Halbbruder mit Autismus: Nach Drohung Körperverletzung in JVA – Wärter ignorierte Warnung,

22. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
ReginaWolf86
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Halbbruder mit Autismus: Nach Drohung Körperverletzung in JVA – Wärter ignorierte Warnung,

Hallo zusammen,

ich hatte vor über einem Jahr hier schon einmal einen Thread zu meinem Halbbruder gestartet, der wegen seiner Autismus-Spektrum-Störung große Probleme im Strafvollzug hat.

Kurze Vorgeschichte:
Mein Halbbruder sitzt eine Haftstrafe ab. Er ist stark reizüberflutet, versteht soziale Situationen oft falsch und reagiert in Stresssituationen sehr impulsiv.
Ich bin sein gesetzlicher Betreuer und habe bereits mehrfach versucht, ihn in eine geeignetere Einrichtung oder in Einzelunterbringung verlegen zu lassen – leider ohne Erfolg.

Der neue Vorfall:
Kurz vor Ende seiner Haftstrafe wollte die JVA ihn erneut mit zwei Mithäftlingen in eine Dreier-Zelle stecken.
Er hat klar und unmissverständlich zum zuständigen Wärter gesagt:

„Wenn ihr mich mit diesen Leuten in eine Zelle steckt, werde ich sie angreifen. Danach könnt ihr mich weitere 10 Jahre einsperren."

Der Wärter lachte nur darüber und unternahm keinerlei Schritte, um diese Eskalation zu verhindern.

Kurz danach griff mein Halbbruder einen der beiden Mithäftlinge so heftig an, dass dieser ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Mehrere Mithäftlinge haben die Drohung gehört und können auch bestätigen, dass der Wärter die Warnung ignoriert und nur gelacht hat.

Folge:
Für diese Tat hat mein Halbbruder inzwischen 18 Monate zusätzliche Haftstrafe erhalten. Zu recht natürlich.

Besonderheit:
Ich verstehe, dass die JVA aufgrund der extremen Überbelegung versucht, Zellen optimal zu füllen.
Aber genau deshalb hätte man bei einer klar ausgesprochenen Drohung und angesichts seiner bekannten psychischen Erkrankung besonders vorsichtig handeln müssen – und ihn nicht trotzdem mit zwei anderen Gefangenen zusammensperren dürfen.

Meine Fragen:

Trägt der Wärter (bzw. die JVA) hier eine Mitverantwortung, weil er eine klare und konkrete Gefahr bewusst ignoriert hat?

Besteht die Möglichkeit, dass die JVA oder das Land zivilrechtlich haftet, weil ein Mithäftling durch ihr Versagen verletzt wurde?

Wichtiger Hinweis:
Ich möchte meinen Halbbruder nicht aus seiner eigenen Verantwortung entlassen – er hat diese Tat begangen und steht dafür gerade. Mir geht es darum, weitere Eskalationen zu verhindern, andere Mithäftlinge zu schützen, und eine Unterbringung für meinen Halbbruder zu erreichen, die seiner Erkrankung und seinen Bedürfnissen gerecht wird.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe, Erfahrungen und Einschätzungen!



-- Editiert von Moderator topic am 22. September 2025 13:18

-- Thema wurde verschoben am 22. September 2025 13:18




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20191 Beiträge, 7311x hilfreich)

Zitat (von ReginaWolf86):
weil er eine klare und konkrete Gefahr bewusst ignoriert hat?

Du sagst: konkrete Gefahr bewusst ignoriert. Ich nenne es Mal: einer Drohung nicht nachgegeben.

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 41x hilfreich)

"Wärter"?

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#3
 Von 
ReginaWolf86
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
"Wärter"?


Sie haben Recht, die Bezeichnung ist unpassend. Leider kann ich den Artikel nicht mehr bearbeiten, sonst hätte ich es nachträglich geändert in Strafvollzugsbediensteter.

Zitat (von blaubär+):
Du sagst: konkrete Gefahr bewusst ignoriert. Ich nenne es Mal: einer Drohung nicht nachgegeben.

Ich sehe ja mittlerweile ein, das mein Halbbruder gefährlich ist. Natürlich war das eine Drohung. Mein Halbbruder trägt dafür auch die volle Verantwortung. Nur der andere Mithäftling kann ja nix dafür und wurde trotzdem in Gefahr gebracht, die m.E. hätte verhindert werden können.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)

Zitat (von ReginaWolf86):
und ihn nicht trotzdem mit zwei anderen Gefangenen zusammensperren dürfen.


Das ist aber keine Frage des Justizvollzugsbeamten, der die Äusserung Ihres Bruders gehört hat. Sie wissen auch nicht, ob der Beamte die Drohung nicht doch der Leitung mitgeteilt hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42366 Beiträge, 14723x hilfreich)

Meine Güte, eine JVA ist kein Nonnenkloster, in welchem man nur von lieben, herzlichen sanften Wesen umgeben ist. Der Ton ist rau und nicht jede Drohung ist ernst zu nehmen. Der Täter ist voll haftfähig und schuldfähig. Und ein schnelles aggressives Verhalten haben wir doch häufig auch bei Nicht-Autisten. Ob der Verletzte Ansprüche gegen das Land hat, kann ich nicht abschätzen. Der Täter - welche Ansprüche sollen das denn konkret sein?

wirdwerden

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#6
 Von 
ReginaWolf86
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Güte, eine JVA ist kein Nonnenkloster, in welchem man nur von lieben, herzlichen sanften Wesen umgeben ist. Der Ton ist rau und nicht jede Drohung ist ernst zu nehmen. Der Täter ist voll haftfähig und schuldfähig. Und ein schnelles aggressives Verhalten haben wir doch häufig auch bei Nicht-Autisten. Ob der Verletzte Ansprüche gegen das Land hat, kann ich nicht abschätzen. Der Täter - welche Ansprüche sollen das denn konkret sein?

wirdwerden


Danke für Deine Antwort.

Mir ist natürlich bewusst, dass eine JVA kein „Nonnenkloster" ist und dort ein rauer Ton herrscht.
Auch verstehe ich, dass Drohungen im Gefängnis häufiger vorkommen und nicht jede davon sofort umgesetzt wird. Aber, bei einer klar ausgesprochenen, konkreten Drohung darf man sie m.E. nicht einfach ignorieren , auch wenn Überbelegung gerade ein Problem ist. Der Bedienstete hat statt dessen darüber gelacht und keinerlei Vorsichtsmaßnahme getroffen, obwohl mein Halbbruder schon vorher als aggressionsgefährdet eingestuft war. Mir geht es in erster Linie auch nicht darum, dass mein Halbbruder Ansprüche gegen die JVA oder den Staat stellt. Er soll seine Strafe absitzen, und ich möchte Autismus auch nicht als Ausrede für seine Taten verwenden.

Mir geht es viel mehr darum, dass die JVA endlich Maßnahmen ergreift, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Anstalt weiß genau, dass mein Halbbruder in bestimmten Situationen hochgradig gefährlich reagieren kann, zumal er körperlich deutlich stärker ist als viele Mithäftlinge. Es gab schon mehrere ähnliche Fälle und trotzdem wird nichts Präventives unternommen.

Aktuell läuft es immer gleich ab: Nach einer Eskalation sperren sie ihn für eine Zeit in den besonders gesicherten Haftraum, holen ihn dann aber wieder heraus und machen genau dieselben Fehler, indem sie ihn erneut mit anderen zusammenlegen.

Ich frage mich ständig, was als Nächstes passieren könnte. Natürlich wird er für jede neue Tat bestraft – und das ist auch richtig so –, aber ich möchte nicht, dass es irgendwann so weit kommt, dass jemand noch schwerer verletzt oder vielleicht sogar ........ wird, nur weil die JVA ihre Fürsorgepflicht gegenüber anderen Mithäftlingen nicht ernst genug nimmt.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42366 Beiträge, 14723x hilfreich)

Ich hab schon vor einem Jahr versucht, Dir die Spielregeln einer JVA näher zu bringen. Offensichtlich mit wenig Erfolg. Aggressionsgefährdet sind nach meiner Einschätzung in einer JVA 80-90% der Insassen, glaub es mir mal. Und da ist für die Vollstreckung das auch einerlei. Er ist schuldfähig, haftfähig. Das ist von entscheidender Bedeutung.

wirdwerden

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#8
 Von 
ReginaWolf86
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich hab schon vor einem Jahr versucht, Dir die Spielregeln einer JVA näher zu bringen. Offensichtlich mit wenig Erfolg. Aggressionsgefährdet sind nach meiner Einschätzung in einer JVA 80-90% der Insassen, glaub es mir mal. Und da ist für die Vollstreckung das auch einerlei. Er ist schuldfähig, haftfähig. Das ist von entscheidender Bedeutung.


Ich habe manchmal den Eindruck, dass hier nicht ganz verstanden wird, worum es mir eigentlich geht. Es ist mir völlig klar, dass in einer JVA ein rauer Ton herrscht, dass 80–90 % der Insassen aggressionsgefährdet sind, und natürlich bestehen weder von mir noch vom Gericht Zweifel an der Schuld- und Haftfähigkeit meines Bruders. Auch die Spielregeln einer JVA sind mir bekannt.

All das hat aber nichts mit meiner eigentlichen Fragestellung zu tun. Mir geht es um die Garantenstellung und Schutzpflicht der JVA gegenüber den anderen Häftlingen. Wenn bekannt ist, dass ein bestimmter Gefangener in bestimmten Situationen hochgradig gefährlich reagiert – und es schon mehrere Vorfälle gab – dann darf man ihn nicht einfach nach kurzer Zeit wieder aus dem besonders gesicherten Haftraum holen und mit anderen zusammensperren.

Ich habe manchmal das Gefühl, als würden einige es für selbstverständlich halten, dass eine JVA ein rechtsfreier Raum ist, in dem Gewalt einfach „dazu gehört" und das Opfer eben Pech gehabt hat. Genau das sehe ich anders: Auch hinter Gefängnismauern gibt es Regeln und Pflichten – gerade, um zu verhindern, dass jemand schwer verletzt oder sogar getötet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42366 Beiträge, 14723x hilfreich)

Das hier ist ein Rechtsforum. Wir setzen uns auf der Basis geltenden Rechts mit mit juristischen Problemen auseinander. Garantenstellung bedeutet nicht, dass eine absolute Garantie der körperlichen Unversehrtheit gegeben werden kann. Ich habe eine Einschätzung auf der Basis des geltenden Rechts gegeben. Was Du anstrebst, ist eine Gesetzesänderung. Dafür zuständig sind hinsichtlich der JVAs die Länder. Also, in eine Partei eintreten, die im Landtag vertreten ist, die dazu bringen, sich dieses Problems anzunehmen. Hier bei uns bist Du mit Deinem Ansinnen falsch.

wirdwerden

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40055 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von ReginaWolf86):
Mir geht es viel mehr darum, dass die JVA endlich Maßnahmen ergreift, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
Das wurde schon voriges Jahr im Forum verstanden. Du hattest es ja wieder und wieder auf mögliche und unmögliche Art und Weise rübergebracht.
Ich bin so wie im vorigen Jahr soweit, zu antworten:
Schreib doch an die Justiz.
Heute dazu:
Mach doch ne Petition.

Zitat (von ReginaWolf86):
dann darf man ihn nicht einfach nach kurzer Zeit wieder aus dem besonders gesicherten Haftraum holen und mit anderen zusammensperren.
Doch. Ganz offenbar darf das Personal der JVA genau das tun. Dieses Personal arbeitet nach Vorschriften, die für den jeweiligen Fall gelten und anzuwenden sind.

Zitat (von ReginaWolf86):
Ich habe manchmal das Gefühl,
Dein Gefühl trügt dich ganz gewaltig.
Du kommst hier weder mit deinem Gefühl noch mit deinen Ansprüchen dorthin, wo du hin willst.
Das ist schlechterdings völlig unmöglich, es ist hier der falsche Raum und es sind die falschen Ansprechpartner.
Nicht die JVA-Mitarbeiter machen immer wieder den gleichen Fehler, sondern dein Halbbruder macht diese Fehler. Sehr viel wahrscheinlich ist deshalb, dass er außer der hier immer so deutlich präsentierten ASS noch andere Störungen hat, die sein Verhalten bestimmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42366 Beiträge, 14723x hilfreich)

Anami, hier mal volle Zustimmung. Noch in Ergänzung: die Fragestellerin sieht ihren Halbbruder als Opfer. Das ist er nicht; er ist Täter. Opfer ist hier jemand anderes, der offensichtlich schwer verletzt wurde. Bei dem Strafmaß kann man davon ausgehen, dass die Angelegenheit sehr ernst zu nehmen ist. Und Autismus ist kein Entschuldigungsgrund. Es mag sein, dass diese Störung gewisse Reaktionen erleichtert, ist aber bei einem Serientäter, mit dem wir es hier zu tun haben, mit Sicherheit nicht der Auslöser, sondern ein Stein in einem Puzzle, mehr nicht. Und es gibt auch Täter mit diesen Reaktionen ganz ohne Autismus. Man kann nun mal in keiner Einrichtung, auch in keiner JVA jemanden davor schützen, Straftaten zu begehen.

wirdwerden

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