„Hitler" Kind, 10 Jahre, nennt seinen Skin in der Schul-App Hitler.

26. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Manduela-Rapunzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
„Hitler" Kind, 10 Jahre, nennt seinen Skin in der Schul-App Hitler.

Wie seht ihr das?
Was denkt ihr?
Erstmal hallo ihr Lieben!

Ein Kind, 10 Jahre, hat im Unterricht, seinen Skin auf der Schul-App bearbeitet (was verboten ist) und ihn umbenannt in Hitler!

Kind wurde sofort separiert für zwei Unterrichtsstunden und sollte Fragen zum Sachverhalt/ Namen aufschreiben.

Wie kommst du auf den Namen?
Wieso hast du dich so genannt?
Weißt du wer das ist?

Nach den zwei Unterrichtsstunden kam die Lehrkraft rein und sah nur drei kurze Sätze auf dem Zettel.

Das Kind wußte das Hitler einen Krieg angezettelt hat.
Mehr nicht.

Bei einer Klassenkonferenz (alle Lehrkräfte dieser Klasse) wurde einstimmig beschlossen, dem Kind eine „Androhung eines Schulverweises" auszusprechen.

Gibt es vielleicht eine andere Herangehensweise?



-- Editiert von User am 26. Februar 2025 21:43

-- Editiert von Moderator topic am 27. Februar 2025 14:09

-- Thema wurde verschoben am 27. Februar 2025 14:09

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat:
Gibt es vielleicht eine andere Herangehensweise?

„Du du du" und chillen…

Das Kind ist 10 und hat sich in einer App „Hitler" genannt.
Meine Güte…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Gibt es vielleicht eine andere Herangehensweise?

Ja, eine pädagogisch sinnvolle.
Das scheint die Kompetenzgrenze der versammelten Lehrerschaft aber offensichtlich völlig zu sprengen.



Zitat (von Manduela-Rapunzel):
sah nur drei kurze Sätze auf dem Zettel.

Und der Wortlaut der Sätze war?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manduela-Rapunzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut:
„das ist mir durch den Kopf gegangen und dann habe ich es einfach aufgeschrieben"

„das es ausversehen war und das es mir leid tut"

Mehr habe ich nicht zu erfahren bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2241 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Gibt es vielleicht eine andere Herangehensweise?

Gewiss, sollte man in der Ausbildung zur Lehrkraft gelernt haben.
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Nach den zwei Unterrichtsstunden kam die Lehrkraft rein und sah nur drei kurze Sätze auf dem Zettel.

Pädagogische Nullnummer.
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Mehr habe ich nicht zu erfahren bekommen

Welche Rolle spielst Du in dem "Spiel"?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2388 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Kind wurde sofort separiert für zwei Unterrichtsstunden und sollte Fragen zum Sachverhalt/ Namen aufschreiben.
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Nach den zwei Unterrichtsstunden kam die Lehrkraft rein und sah nur drei kurze Sätze auf dem Zettel.


Und in der Zeit (2h) wurde die Aufsichtspflicht verletzt? Tolle Schule...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Manduela-Rapunzel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Rolle spielst Du in dem "Spiel"?

Ich spiele die Rolle der Mutter!

Heute gibt es nochmal ein Gespräch mit dem Direktor.
Wir sind uns jedoch einig, diesen Zettel, mit der Androhung, nicht zu unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat:
Wir sind uns jedoch einig, diesen Zettel, mit der Androhung, nicht zu unterschreiben.

Welche Maßnahme schlagt ihr stattdessen vor?

Welche Konsequenzen gibt/gab es?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Um mal konkret zu werden:
Er wird irgendwo / irgendwie von Hitler gehört haben und dass das was Böses/Anrüchiges ist und fand es wohl lustig, den Namen zu verwenden.

Hitler ist aber nicht lustig, die Verwendung des Namens als Nickname ist überhaupt nicht angemessen, schon gar nicht in der Schule.
Die Schule muss selbstverständlich überlegen, wie sie darauf reagiert. Das sollte man der Schule auch zugestehen. Die Schule muss für ein annehmbares Miteinander und angemessenes Lernklima sorgen. Ihr Sohn hat das gestört und wird entsprechend zur Verantwortung gezogen. Sowas sollte keinesfalls unbeantwortet stehen gelassen werden.

Nun hat man sich für die Androhung des Schulverweises entschieden, das heißt, im Wiederholungsfalles kann dann der Schule verwiesen werden.
Das ist letztlich eine Ordnungsmaßnahme, die dem Kind die Tragweite des Fehlverhaltens deutlich machen soll.
Kann man machen, scheint mir persönlich etwas zu scharf, ist aber letztlich Geschmackssache.

Warum Sie da etwas unterschreiben sollten, erschließt sich mir nicht ganz. Die Schule verhängt die Ordnungsmaßnahme, Sie werden angehört, können Stellung beziehen, werden aber m.E. nicht um "Erlaubnis" gefragt.

Ich empfehle, sich gut auf diese Anhörung vorzubereiten. Alles, was Sie anführen, kann auch im Streifalle ggf. gegen Sie verwendet werden.
Uneinsichtigkeit ist da völlig fehl am Platze.

Wenn Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind, sollten Sie valide begründen können, warum Sie nicht einverstanden sind - und was aus Ihrer Sicht angemessener wäre.
Konkret hätte ich ein ernstes Gespräch mit dem Kind geführt und altersgerecht darüber aufgeklärt, wer Hitler war. Auch Bestandsteil sollte sein, zu verdeutlichen, wie das Verhalten auf Mitschüler wirkt, die Opfer von Hitler geworden wären, zum Beispiel aufgrund ihrer Religion, der Herkunft, sexuellen Orientierung oder Ansichten.
Ziel wäre, die Einsichtigkeit des Kindes zu erlangen, dass das Verhalten absolut unangemessen war.
Des Weiteren würde ich mit dem Kind vereinbaren, dass es sich für sein Verhalten substanziiert entschuldigt, um die Einsicht zu belegen. Ich hoffe, das ist schon geschehen.
Dann würde ich anbieten, die für das Kind vermutlich wenig greifbare Strafandrohung umzuwandeln in die Selbstverpflichtung, ein etwa 10-15-minütiges Referat zum Thema vor der Klasse zu halten.

Ich halte den Verstoß insgesamt für einen "Dummejungenstreich" und denke, dass dem damit ausreichend entgegengetreten wäre.


-- Editiert von User am 27. Februar 2025 07:32

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2241 Beiträge, 492x hilfreich)

Den Ausführungen von @Despi kann man kaum noch was hinzufügen.

Du als Mutter musst reagieren und zwar vorwiegend gegenüber Deinem Kind.

Die Schule sollte den Fall zum Anlass nehmen und das im Unterricht thematisieren. Bei einem 10-jährigen einen Verweis anzudrohen, ist die denkbar schlechteste Lösung. Das sollten pädagogisch geschulte Fachkräfte eigentlich schnell realisieren.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8913 Beiträge, 1896x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Ich spiele die Rolle der Mutter!


Da bin ich doch mal gespannt, was jetzt zuhause nach dem Vorfall gemacht wird. Wie arbeitet ihr das als Famiie auf?

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1820 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Ein Kind, 10 Jahre, hat im Unterricht, seinen Skin auf der Schul-App bearbeitet (was verboten ist) und ihn umbenannt in Hitler!


Kannst du mich mal bitte aufklären, was darunter zu verstehen ist?

Der Begriff ist mir nur als Abkürzung für Skinhead geläufig.
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Wir sind uns jedoch einig, diesen Zettel, mit der Androhung, nicht zu unterschreiben.


Du möchtest deinem Kind das also durchgehen lassen?

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Wie seht ihr das?
Was denkt ihr?

Das sowohl die Separierung, der Umgang der Schule mit der ganzen Angelegenheit, als auch die Androhung eines Schulverweises, gegenüber eines 10 jährigen, pädagogisch vollkommen daneben liegt.

@ Despi und de Bakel

Lehrmaterial welches Völkermord, Nationalsozialismus, die Nazis und den 2WK einigermaßen kindgerecht thematisiert, ist für Kinder ab 11 Jahren verfügbar und dann obliegt es immer noch den Lehrkräften einzuschätzen, ob ihre Schüler das geistig verarbeiten können.

Das Kind über Hitler, den Genozid und alles drum herum ein Referat erstellen zu lassen?
Dann sollte man schon mal einen Termin für den Psychologen buchen.

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Heute gibt es nochmal ein Gespräch mit dem Direktor.

Da würde ich die Frage stellen, wie die Schule den Kindern die Inhalte des Völkermords aus der NS Zeit pädagogisch vertretbar vermittelt, ich als Elternteil, ohne pädagogische Ausbildung, wäre bei Kindern im betreffenden Alter damit überfordert.

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#13
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Kannst du mich mal bitte aufklären, was darunter zu verstehen ist?

Der Begriff ist mir nur als Abkürzung für Skinhead geläufig.


Das ist quasi ein Avatar oder ein Benutzerbild was man in seinem Account sieht.

Ansonsten stimme ich Despi zu, man sollte es nicht abbügeln aber jetzt auch kein Fass aufmachen. Bei 10 Jahren würde ich ebenfalls auf einen fehlgegangenen Witz tippen, anstatt auf eine bestimmte Gesinnung.

Das Referat finde ich eine gute Idee, dann haben alle was davon.

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 09:43

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Also schlechter hätte man echt nicht auf den Namen reagieren können den ein 10 Jahre altes Kind gewählt hat.
Ich gebe meinen Vorschreibern da völlig recht, das war eine pädagogische Nullnummer, absolut keine Glanzleistung die sich da die pädagogisch geschulten Damen und Herren geleistet haben.
Auf die Idee, sich mit dem Kind mal darüber zu unterhalten und ihm zu erklären warum man das für schlimm hält, darauf sind diese Personen anscheinend nicht gekommen.
Das war echt eine armselige Leistung der Lehrkörper.
Auch ich würde den besagten Wisch nicht unterschreiben. Ich würde sogar eher eine Beschwerde (formlos und leider meist auch fruchtlos) schreiben, wie es sein kann, dass pädagogisch geschultes Personal so inkompetent reagieren kann.

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Und eine Nebenbaustelle:

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
seinen Skin auf der Schul-App bearbeitet (was verboten ist)

Wenn die IT der Schule bereits zu doof ist das technisch zu unterbinden, sollte sie sich die Frage stellen, ob sie die Benutzung der App auch nur annähernd vertreten kann.

Die Schule meines Sohnes musste ihre App "abschalten", da es (für die Schule nicht lösbare) Probleme mit der DSGVO Kompatibilität gab....

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich sehe das etwas differenzierter. Das Kind hat einmal etwas abgeändert, was es nicht hätte abändern dürfen. Und dann im 2. Schritt eben einen Namen gewählt, den es hätte so nicht wählen dürfen. Ich frage mich, was da von zu Hause aus passiert oder in welchem Umfeld das Kind aufwächst. Da würde ich als Mutter/Vater sehr selbstkritisch in mich gehen, überlegen, wie es zu diesen zwei Aktivitäten kommen konnte. Und mit einem Konzept, welches auch diese Überlegungen einschließt, in die Besprechung gehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8913 Beiträge, 1896x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich, was da von zu Hause aus passiert oder in welchem Umfeld das Kind aufwächst.


Ich mich auch. Und das ist nicht als Vorwurf gemeint. Bisher haben wir eben nur die falsche Reaktion der Lehrer / Schule gehört. Das würde ich als betroffene Eltern dann auch der Schule sagen UND gleichzeitig mitteilen, wie man das als Familie löst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich, was da von zu Hause aus passiert oder in welchem Umfeld das Kind aufwächst.

Ich schätze Dich wirklich, aber hier liegst Du meiner Ansicht nach voll daneben.

Die best behüteten Kinder, aus dem besten Umfeld, kommen spätestens nach den ersten Monaten im Kindergarten mit den tollsten Schimpfworten und Kraftausdrücken nach Hause, dessen Repertoire bis zum Ende der Schulzeit beständig ausgebaut wird.

Irgendwas wir irgendwo "aufgeschnappt", als cool befunden und dann "benutzt", natürlich nicht wissend, was es auch nur im Ansatz bedeuten kann.
Natürlich kann, sollte und muss man mit seinem Kind über sowas sprechen, aber dafür muss man es erstmal wissen.
Das Kind wird wohl kaum mit erhobenen Arm durch die Haustür treten und Heil Hitler schreien, seine Eltern mit Kraftausdrücken titulieren und dann einen Haufen in die Ecke setzen.

Unter Gleichaltrigen sieht die Sache dann aber wieder anders aus.

----------------------------
Bei solchen Geschichten liegt der Grund oftmals im Versagen / Unterlassen auf mehreren Seiten, in diesem Fall hier, hat meiner Ansicht nach aber alleinig die Schule mit ihren Maßnahmen voll ins Klo gegriffen.

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 10:43

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37104 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Wir sind uns jedoch einig, diesen Zettel, mit der Androhung, nicht zu unterschreiben.
Müsst ihr sowieso nicht.
Im Gespräch wird man euch das, was die Schule denkt, irgendwie erklären.

Ich halte den Vorschlag mit dem Referat für eine völlig falsche Idee und ein absolutes no-go. Der weiß mit 10 evtl. noch nicht mal, wie man das Wort schreibt oder was das ist. Ob 10jährige---noch in der Grundschule--- ein solches Referat mit Dauer 10-15 min. halten können sollten?
Es sollen doch nicht die Eltern vorgeführt werden, oder?
Mit solcher Peinlichkeit würde man den Schüler für laaange Zeit als *den Knirps mit dem H*-Skin* nicht nur in die Ecke, sondern in die Welt stellen. So etwas dürfte erst recht viral gehen.

An *Referaten* scheitern regelmäßig 16jährige in Realschulen (dort heißt es evtl. Präsentation) auch bei ganz anderen Themen und sie bemerken, wie ätzend lang 10-15 min sein können.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das Kind über Hitler, den Genozid und alles drum herum ein Referat erstellen zu lassen?

Da das Kind ja nun Fakten geschaffen hat: ja, durchaus.
Frei nach dem Motto: wer mit solchen Begriffen um sich wirft, sollte auch wissen, was sie bedeuten.
Aber: natürlich alters- und entwicklungsgerecht. Das wäre zwischen Schule und Eltern abzusprechen.
Das fängt bei "Hitler war ein Mann, der böse Dinge getan hat" an.

Solche Namen und Begriffe wabern meiner Erfahrung nach in der Altersklasse ja ohnehin rum.
Und bevor man das als "Witz" stehen lässt, ohne die Kinder wissen zu lassen, dass das gar nicht witzig ist, sollte das m.E. kindgerecht aufgeklärt werden.

Meine Große wusste in dem Alter Begriffe wie "Hitler", "Nazi" usw. bereits einzuordnen. Schlicht weil sie das auf dem Schulhof gehört hat und von uns den Kontext bekam. Nicht mit den blutigen Einzelheiten, aber doch eben, dass diese Menschen böse Dinge getan haben, Ausländer und Menschen mit anderer Meinung eingesperrt haben usw.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#21
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Anami):
An *Referaten* scheitern regelmäßig 16jährige in Realschulen (dort heißt es evtl. Präsentation) auch bei ganz anderen Themen und sie bemerken, wie ätzend lang 10-15 min sein können.


Ich glaube in der Grundschule heißt das Vortrag und so etwas wird schon relativ früh durchgeführt. Natürlich normalerweise über harmlosere Dinge wie Meer*******chen oder Bob den Baumeister.

Hitler wird und wurde auch schon kindergerecht aufgearbeitet und jetzt einfach das Thema zu ignorieren würde halt auch nicht gehen. Sonst weiß der Knabe ja auch nicht wieso die Erwachsenen so am Rad drehen.

Das der Junge nun ewig mit dem Hitler-Skin in Verbindung gebracht wird, glaube ich nicht, zumindest nicht von den Mitschülern. So aufregen tun sich ja nur die Erwachsenen.

Im Zweifelsfall kann das Referat ja auch nur vor dem Lehrer gehalten werden. Dann kann man auch da die Wogen glätten.

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#22
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Ich glaube in der Grundschule heißt das Vortrag und so etwas wird schon relativ früh durchgeführt

Eben...
Und es geht eben auch nicht darum, dem Lernplan vorzugreifen, sondern nur darum, die Begrifflichkeit einzuordnen.
Man stelle sich vor es käme zu einem Schulverweis und die Schüler fragen sich "warum musste der gehen?" - "der hat sich Hitler genannt" - "was ist Hitler?"

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37104 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von Despi):
wer mit solchen Begriffen um sich wirft,
Wer hat denn hier womit geworfen?
Der Knirps hat Blödsinn gemacht. Der Knirps hat 3 Sätze geschrieben, mehr fiel ihm dazu nicht ein.
Zitat (von Despi):
Das wäre zwischen Schule und Eltern abzusprechen.
Wie man liest, gibt es heute ein Gespräch in der Schule...
...und was tönt heute übern Schulhof ?... Der H* hat auch *** gemacht, das hat mein Uropa mir erzählt...und noch viel häufiger...auch bei H* war zwölfmal Erntezeit.
...Ja, und es geht noch blöder und dümmer. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Spatenklopper, ich habe nicht geschrieben, dass die Eltern für das, was da passiert ist, verantwortlich ist. Nicht mal im Ansatz. Ich habe nur geschrieben, dass man nachforschen muss, Ursache herausfinden. Die kann zu Hause liegen, im erweiterten Umfeld oder auch in der Schule/auf dem Schulhof. Nur, es ist nicht damit getan, dass man sich über eine möglicherweise pädagogisch falsche Reaktion aufregt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer hat denn hier womit geworfen?

-->
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Ein Kind, 10 Jahre, hat im Unterricht, seinen Skin auf der Schul-App bearbeitet (was verboten ist) und ihn umbenannt in Hitler!


Zitat (von Anami):
...und was tönt heute übern Schulhof ?.

-->
Zitat (von spatenklopper):
Die best behüteten Kinder, aus dem besten Umfeld, kommen spätestens nach den ersten Monaten im Kindergarten mit den tollsten Schimpfworten und Kraftausdrücken nach Hause, dessen Repertoire bis zum Ende der Schulzeit beständig ausgebaut wird.


Zitat (von Anami):
Wie man liest, gibt es heute ein Gespräch in der Schule...

-->
Zitat (von Manduela-Rapunzel):
Bei einer Klassenkonferenz (alle Lehrkräfte dieser Klasse) wurde einstimmig beschlossen, dem Kind eine „Androhung eines Schulverweises" auszusprechen.

Darum wird es gehen - und darum, das eventuell noch abzuwenden.
Wenn man zustimmt, das in der Klasse aufzugreifen, wäre das separat abzustimmen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Spatenklopper, ich habe nicht geschrieben, dass die Eltern für das, was da passiert ist, verantwortlich ist. Nicht mal im Ansatz. Ich habe nur geschrieben, dass man nachforschen muss, Ursache herausfinden. Die kann zu Hause liegen, im erweiterten Umfeld oder auch in der Schule/auf dem Schulhof. Nur, es ist nicht damit getan, dass man sich über eine möglicherweise pädagogisch falsche Reaktion aufregt.


Das Kind hat drei Sätze dazu geschrieben, weil er nicht mehr wusste. Auf der anderen Seite sind Kinder nicht ganz blöd, die schnappen eine Menge auf und Hitler ist nunmal sehr präsent in der heutigen Gesellschaft, nicht nur wegen der aktuellen, politischen Entwicklung. Im Fernsehen gibt es ja auch den täglichen Hitler.

Wo der Junge das aufgeschnappt hat lässt sich also vermutlich nicht mehr nachverfolgen und er wird einfach mitbekommen haben dass dies etwas "verbotenes" ist. Ich kann mich erinnern, in der ersten Klasse haben wir uns damals gegenseitig mit "Du hast S*x" beleidigt. Keiner wusste überhaupt was das war, aber wir dachten dass ist etwas voll doofes.

Und da wir hier in einem Rechtsforum sind, können wir auch gleich mal den passenden Paragraphen zitieren. § 17 STGB

Zitat:
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


Der Irrtum ist bei einem 10-jährigen Kind eben unvermeidbar. Bzw. wusste er vielleicht dass es verboten ist, aber mehr so wie es für uns Erwachsene "verboten" ist in die Bahn einzusteigen bevor man die Leute aussteigen lässt.

Es ist in soweit korrekt, dass es nicht damit getan ist sich über die Maßnahme aufzuregen, allerdings wäre es soweit damit getan hier eben einfach mal eine sinnvolle Maßnahme durchzuführen. Und die ist mit diesen hysterischen Maßnahmen einfach nicht getan.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17840 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich frage mich, was da von zu Hause aus passiert oder in welchem Umfeld das Kind aufwächst. Da würde ich als Mutter/Vater sehr selbstkritisch in mich gehen, überlegen, wie es zu diesen zwei Aktivitäten kommen konnte.
Normalerweise schätze ich deine Beiträge sehr. Hier kann dich allerdings überhaupt nicht verstehen. Selbst Erwachsene überschreiten andauern Grenzen ( zu schnell fahren, falsch parken, lügen,.........). Von einem 10 jährigen Kind erwartest du aber, dass es seine Grenzen nicht auslotet?
Sorry, hier kann ich mich deiner Meinung überhaupt nicht anschließen. Wir diskutieren hier über ein 10 jähriges Kind. Selbst unser Gesetzgeber ist der Meinung, dass man, in diesem Alter, noch nicht einmal eingeschränkt strafmündig ist. Natürlich darf man nicht alles durchgehen lassen, aber den Eltern hier ein Versagen vorwerfen zu wollen, das empfinde ich als völlig daneben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#28
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 544x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
aber den Eltern hier ein Versagen vorwerfen zu wollen

Das habe ich nicht so verstanden.

Auch wieder von mir ausgehend: in dem Alter war meiner Tochter gegenüber klar kommuniziert, dass ab 14 die Strafmündigkeit eintritt - das aber verbotswidriges Verhalten auch vorher schon Konsequenzen nach sich zieht.
Zum Beispiel eben die Ordnungsmaßnahmen, die eine Schule ergreifen kann.
Drum halte ich die Frage "Da würde ich als Mutter/Vater sehr selbstkritisch in mich gehen, überlegen, wie es zu diesen zwei Aktivitäten kommen konnte" durchaus für berechtigt.
Das sollte natürlich alles nichr größer gemacht werden, als es ist (ich sprach ja selbst von Dummerjungenstreich - eine unüberlegte Handlung) - aber sich als Eltern zu fragen, ob man dem Kind gewisse Grundlagen tatsächlich sauber klar gemacht hat, ist völlig legitim.


Zitat (von Sarmand):
mit "Du hast S*x" beleidigt

Genau das meinte ich weiter oben. Wenn ich das als Elternteil mitkriege, frage ich mein Kind, ob es überhaupt weiß, wovon es da redet. Und in der Folge wird entweder über den Begriff aufgeklärt oder eben vereinbart, dass man Begriffe, die man nicht kennt, eben nicht verwendet.

Alles in allem sehe ich doch eine gewisse Diskrepanz in dem, was man seinen Kindern so zutraut.
Spätestens mit dem Kindergarten ist es doch vorbei mit dem geschützten Raum, in dem es keine Verbrechen, keine Schimpfwörter usw. gibt. Dem sollte man meiner Meinung nach durchaus in der Erziehung Rechnung tragen. Und das ist Elternverantwortung.

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#29
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4017 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Normalerweise schätze ich deine Beiträge sehr. Hier kann dich allerdings überhaupt nicht verstehen. Selbst Erwachsene überschreiten andauern Grenzen ( zu schnell fahren, falsch parken, lügen,.........). Von einem 10 jährigen Kind erwartest du aber, dass es seine Grenzen nicht auslotet?

Das ist, Äpfel mit Birnen vergleichen.
.
Zitat (von wirdwerden):
ch sehe das etwas differenzierter. Das Kind hat einmal etwas abgeändert, was es nicht hätte abändern dürfen. Und dann im 2. Schritt eben einen Namen gewählt, den es hätte so nicht wählen dürfen. Ich frage mich, was da von zu Hause aus passiert oder in welchem Umfeld das Kind aufwächst.

Dem schließe ich mich an. Wir wissen doch nicht, ob das Kind im privaten Umfeld, mehr mitbekam als gedacht.
Warum die Lehrer so handelten auch nicht, wäre da sehr vorsichtig.
Auf Tiktok usw, sind doch Quellen in diese Richtung. Wenn Eltern zulassen, dass sich die Kinder dort aufhalten, darf man sich nicht wundern.
Bei meinem Enkel im Gymnasium gab es schon in der Unterstufe etliche Schüler, welche den Herrn verherrlichten. Da sind die Kinder auch erst von 10 aufwärts.
Interessant wäre, wie die Eltern damit verfahren, einfach hinnehmen oder eine entsprechende Strafe.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auf Tiktok usw, sind doch Quellen in diese Richtung. Wenn Eltern zulassen, dass sich die Kinder dort aufhalten, darf man sich nicht wundern.
Bei meinem Enkel im Gymnasium gab es schon in der Unterstufe etliche Schüler, welche den Herrn verherrlichten. Da sind die Kinder auch erst von 10 aufwärts.


Naja, ich denke dass ist der Ansatz den auch die Pädagogen verfolgen. Quasi soll das Kind für die Eltern bestraft werden. Ich würde aber gar nicht soweit gehen zu sagen "Ja, hier wurde nicht genug aufgepasst!" Selbst wenn man den Medienkonsum des Kindes überwacht, sie kommen trotzdem mit der Welt in Berührung. Reicht ja aus wenn er da was von einem Mitschüler gehört hat.

Und ich sehe hier auch keine Verherrlichung, der Junge wusste doch gar nicht wer Hitler war sondern nur dass er einen Krieg angezettelt hat. Das ist das klassische Beispiel eines dummen Jungen Streichs und da muss man den Jungen nicht gleich bei EXIT anmelden.



Zitat (von Loni12):
Interessant wäre, wie die Eltern damit verfahren, einfach hinnehmen oder eine entsprechende Strafe.

Was willst du denn hier bestrafen? Dann lernt der Junge doch nur dass er was falsch gemacht hat, aber nicht was und wieso er es falsch gemacht hat. Die richtige Maßnahme ist hier doch eher dem Jungen zu erklären was passiert ist und wieso er so etwas künftig zu lassen hat. Nicht mehr und nicht weniger.

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