DRINGEND! Darf mein Partner mich ausschließen?

31. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
jura-jura
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
DRINGEND! Darf mein Partner mich ausschließen?

-DRINGEND-

Hallo,

das Thema "Corona" ist derzeit in aller Munde.

Folgende Situation: Ich verbringe 4 Wochen auf einem abgeschiedenen Hof im Norden Deutschlands. Dort werde ich keine bis kaum Kontakte haben. Zudem handelt es sich definitiv nicht um ein Risikogebiet. Während der gesamten Reise werden strengste Hygienemaßnahmen eingehalten.

Dennoch verbietet mir mein Partner, danach in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren. Er fordert, dass ich erst 14 Tage lang woanders in Quarantäne gehen soll. Das ist reine Willkür und hat keine rechtliche Grundlage.

1. Frage: Darf er das einfach so? Ohne dass ich in einem Risikogebiet war, Symptome hätte oder Kontakt zu anderen hatte?
Leider steht nur er im Mietvertrag. Dennoch haben wir eine Übereinkunft über meine uneigeschränkte Nutzung der Wohnung.


Nach diesen 14 Tagen soll ich einen Test machen und falls dieser positiv ausfallen würde, soll ich weitere 14 Tage irgendwo anders in Quarantäne. Erstens ist garantiert ausgeschlossen, dass dies der Fall wäre. Doch selbst dann findet die Quarantäne stets häuslich statt.

Frage 2: Welchen Ort gäbe es für diese Zeit, wenn man aus dem aktuellen Wohnsitz einfach ausgeschlossen wird?

Besten Dank für jede Hilfe.


PS: Dass gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, ist verständlich. Doch nach einem Aufenthalt im Norden in absoluter Isolation? Ausserdem kenne ich Paare, die selbst nach dem positiven Testergebnis zusammen gewohnt haben und der jeweils andere hat sich NICHT angesteckt... Zudem gäbe es die Möglichkeit, dass ich in meinem Zimmer bleibe, unsere Wohnung ist groß genug. Aber dass nur er im Mietvertrag steht wird mir hier wohl zum Verhängnis...







-- Editiert von Moderator am 02.06.2020 13:48

-- Thema wurde verschoben am 02.06.2020 13:48

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von jura-jura):
1. Frage: Darf er das einfach so?

Ja, darf er.
Verlangen / fordern kann man, denn verlangen / fordern kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von jura-jura):
Dennoch haben wir eine Übereinkunft über meine uneigeschränkte Nutzung der Wohnung.

Die Übereinkunft ist irgendwie nachweisbar?

Ist man dort gemeldet?

Hat man noch eine eigene Wohnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jura-jura
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jura-jura):
1. Frage: Darf er das einfach so?

Ja, darf er.
Verlangen / fordern kann man, denn verlangen / fordern kann man ja fast alles.

Mein Wortlaut war: "Dennoch verbietet mir mein Partner [...]."


Zitat (von jura-jura):
Dennoch haben wir eine Übereinkunft über meine uneigeschränkte Nutzung der Wohnung.

Die Übereinkunft ist irgendwie nachweisbar?

Ist man dort gemeldet?

Hat man noch eine eigene Wohnung?


Ich bin hier mit 1. Wohnsitz gemeldet, eine andere Wohnung habe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von jura-jura):
Dennoch verbietet mir mein Partner, danach in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren.
ERst mal fahren. Dann zurückkommen. dann sieht man weiter.
Zitat (von jura-jura):
Er fordert, dass ich erst 14 Tage lang woanders in Quarantäne gehen soll.
Kann er fordern. Musst du aber nicht tun.
Zitat (von jura-jura):
Aber dass nur er im Mietvertrag steht wird mir hier wohl zum Verhängnis...
Unsinn.

Was ist jetzt so dringend an deine Frage?
Alles hat noch mind. 4 Wochen Zeit.

-- Editiert von Anami am 31.05.2020 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Das ist reine Willkür und hat keine rechtliche Grundlage.
Ob Willkür oder rechtlich, dass ganze wird wohl eher ein Bieziehungstechnisches Problem werden.

Entweder ist Eure Beziehung mehr oder weniger durch, oder man findet ZUSAMMEN eine beiderseiti akzeptable Lösung.
Dein Partner wird wohl warum auch immer eine riesen Angst haben, dass du was von dort "mitbringen" könntest. Oder er hat Ängste, dass dort was ganz anderes passiert, kommuniziert das aber nicht.

Das Gnaze rechtlich aufzudröseln bringt eher nichts, die grosse Frage ist doch, will man die Bezihung aus Spiel setzen oder nicht (damit meine ich jetzt Beide Seiten)

Welche genaueren Hintergründe haben die Forderungen eigentlich? Gehört er zu einer Risikogruppe ; war er schon immer gegen dein Vorhaben ; etc...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jura-jura
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von jura-jura):
Dennoch verbietet mir mein Partner, danach in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren.
ERst mal fahren. Dann zurückkommen. dann sieht man weiter.
Zitat (von jura-jura):
Er fordert, dass ich erst 14 Tage lang woanders in Quarantäne gehen soll.
Kann er fordern. Musst du aber nicht tun.
Zitat (von jura-jura):
Aber dass nur er im Mietvertrag steht wird mir hier wohl zum Verhängnis...
Unsinn.

Was ist jetzt so dringend an deine Frage?
Alles hat noch mind. 4 Wochen Zeit.

-- Editiert von Anami am 31.05.2020 21:06



Natürlich ist es dringend! Denn wenn ich dann evtl. nicht in die Wohnung kann, stehe ich dumm da. All meine Sachen sind dort...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Erklär ihm einfach, die letzten zwei Wochen in der Pampas seien die freiwillige Quarantäne gewesen und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erklär ihm einfach, die letzten zwei Wochen in der Pampas seien die freiwillige Quarantäne gewesen und gut ist.

Das wär zu schön, wenn er das so akzeptieren würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich sag' besser nicht, was ich gerade so über diese "Beziehung" denke....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von jura-jura):
Natürlich ist es dringend!
Bitte, was ist dringend? Du willst in Kürze für 4 Wochen verreisen. Wenn du zurückkommst---ist Anfang Juli.
Was ist daran JETZT dringend und gar noch irgendwie rechtlich zu klären?
Ich meine: Nichts.
Zitat (von jura-jura):
Denn wenn ich dann evtl. nicht in die Wohnung kann, stehe ich dumm da
Ja, wenn und evtl.---> Na und?
Wir können nicht ahnen, ob und was dein Partner sich bis dahin evtl. überlegt hat.
Wir kennen ihn doch nicht. Wir wissen nicht, warum er das mit der Quarantäne verlangt.
Zitat (von jura-jura):
Das ist reine Willkür und hat keine rechtliche Grundlage.
Das hast du also schon selbst festgestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du hast doch 4 Wochen Zeit, dir eine neue Wohnung zu suchen.

Oder willst du etwa ernsthaft diese Beziehung weiter führen?

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ich schließe mich da an. Du brauchst keinen Anwalt sondern nen Paartherapeuten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn ich eh schon 4 Wochen weg wäre, würde ich keine Rückkehr planen.

Selbst Rückkehrer aus Risikogebieten, die von Gesetzes wegen in Quarantäne mussten, durften diese natürlich daheim verbringen und mussten nicht 2 Wochen unter der Brücke wohnen.

Was ist das denn für ein Partner?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von jura-jura):

Dennoch verbietet mir mein Partner, danach in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren. Er fordert, dass ich erst 14 Tage lang woanders in Quarantäne gehen soll. Das ist reine Willkür und hat keine rechtliche Grundlage.

Genau so ist es. Es ist dem Partner nicht möglich, dem anderen den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung zu verbieten.
Zitat:

1. Frage: Darf er das einfach so?

Nein. Er darf es überhaupt nicht.
Zitat:
Ohne dass ich in einem Risikogebiet war, Symptome hätte oder Kontakt zu anderen hatte?

Auch wenn es so wäre, dürfte er es nicht. Wenn es ihm zu riskant ist, ist er derjenige, der die Wohnung vorübergehend verlassen müsste.
Zitat:
Leider steht nur er im Mietvertrag. Dennoch haben wir eine Übereinkunft über meine uneigeschränkte Nutzung der Wohnung.

Wenn es tatsächlich eine gemeinsame Wohnung ist, spielt das keine Rolle.

Wenn der Fall nicht frei erfunden ist, liegt es nahe, daß der Partner auf diese Weise die Beziehung auflösen will. Das wäre aber hinsichtlich des Zutritts zur gemeinsamen Wohnung ohne Belang.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist dem Partner nicht möglich, dem anderen den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung zu verbieten.

Da entsprechende Rückfragen nicht beantwortet wurden, ist der Staus "gemeinsame Wohnung" zweifelhaft ...



Zitat (von eh1960):
Auch wenn es so wäre, dürfte er es nicht.

Selbstverständlich könnte er dann im Recht sein und den Zutritt verwehren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Erklär ihm einfach, die letzten zwei Wochen in der Pampas seien die freiwillige Quarantäne gewesen und gut ist.


Ich frage mich dabei auch, was für eine "Quarantäne" der Partner denn akzeptieren würde, wenn ihm "4 Wochen auf einem abgeschiedenen Hof" nicht genügen. Welche Quarantäne innerhalb der Stadt soll da besser sein? Zumal man sich dann immer noch auf dem Weg vom Quarantäneort zur Wohnung infizieren kann.

Schon vor diesem Hintergrund sehe ich keine Möglichkeit, ein Zutrittsverbot durchzusetzen. Die Forderung macht medizinisch und logisch keinen Sinn und ist daher reine Schikane, §226 BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 455x hilfreich)

Da anscheinend kein rechtliches Problem vorliegt, sondern offenbar "nur" eine völlig kaputte Beziehung, verschiebe ich das dann mal.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Es ist dem Partner nicht möglich, dem anderen den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung zu verbieten.

Da entsprechende Rückfragen nicht beantwortet wurden, ist der Staus "gemeinsame Wohnung" zweifelhaft ...

Worin unterscheidet sich denn eine "gemeinsame Wohnung" von einer Wohnung, die laut Mietvertrag nur von dem einen Partner gemietet wird? Also ab wann wird eine eigene Wohnung zur "gemeinsamen Wohnung"? Ich meine, er könnte doch sagen, dass seine Freundin nur Gast bei ihm war und sie jederzeit rauswerfen. Wie kann sie Ansprüche an der Wohnung haben, wenn sie noch nicht mal im Mietvertrag steht?

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
ch meine, er könnte doch sagen, dass seine Freundin nur Gast bei ihm war und sie jederzeit rauswerfen.

Sehr gutes Argument.



Zitat (von Kernell):
Wie kann sie Ansprüche an der Wohnung haben, wenn sie noch nicht mal im Mietvertrag steht?

In dem er ihr diese - bewusst oder konkludent - eingeräumt hat.
Im idealfalle hat er ihr das zugesagt - dann ist er auch daran gebunden.

Wenn sie die Hälfte der Mietkosten zahlt ist das schon mal ein starkes Indiz. Auch wenn sie ihere Möbel und sonsitgen Habseligkeiten mit den seinen "vermischt" hat, wäre das ein starkes Indiz.

Wenn sie hingegen nur mit einem Koffer angekommen wäre und nie was zur Miete hinzugegeben hätte ... Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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