Gibt es gesetzliche Männerdiskriminierung?

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es gesetzliche Männerdiskriminierung?

Hallo,

stimmt es, dass Männer ein höheres Strafmaß bei Verbrechen gleicher Schwere erhalten, weil Frauen häufig als das „friedliche Geschlecht" angesehen werden oder dass Frauen eher einen Sorgerechtsstreit gewinnen, weil noch in vielen Köpfen „Frau und Muttersein" untrennbar miteinander verwoben ist?

Oder ist das alles nur Humbug?


Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 13.04.2019 14:01

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2019 14:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Hallo,

stimmt es, dass Männer ein höheres Strafmaß bei Verbrechen gleicher Schwere erhalten,


Generell ist das garantiert nicht der Fall, was aber nicht heißt, dass es nicht in Einzelfällen dennoch vorkommen kann. Es lässt sich aber auch schlecht vergleichen, da "gleiche Schwere" ein weiter Begriff ist und es ja auch noch auf einige andere Dinge ankommt bei der Strafzumessung.

Vergleichen kann man es allenfalls bei Taten, wo ein Mann und eine Frau Mittäter derselben Tat sind, beide bisher nicht vorbestraft sind usw.

Was mir auffällt, bzw in meinen letzten 20 Berufsjahren aufgefallen ist, ist dass Frauen relativ seltener in Untersuchungshaft genommen werden als Männer, auch wenn die gleichstarken Haftgründe vorliegen.

Eine "gesetzliche", also vom Gesetz ausgehende, Diskriminierung gibt es keinesfalls. Im Gegenteil. Art. 3 GG

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.04.2019 11:12

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Eine "gesetzliche", also vom Gesetz ausgehende, Diskriminierung gibt es keinesfalls.

Doch, § 183 und § 226a StGB

-- Editiert von FareakyThunder am 13.04.2019 13:29

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Und bitte nie vergessen, dass in der Regel ein Ermessensspielraum besteht. Und es geht ja nicht nur um die Tat, sondern um das Verhalten nach der Tat, die individuellen Umstände, auch um das Auftreten in der Verhandlung, die Klamotten, die Frisur, eben ganz viele Faktoren spielen da rein. ES gibt einen Fall aus NRW da war ein Heranwachsender (männlich) ausgebüxt, zu Hause, war bis Würzburg gekommen, war abgebrannt gewesen, hatte einer alten Frau die Handtasche geraubt, wurde ermittelt, ging längst wieder zu Hause aufs Gymnasium. Erschien bei Gericht in gepflegter Jeans, dunkelblauem Pullover, weisses Hemd lugte vor, gepflegte Haare (nicht zu lang, nicht zu kurz), höflich u.s.w. Die Staasanwältin beantragte die Strafe xy wegen Raubes. Die Beratungspause zog sich und zog sich. Was war passiert? Die Laienrichter waren zwar mit dem beantragten Strafmaß zufrieden, aber, so ein adretter liiiiieber Junge sei doch kein Räuber, allenfalls ein Dieb.

Man sieht an diesem Beispiel, viele Faktoren spielen da rein. Aber diese Einzelheiten sind ja nur ganz kleine Puzzlesteine.

Das mit weniger inhaftieren Frauen (in U-Haft) hab ich auch beobachtet. Liegt m.E. allerdings nicht am Geschlecht, sondern daran, dass Frauen deutlich seltener als Männer völlig ohne soziale Einbindung leben. Weshalb der Haftgrund der Fluchtgefahr seltener vorkommt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Zitat (von !!Streetworker!! ):
Eine "gesetzliche", also vom Gesetz ausgehende, Diskriminierung gibt es keinesfalls.

Doch, § 183 und § 226a StGB

-- Editiert von FareakyThunder am 13.04.2019 13:29


Ja, das stimmt soweit. Diese Taten sind nur durch Männer (183) bzw. an Frauen (226a) begehbar. Insofern habe ich wahrscheinlich zu pauschal formuliert.

In der Eingangsfrage ging es ja um unterschiedliche Strafzumessung bei einer "gleich schweren" Tat. Damit es überhaupt eine Strafzumessung geben kann, bzw. diese vergleichbar sein soll, muss die Tat natürlich für beide Geschlechter strafbar sein. Was sie ja bei 226a im Übrigen auch ist, denn dort können sowohl Männer als auch Frauen Täter sein.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.04.2019 13:51

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