1100€ Anwaltskosten

8. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
outix
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
1100€ Anwaltskosten

Hallo,

ich muss jetzt 1100€ Anwaltskosten bezahlen.
Findet ihr es viel?
Welche Faktoren spielen da eine Rolle.
Er hat mich von Anfang bis Ende (Gericht) begleitet.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wir haben hier keine hellseherischen Fähigkeiten. Man kann mit einem Anwalt eine Honorarvereinbarung treffen, wenn nicht, dann gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Und in Ergänzung eine Entscheidung des Gerichts. Aus all dem kann man dann sehen, was angemessen ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Im Strafrecht beträgt die gesetzliche Regelgebühr für das Komplettpaket (von der Polizei bis zum Gericht, incl. 1 Tag Gerichtsverhandlung) ca. 980€.
Dazu kommen Auslagen (Aktenversendung, Kopien, Fahrtkosten).

1100€ sind nicht überteuert.

Allgemein:
Wenn der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren arbeitet, dann bekommt er folgende Gebühren
- die Grundgebühr (für die Einarbeitung in den Fall)
- die Vorverfahrensgebühr (für die Betreuung des Mandanten gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft)
- die Hauptverfahrensgebühr (für die Betreuung des Mandanten gegenüber dem Gericht)
- die Terminsgebühr (für den Zeitaufwand der Gerichtsverhandlung)
- 20€ fixe Pauschale für Porto und Telefonkosten

Bei jeder der Gebühren gibt es einen Regelsatz.
Von dem Regelsatz kann der Anwalt nach oben (bei schweren/aufwändigen Fällen) oder nach unten (bei einfachen Fällen) abweichen.
Wenn der Anwalt genau bei den Regelsätzen bleibt, kommt man auf 981,75€ incl. der 20€-Pauschale und der MwSt.
Dazu eben noch Auslagen (Aktenversendung, Kopien, Fahrtkosten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
1100€ sind nicht überteuert.

Je nach Umfang kann man zwishcen 400 EUR und 2000 EUR für solceh Vertretungen rechnen.
800 - 1200 EUR sind üblich, von daher liegt das noch "im Rahmen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Vermillion
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Die genannten Kosten liegen absolut im "üblichen" Preisrahmen bei anwaltlicher Beratung im Strafrecht.
Auf die in etwa zu erwartenden Kosten hatte dich Streetworker bereits hier in deinem vorherigen Beitrag hingewiesen.


-- Editiert von Vermillion am 18.12.2021 10:57

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