Arglistische Täuschung, oder was genau könnte das sein?

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sektenkult
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistische Täuschung, oder was genau könnte das sein?

Habe einen Rechtsstreit, welcher dadurch entstanden ist, dass ein Gewerbetreibender mich angezeigt hat, dass ich schlecht über sein Unternehmen berichte. Seine "Filiale" welches man früher rechtlich und steuerrechtlich als Vereinshaus angesehen hat, nachdem der Mutterkonzern sämtliche Zweigfilialen wieder als "ein ganzes Unternehmen" ansieht, ist nun mittlerweile dieser gewerbliche Betrieb als etwas "wohltätiges" hochgestuft worden, ist zwar jetzt nebensächlich wollte das aber sagen.

Wegen meiner großartigen negativen Berichterstattung über diesen Betrieb, hat er nun auf rechtliche Unterstützung des Mutterkonzerns mit Sitz in [GELÖSCHT], zurück gegriffen und daraufhin rechtliche Klage am Amtsgericht durchgesetzt.

Bevor ich geladen wurde zu Gericht, gab es immer wieder von ihm die Aufforderung "Google Bewertung zukünftig nicht mehr abgeben, nicht mehr bei Facebook schlecht bewerten, Bewertung weg, Youtube Video über die Schlechtigkeiten seines heiligen Betriebes im [GELÖSCHT] zurückziehen, wieder ein "vollwertiger" Kunde sein in seinem gewerblichen Betrieb und die Klage wird zurück genommen. Dieses Angebot wurde auch noch ein zweites Mal unterbreitet, Hauptsache wieder wertvolle Kundschaft in seinen gewerblichen Räumen (Mich und meine Familie)

5 Minuten vor Beginn der Gerichtsverhandlung konnte er sich plötzlich daran nicht mehr erinnern und ihm war es völlig egal ob die Bewertungen und Videos verschwinden oder nicht. Stattdessen wird gepocht, in den bösen Rezensionen würde seine Familie verunglimpft werden und blabla, was weder stimmt noch Gegenstand der Gerichtsverhandlung war. Ich wäre ja bereit gewesen, wieder vollwertiger Kunde in seinem Laden zu werden und die schlechten Bewertungen zu löschen, aber auf einmal konnte er sich daran nicht erinnern. Stattdessen schrie er wie ein heulendes Kind in den Gängen lauthals "lassen Sie mich in Ruhe" was nur schlecht gewertet wurde von der Richterin und ungünstig gewesen ist. Auch wollte mir die Richterin das nicht glauben dass er bereit war, seine Anzeige zurück zu nehmen, wenn ich wieder erneut braver Kunde werden würde und fleißig Geld da lasse.

Ist mit seinem Angebot die Klage zurückzuziehen nicht der Straftatbestand dieser arglistigen Täuschung erfüllt? Könnte ich auf irgend eine andere weise diesen Menschen Anzeigen oder verklagen?

-- Editiert von Moderator am 05.09.2019 01:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sektenkult):
Arglistische Täuschung, oder was genau könnte das sein?

Nö, das nennt man "Pech gehabt".



Zitat (von Sektenkult):
was weder stimmt noch Gegenstand der Gerichtsverhandlung war.

Was war denn Gegenstand der Gerichtsverhandlung?



Zitat (von Sektenkult):
Ist mit seinem Angebot die Klage zurückzuziehen nicht der Straftatbestand dieser arglistigen Täuschung erfüllt?

Da ist nicht man der Hauch einer arglistigen Täuschung zu sehen.

Man hat das Angebot nicht angenommen (§ 147 BGB ), damit war die Sache erledigt.


Abgesehen davon das es problematisch sein dürfte, das Angbot zu beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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