AG möchte, dass AN bei ÖPNV-Streik zur Arbeit kommt; ist das rechtens?

24. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2025 13:41:43
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Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)
AG möchte, dass AN bei ÖPNV-Streik zur Arbeit kommt; ist das rechtens?

Wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber "gezwungen" wird zur Arbeit zu kommen, obwohl im Wohnort des AN der ÖPNV bestreikt wird und es somit schwieriger wird, zur Arbeit zu kommen. Kann ein AG tatsächlich auf das Wegerisiko des AN pochen und diesen zur Arbeit zitieren?

Ich finde, dass Arbeitgeber mehr Verständnis dafür aufbringen sollten, wenn es Arbeitnehmer gibt, die es (auch wenn sie es noch so sehr versuchen) nicht zur Arbeit schaffen. Aber ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass Arbeitgeber in Deutschland machen können, was sie wollen. Sie können Gehälter zu spät anweisen, sie können einfach mal so Leute abmahnen, wenn diese auch nur EINE Minute zu spät kommen. Es wird ein Zampano gemacht, wenn man gerade so fertig geworden ist, dass man in der einen Minute vor der Pause nichts mehr anfangen kann und es zu Ende führen kann, Arbeitgeber können willkürlich Gehälter kürzen uvm.

Ich weiß nicht, warum das Arbeitsrecht so arbeitgeberfreundlich gestaltet wurde, und das Bundesarbeitsgericht mehr und mehr zu einer arbeitgeberfreundlichen Instanz verkommt? Immer wieder nur arbeitgeberfreundliche Urteile dieses Gerichts. Man könnte als Normalbürger denken, dass beim Bundesarbeitsgericht nur Arbeitgebervertreter über die Sachen urteilen. Anders lässt es sich in meinen Augen nicht erklären, weswegen Arbeitgeber beim Bundesarbeitsgericht zu 99 % gewinnen. Das örtliche Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht eines Bundeslandes wird sehr wahrscheinlich noch pro Arbeitnehmer urteilen. Der Arbeitgeber lässt sich das nicht bieten, geht vors Landesarbeitsgericht, unterliegt dort und spätestens beim Bundesarbeitsgericht wird arbeitgeberfreundlich geurteilt.

Man hat doch als normaler Arbeitnehmer KEINE Rechte mehr, sondern nur Pflichten. Man hat pünktlich aufzulaufen und Gewehr bei Fuß zu stehen, man hat sich bei der Gehaltszahlung massiv zu gedulden, egal, ob Lastschriften platzen oder Daueraufträge nicht vollstreckt werden, und der Arbeitgeber kann sich auf gut Deutsch jede Frechheit herausnehmen und der Arbeitnehmer hat zu allem Ja und Amen zu sagen oder wie?`

Ist in meinen Augen ein Unding, oder wie seht ihr das?

-- Editiert von Moderator topic am 25. Februar 2025 16:42

-- Thema wurde verschoben am 25. Februar 2025 16:42




21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9813 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber "gezwungen" wird zur Arbeit zu kommen, obwohl im Wohnort des AN der ÖPNV bestreikt wird und es somit schwieriger wird, zur Arbeit zu kommen


Dann muss man sich anders organisieren. Und auch das kann man, wenn man mir dem Chef spricht, sicherlich für alle Seiten gut regeln.

Zitat (von marcel53797):
Ich finde, dass Arbeitgeber mehr Verständnis dafür aufbringen sollten, wenn es Arbeitnehmer gibt, die es (auch wenn sie es noch so sehr versuchen) nicht zur Arbeit schaffen.


Kann man so denken. Und auch das kann man denken: Wenn der Arbeitnehmer nicht kommt, wird er nicht bezahlt

Zitat (von marcel53797):
Ich weiß nicht, warum das Arbeitsrecht so arbeitgeberfreundlich gestaltet wurde


Ich sehe das ganz anders

Zitat (von marcel53797):
Ist in meinen Augen ein Unding, oder wie seht ihr das?


Mein Arbeitgeber zahlt pünktlich. Kann also bei Deinem "Rant" hier nicht mitreden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Ist in meinen Augen ein Unding, oder wie seht ihr das

Völliger Quatsch. Von der ersten bis zur letzten Zeile. So sehe ich das, wenn Sie schon fragen.

Zur Sache: selbstverständlich kann Ihr Arbeitgeber erwarten, dass Sie zur Arbeit kommen.
Wie Sie das machen, bleibt Ihnen überlassen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#3
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber "gezwungen" wird zur Arbeit zu kommen, obwohl im Wohnort des AN der ÖPNV bestreikt wird und es somit schwieriger wird, zur Arbeit zu kommen. Kann ein AG tatsächlich auf das Wegerisiko des AN pochen und diesen zur Arbeit zitieren?


Jepp, kann er. Der Weg zur Arbeit ist dein Ding und wenn du dir ein Uber holen musst ebenfalls. Dafür darf der AG zum Beispiel das wirtschaftliche Risiko der Firma nicht auf dich abwälzen, so gleicht sich alles aus.

Zitat (von marcel53797):
Ich finde, dass Arbeitgeber mehr Verständnis dafür aufbringen sollten, wenn es Arbeitnehmer gibt, die es (auch wenn sie es noch so sehr versuchen) nicht zur Arbeit schaffen.


Hast du ihm angeboten einfach einen Urlaubstag zu nehmen?



Zitat (von marcel53797):
Man hat doch als normaler Arbeitnehmer KEINE Rechte mehr, sondern nur Pflichten. Man hat pünktlich aufzulaufen und Gewehr bei Fuß zu stehen


Ja, ist ein Unding dass der AG erwartet dass man umstandshalber pünktlich kommt und sogar noch arbeitet.

Zitat (von marcel53797):
Ist in meinen Augen ein Unding, oder wie seht ihr das?


Deutschland ist eines der AN-freundlichsten Länder der Welt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129565 Beiträge, 41332x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Kann ein AG tatsächlich auf das Wegerisiko des AN pochen und diesen zur Arbeit zitieren?

Kann er.
Im übrigen zu Recht, Denn nur weil es schwieriger wird, zur Arbeit zu kommen, entbindet einen das nicht zur Ableistung seiner vertraglichen Verpflichtungen.



Die danach folgenden Absätze sind schlicht Unfug von der ersten bis zur letzten Zeile .
In DE gibt es mit die Arbeitnehmerfreundlichsten Gesetze und mit die Arbeitnehmerfreundlichsten Gerichte.




-- Editiert von User am 25. Februar 2025 15:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3458 Beiträge, 1338x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Völliger Quatsch. Von der ersten bis zur letzten Zeile. So sehe ich das, wenn Sie schon fragen.

Ich hätte den Post #0 als vollkommenen Unsinn bezeichnet, aber das geht genauso. So viel Käse in einem Post ist bemerkenswert.
Allerdings, wenn der Arbeitgeber Recht bricht, dann kann ihm der Arbeitnehmer ordentlich in die Zange nehmen. Natürlich nicht mit solch populistischen / billigen "Argumenten". Derartige Absonderungen sind für mich lachhaft und ich bin beim besten Willen kein Linker, ganz und gar nicht...

Zitat (von Harry van Sell):
Die danach folgenden Absätze sind schlicht Unfug von der ersten bis zur letzten Zeile .
In DE gibt es mit die Arbeitnehmerfeindlichsten Gesetze und mit die Arbeitnehmerfeindlichsten Gerichte.

Du meinst wohl:
Zitat:
Die danach folgenden Absätze sind schlicht Unfug von der ersten bis zur letzten Zeile .
In DE gibt es mit die Arbeitgeberfeindlichsten Gesetze und mit die Arbeitgeberfeindlichsten Gerichte.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19125 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Man hat doch als normaler Arbeitnehmer KEINE Rechte mehr, sondern nur Pflichten. Man hat pünktlich aufzulaufen und Gewehr bei Fuß zu stehen, man hat sich bei der Gehaltszahlung massiv zu gedulden, egal, ob Lastschriften platzen oder Daueraufträge nicht vollstreckt werden, und der Arbeitgeber kann sich auf gut Deutsch jede Frechheit herausnehmen und der Arbeitnehmer hat zu allem Ja und Amen zu sagen oder wie?`

Genau deshalb entstehen ja gerade so viele neue Arbeitsplätze bei uns. Alle Firmen schließen ihre Werke in Polen, Rumänien und China und verlagern die Arbeitsplätze nach Deutschland, das Arbeitgeberparadies. Weil die Arbeitnehmer in Deutschland weniger Rechte haben als die Arbeitnehmer in China wollen alle Konzerne nur noch in Deutschland produzieren, wo sich die Arbeitnehmer viel leichter unterdrücken lassen. Made in China war gestern. Das kann man doch nicht übersehen ...

Aber warum am Sonntag über 50% der Bürger Parteien gewählt haben, die für eine Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte stehen, weiß ich auch nicht. Vielleicht glauben die wirklich, dass man Arbeitsplätze aus China zurückholen kann, wenn wir Arbeitgeberfreundlicher werden als China ...

-- Editiert von User am 25. Februar 2025 01:49

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3458 Beiträge, 1338x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Genau deshalb entstehen ja gerade so viele neue Arbeitsplätze. Alle Firmen schließen ihre Werke in Polen, Rumänien und China und verlagern die Arbeitsplätze nach Deutschland, das Arbeitgeberparadies. Weil die Arbeitnehmer in Deutschland weniger Rechte haben als die Arbeitnehmer in China wollen alle Konzerne nur noch in Deutschland produzieren, wo sich die Arbeitnehmer viel leichter unterdrücken lassen. Made in China war gestern. Das kann man doch nicht übersehen ...


Das stimmt vollkommen, Made in Germany ist (bzw. war) nicht nur ein herausragendes Qualitätsmerkmal, sondern auch ein Lifestyle. Hier werden die Leute noch behandelt, wie es sich gehört. Da sind sie zum Glück immer noch weniger wert als die Ware, die sie herstellen (im Gegensatz zu China), deshalb wird auch mit dem Blut der Arbeitnehmer so unheimlich viel verdient. Da sollte sich Afrika mit den Blutdiamanten mal ein Beispiel nehmen!
Bei der ganzen Gemengelage kann nur die AFD für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, die FDP ist ja viel zu links!

[\\ironie]

Du solltest Politiker werden. Eine ganze Menge Leute würden dich wählen ;)

-- Editiert von User am 25. Februar 2025 01:55

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

Man reiche mir eine Packung Taschentücher - mir kommen die Tränen ob dieses Lamentierens.
Nur dass das hier unter Arbeitsrecht nichts verloren hat, wenn hier der große Weltschmerz traktiert wird.

Der Grundfehler ist schon der, dass du den Vertragscharakter eines AV außen vor lässt. Mit dem Vertrag sind Rechte und Pflichten gegeben - für beide Seiten.
Ein weiterer schwerer Fehler: Dinge zu vermischen, die kategorial getrennt sind. Beispiel WD-Fahrten: Wohl ist es richtig, dass rechtlich Sache des AN ist, wie er seinen Arbeitsplatz erreicht. Und er insofern verpflichtet werden kann, bei Streik u.a. eben dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig da ist - aber dass der AG 'Verständnis' zeigen soll, ist eben etwas total Anderes und viele AG werden Verständnis haben.
Ein Drittes: Bei euch mögen die Dinge liegen, wie du sie andeutest - das kann aber keine Allgemeingültigkeit beanspruchen.

Kurz gesagt: Dass AN keine Rechte habe, ist voll neben der Kapp' und zeigt nur, dass du keinen Schimmer hast, was es tatsächlich bedeuten würde, keine Rechte und nur Pflichten zu haben.

M.E. sollte ein Moderator das Ganze verschieben zu 'generelle Themen'.

:forum:

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Das stimmt vollkommen

... und ich habe den Beitrag von drkabo als puren Sarkasmus genommen, ich Dummerchen :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Es bleibt jedem, wirklich jedem potentiellen Arbeitnehmer unbenommen, entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu treffen. Und dann kann man sich eben auch bei Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel auf seinen Arbeitsvertrag berufen, zu Hause bleiben und alles ist gut. Willst Du die Vertragsfreiheit wirklich abschaffen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13300 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Kann ein AG tatsächlich auf das Wegerisiko des AN pochen und diesen zur Arbeit zitieren?

Ja.
Zitat (von marcel53797):
Ich finde, [Pamphlet....] oder wie seht ihr das?


Mal eine kleine Liste:

1. Der Arzt bleibt zu
2. Der Bäcker bleibt zu
3. Die Speditionen fahren nur bedingt
4. Produktionsfirmen haben eventuellen Produktionsausfall
5. Supermärkte werden nicht beliefert
6. Supermärkte öffnen erst gar nicht
7. Die Feuerwehr kann nicht ausrücken
8. Polizei ist nicht da
9. Der Rettungswagen braucht heute mal ne Stunde länger
10.....
11.....

Und warum?
Weil es "schwierig" war zur Arbeit zu kommen?

Die Frage was ich das sehe, kannst Du Dir jetzt wohl selbst beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.03.2025 13:41:43
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Deutschland ist eines der AN-freundlichsten Länder der Welt.


Dass ich nicht lache. Wir haben noch nicht den 1. April. Merkt man an den arbeitgeberfreundlichen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts. Oder warum raten Arbeitgeberanwälte regelmäßig dazu, das Verfahren bis zum Bundesarbeitsgericht hochzutreiben? Richtig, weil dort gefühlt IMMER der Arbeitgeber gewinnt.

Zitat (von blaubär+):
Kurz gesagt: Dass AN keine Rechte habe, ist voll neben der Kapp' und zeigt nur, dass du keinen Schimmer hast, was es tatsächlich bedeuten würde, keine Rechte und nur Pflichten zu haben.


Arbeitgeber können Gehälter zu spät bezahlen, ohne, dass das Konsequenzen nach sich zieht. Der Arbeitnehmer hat sich bis zum Sankt Nimmerleinstag in Geduld zu üben, bis das Gehalt auf dem Konto des AN ist. Der Arbeitgeber kann bspw. Überstunden anordnen, die dann nicht vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Arbeitgeber können einfach so willkürlich Nebentätigkeiten untersagen. Heißt also: Man dürfte sich nichts dazuverdienen, wenn man mit seinem Geld nicht hinkäme usw. Arbeitgeber können bereits genehmigten Urlaub einfach so mir nichts dir nichts streichen. Völlig egal, ob der Arbeitnehmer irgendwelche Reisen oder Flüge oder sonst was gebucht hat. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Sachen zu erstatten.

Man sieht: VIel Rechte für die Arbeitgeberseite, viele Pflichten für die Arbeitnehmerseite. Und in meinen Augen ist das Bundesarbeitsgericht voreingenommen, weil da mit Sicherheit nur Arbeitgebervertreter sitzen und über die Sachen urteilen. Eine Lehrerin in der Berufsschule wollte uns mal weis machen, dass das Arbeitsrecht Arbeitnehmerschutzrecht sei. Ja von wegen. Der 1. April war da schon lange vorbei gewesen. Man muss sich nur die Urteile des Bundesarbeitsgerichts angucken. Arbeitgeber dürfen einfach so Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzweifeln und sich vor der Gehaltszahlung drücken. Ein profitgieriges Sonstwas von einer Versicherung verlangt allen Ernstes Karenztage, wo im Falle einer Krankheit KEIN Geld gezahlt werden muss. Entschuldigung, aber wenn das nicht arbeitgeberfreundlich ist, dann weiß ich es auch nicht

Und Karenztage soll es früher mal gegeben haben. Es ist einfach so: Arbeitgeber haben in Deutschland Narrenfreiheit und als Arbeitnehmer sollte man froh sein, irgendwo noch eine Stelle als egal was zu erhalten. Ich finde es traurig, was aus Deutschland geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Na, dann ist doch klar, was Du zu tun hast: Auswandern in ein Land, in dem die Arbeitnehmerrechte stärker sind - insbesondere natürlich, was das Nichterscheinen bei der Arbeit im Falle eines Streiks des dortigen ÖPNV betrifft, bei vollem Lohnausgleich selbstverständlich.

Bitte teile dann hier doch kurz mit, für welches Land Du Dich entschieden hast, ja?

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Arbeitgeber können einfach so willkürlich Nebentätigkeiten untersagen. .....
Arbeitgeber können bereits genehmigten Urlaub einfach so mir nichts dir nichts streichen. ... A

Du bist bemerkenswert schlecht informiert - offenbar eine Spielart 'alternativer Fakten'.
1. Wiederholungen machen es nicht besser und
2. niemand hier im Forum glaubt ernstlich, dich von deiner Meinung abbringen zu können (bleib dabei, für dich ist sie gut genug).

Angemerkt: Dass es AG gibt, die AN Rechte vorenthalten, ist ja nicht der Punkt; genau deswegen gibt es ja Arbeitsgerichte. Aber du schimpfst ja auf das Rechtssystem.
Wer sich als AN verdingt, leistet 'abhängige Arbeit', so heißt es wohl in den Steuerformularen. Wer das nicht will, darf oder sollte also nicht AN sein - so einfach ist das.

-- Editiert von User am 25. Februar 2025 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2423 Beiträge, 834x hilfreich)

Zitat (von marcel53797):
Richtig, weil dort gefühlt IMMER der Arbeitgeber gewinnt.

Falsch. Gefühle nicht mit Tatsachen verwechseln.
Zitat (von marcel53797):
Arbeitgeber können Gehälter zu spät bezahlen, ohne, dass das Konsequenzen nach sich zieht. Der Arbeitnehmer hat sich bis zum Sankt Nimmerleinstag in Geduld zu üben, bis das Gehalt auf dem Konto des AN ist.

Falsch.
Zitat (von marcel53797):
Der Arbeitgeber kann bspw. Überstunden anordnen, die dann nicht vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.

In der Regel falsch.
Zitat (von marcel53797):
Arbeitgeber können einfach so willkürlich Nebentätigkeiten untersagen.

Falsch.
Zitat (von marcel53797):
Arbeitgeber können bereits genehmigten Urlaub einfach so mir nichts dir nichts streichen. Völlig egal, ob der Arbeitnehmer irgendwelche Reisen oder Flüge oder sonst was gebucht hat. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Sachen zu erstatten.

Aber sowas von falsch.
Zitat (von marcel53797):
Und in meinen Augen ist das Bundesarbeitsgericht voreingenommen, weil da mit Sicherheit nur Arbeitgebervertreter sitzen und über die Sachen urteilen.

Der Unfug nimmt einfach kein Ende.
Zitat (von marcel53797):
Arbeitgeber dürfen einfach so Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzweifeln und sich vor der Gehaltszahlung drücken.

Anzweifeln darf man alles, der Rest ist halt wieder falsch.
Zitat (von marcel53797):
Ein profitgieriges Sonstwas von einer Versicherung verlangt allen Ernstes Karenztage, wo im Falle einer Krankheit KEIN Geld gezahlt werden muss.

Auch hier gilt: Verlangen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Zitat (von marcel53797):
Es ist einfach so: Arbeitgeber haben in Deutschland Narrenfreiheit und als Arbeitnehmer sollte man froh sein, irgendwo noch eine Stelle als egal was zu erhalten.

In welchem Teil von Deutschland lebst Du gleich noch?

Ich schließe mich mal den Vorpostern an. Selten soviel Unsinn auf so kleinem Raum gelesen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Ich vermute bewusste Desinformation..

Da stimmt ja nun gar nichts.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit gefährdet auch dein Insolvenzverfahren.
Kannst du dir von deinem Betreuer mal erklären lassen, was "Wohlverhaltensphase" bedeutet.

Kannst ja Arbeitgeber werden, wenn dir die Arbeit nicht passt. Scheint allerdings, als würden die dazu die Voraussetzungen fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Das hier ist doch sicherlich eine Troll Frage. Der gesamte Text strotzt ja nur so falschen Infos.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

'Troll' - das wird es erklären.
Ab in die Tonne, damit.
- Anfrage an die Moderatoren -

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13300 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der gesamte Text strotzt ja nur so falschen Infos.

Jetzt bitte nicht maßlos übertreiben, es bleibt immerhin:
Zitat:
Ich finde....... oder wie seht ihr das?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20198 Beiträge, 7314x hilfreich)

... nur dass das keine Info ist: 'Ich finde ...'

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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