Ehrabschneidung(?)

12. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehrabschneidung(?)

Kann (und soll) ich mich gegen das folgende Wortlaut wehren :-(

Kann (und soll) ich mich gegen das folgende Wortlaut wehren :-(

"Mit der Beendigung der (eigentlich nie vorhandenen) Freundschaft habe ich keinerlei Verpflichtungen gegenüber Euch, deswegen ist auch ein Vorwurf der Ehrabschneidung ein totaler Unsinn.

Nur besitze (intime) Informationen, die einfach nicht zu mir gehören, sondern ich - eher unfreiwillig - bisher einer von euch beiden (bzw. quasi euch beiden) vorenthalten habe und somit für mich behalten.

*Auflistung der Verfehlungen*

Die Informationen können selbstredend getrübt sein und sind auch frei von eigener Wertung. Im engen Freundeskreis können diese auch ev. abgeglichen bzw. eingeholt werden, sofern gewünscht und die betreffenden Personen es auch tun.

Was Ihr beiden schlussendlich daraus macht ist mir schlichtweg egal - auf Nimmerwiedersehen."


-- Editiert von rudra am 12.09.2021 19:01

-- Editiert von Moderator topic am 12.09.2021 23:03

-- Thema wurde verschoben am 12.09.2021 23:03

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38318 Beiträge, 13977x hilfreich)

Was hat das mit Familienrecht zu tun, oder überhaupt mit einem juristischen Problem, keine Ahnung. Und eine Frage ist auch nicht gestellt. Also, was soll der Beitrag hier?

wirdwerden

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#2
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bitte auf Gänsefüßchen achten - darin ist der gesamte Beitrag (vor allen Dingen) gegen mich und (aber auch gegen) meine Partnerin, die nicht über alles im Bilde ist, via "messenger" erstellt. Auf die Auflistung der (leider z.T. korrekt beschriebenen) Verfehlungen gehe ich nicht detailliert ein.

Frage: Steht hier dann Aussage gegen Aussage im Raum oder kann ich vorab gegen ihn erfolgreich vorgehen...

Die Einordnung des Sachverhalts war irgendwie mit mehreren Rubriken gleichzeitig vorgegeben. Da habe ich wahrscheinlich etwas falsch gemacht.




-- Editiert von rudra am 13.09.2021 01:41

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von rudra):
bitte auf Gänsefüßchen achten - darin ist der gesamte Beitrag

Das ist ja mehr oder weniger unverständliches Gebrabbel was dort steht.



Zitat (von rudra):
Mit der Beendigung der (eigentlich nie vorhandenen) Freundschaft habe ich keinerlei Verpflichtungen gegenüber Euch, deswegen ist auch ein Vorwurf der Ehrabschneidung ein totaler Unsinn.

Ehrabschneidung hat nun rein gar nichts damit zu tun, ob eine Freundschaft besteht oder nicht - meist eher in Gegenteil ...



Zitat (von rudra):
Steht hier dann Aussage gegen Aussage im Raum

Das "Aussage gegen Aussage" ist ein nicht totzukriegendes Märchen.
Ein Gericht wird sich die Aussagen ansehen und dann anhand der Argumente und der Glaubwürdigkeit der Parteien und der Zeugen urteilen.



Zitat (von rudra):
kann ich vorab gegen ihn erfolgreich vorgehen...

Die Frage ist ja erst mal, gegen was überhaupt?

Das er Verfehlungen von euch kennt? Erfolglos, denn das Gehirn kann man nicht mal eben löschen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry von Sell - vielen Dank erstmal.

Ich versuche hier auf die wesentlichen Teile einzugehen, als da wären: in erster Linie ist es gegen mich gerichtet, aber da sie nun meine Verfehlungen kennt...bemühe ich mich gerade darum die Beziehung (>20 Jahre) zu retten.

Noch ist es privat gehalten wenn ich es richtig überblicke. Was wäre wenn das Ganze publik wird, aslo über alle Kanäle - irgendwelche Handhabe dagegen?

Ich habe gegenüber ihm geäußert, dass es ehrabschneidend wäre was er vorher mit uns gemacht hat mit einem vorangehenden (sehr kurzen) Beitrag/Post.

Eben - deswegen hätte ich genau nur eine Frage: ist er in der Beweispflicht, seine Äußerungen zu belegen?

So wie ich das Ganze sehe - werde ich wohl resignieren müssen, richtig?!


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von rudra):
ist er in der Beweispflicht, seine Äußerungen zu belegen?

Zum einen hat er sie nur gegen über euch geäußert, insofern sehe ich da keine Aussichten irgendwie gegen vorzugehen.

Wenn er das gegenüber Dritten äußert, kommt es darauf an, wie genau er das formuliert. Sollte er es als Tatsache formulieren, wird er bei Bedarf (Anwalt, Klage) beweisen müssen das es eine Tatsache ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rudra
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn er das gegenüber Dritten äußert, kommt es darauf an, wie genau er das formuliert. Sollte er es als Tatsache formulieren, wird er bei Bedarf (Anwalt, Klage) beweisen müssen das es eine Tatsache ist.


Warum wird ein Paar im Verbund gesehen? Die Nachricht betrifft mich(, aber trifft sie - als "dritte" Person - vor allen Dingen).

Was ist mit Übler Nachrede?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von rudra):
Warum wird ein Paar im Verbund gesehen?

Weil das die Bedeutung von "Paar" ist.
Sie Duden: "zwei zusammengehörende oder eng miteinander verbundene Menschen"



Zitat (von rudra):
Was ist mit Übler Nachrede?!

Sollte er es als Tatsache formulieren, wird er bei Bedarf (Ermittler, Staatanwalt, Gericht) beweisen müssen das es eine Tatsache ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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