicht zunächst grundsätzlich mal hier einlesen:

https://netz-blog.de/2015/unterschiede-patent-gebrauchsmuster-geschmacksmuster-marke-design/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Wenn Samsu** als erster Hersteller eine Klappe in die Waschmaschinentür einbaut, wann ist das als Geschmacksmuster und wann als Patent zu bewerten?


Patente gibt es nur auf Erfindungen; daran sind die Hürden recht hoch - es muß neu sein, es muß für Fachleute aus dem Gebiet nicht offensichtlich sein usw.

In deinem Beispiel liegt noch nicht mal ein Geschmacksmuster vor; "Klappe in Waschmaschinentür" ist lediglich eine Idee, so wie "Sichtfenster in Coladose" oder "zwei Hinterachsen beim Auto" oder "Eskimos Kühlschränke verkaufen".
Schützbar sind sowieso nur konkrete Umsetzungen, also eine konkrete Art von Klappe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Vorab:
"Geschmacksmuster" heißt jetzt im Gesetz "Design". Damit will man sich international anpassen. Inhaltlich hat sich am Gesetz dadurch nichts geändert.

Patent und Design ist gemeinsam, dass nur etwas "Neues" geschützt werden kann. Dabei können beide Rechte denselben Gegenstand (z.B. eine Waschmaschine) betreffen. Das stört sich gegenseitig nicht, aber es nützt gegenseitig auch nichts.

Beim Patent ist das Neue eine "Erfindung". Das bedeutet, es geht um Technik. Man muss einen Patentanspruch angeben. Dessen Inhalt ist eine neue "technische Lehre", die angibt, wie ein "technischer Erfolg" erreicht wird.

Beim Design ist das Neue eine "Eigenart" eines Gegenstands. Diese Eigenart kann einen technischen Gegenstand betreffen oder auch einen nichttechnischen Gegenstand, und sie kann sich dann auf die Ästhetik richten. Aber auch wenn es sich um einen technischen Gegenstand hat, muss da nichts irgendwie "funktionieren", wie beim Patent. In deinem Beispiel kann es eine völlig sinnlose "Klappe" an der Waschmaschine sein, die nur interessant aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.193 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen