Webseite im Look&Feel einer Textverarbeitung ok?

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schorsch_Berlin
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Webseite im Look&Feel einer Textverarbeitung ok?

Hallo Zusammen,

geht folgende Idee aus markenschutzrechtlichen Gesichtspunkten klar, oder wird mir der Anbieter dieses Programmes da einen Strich durch die Rechnung machen:

Mal angenommen es soll einen webbasierten Service angeboten werden, der optisch vom Look annähernd exakt die Optik haben soll wie ein geöffnetes Textverarbeitungssoftware Dokument (mit allen Menuleisten, etc...) Mit dem Unterschied, dass der Text den man in der Mitte tippen kann, über eine Serverfunktionalität an zb einen Freund bei einem Social Network als Nachricht geschickt wird.
Warum das Ganze? am Arbeitsplatz wirds nunmal nicht gern gesehen, Social Networks, bzw andere private Dinge zu verwenden. Daher die Idee, die Nutzung dieser Dienste als Textverarbeitung zu tarnen.

Die juristische Frage ist jetzt, besteht Patent oder Markenschutz auch auf das Look& Feel von Textverarbeitungssoftware, auch wenn die ganzen Funktionalitäten nicht funktional sind (dh, Menuleisten, Buttons etc, wären einfach nur ein screenshot, ein Dummy also) - Nur der Weissraum in der Mitte und ein paar zusätzliche kleine versteckte Buttons würden die Funktionalität abbilden die zum versenden der Nachricht an den Social Network Empfänger nötig wären.
Kann man sich also auch ein Look&Feel schützen lassen oder habe ich das Recht so etwas annähernd identisch zu faken, wenn die dahinterliegenden Funktionien nicht die gleichen sind?

Die zweite Frage ist, aber das ist wohl eher von den AGB der jeweiligen Anbieter abhängig (der social networks zb) - Darf ich deren Funktionalität vom Server "abgreifen" und über ein anderes/eigenes Interface zur Verfügung stellen?

Ich habe hierzu schon die Suche benutzt und auch im Internet gesucht, aber nichts relevantes gefunden (wahrscheinlich weil ich die genauen Bezeichnungen für die art von Schutz nicht kenne)

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe Meinungen!

Viele Grüsse,
Schorsch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Textverarbeitungen gibt es viele.

Planen Sie konkret, die Oberfläche von Word (relativ) 1:1 zu übernehmen?

Ansonsten wäre die Frage ja sinnfrei, weil es auf das generelle Look&Feel von Textverarbeitungen natürlich keinen Schutz gibt, sonst gäbe es ja nur eine Textverarbeitung auf der Welt.

> Kann man sich also auch ein Look&Feel schützen lassen

Zum einen das.

Zum anderen könnte auch ansonsten eine Verwechslungsgefahr mit einem markenrechtlich geschützten Produkt bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schorsch_Berlin
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, die Frage geht dahingehend, mehr oder weniger 1:1 einen ganz bestimmten Hersteller zu immitieren, sonst macht die ganze Idee nicht sooo viel Sinn.
Zum Thema Verwechlungsgefahr. Besteht dieser Schutz nur bei Produkten gleicher Gattung oder auch bei verwandten?
Und: Wenn ich den Nutzer vorher explizit darauf hinweise, das es sich um eine als Textverarbeitung getarnte Applkation zur Nutzung von Social Networks handelt - gilt dann der Markenschutz immer noch?

Danke+Gruss,
Schorsch

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Schorsch_Berlin
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

OK, danke! Und das müsste man wahrscheinlich im Einzelfall beim Patentamt anfragen, richtig ? :-) Also, ob und was genau im Detail geschützt ist/wurde...

1x Hilfreiche Antwort

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