Ich hätte ein paar Fragen auf dem Gebiet des (Krankenkassen-)Versicherungsrechts und dem Verfassungsrecht und beabsichtige gegen die Krankenversicherungspflicht in der momentanen Form vorzugehen.
Folgende Fragen hätte ich vorab:
Wie wäre der Klageweg, um gegen die Krankenkassenpflicht vorzugehen?
Ich vermute die 1. Instanz wäre das Sozialgericht - ist das korrekt? Wie geht es dann weiter?
Welche Instanzen könnte ich in Eigenregie beschreiten und in welcher Instanz müsste ich bei meinem Vorhaben einen Anwalt einschalten?
Gegen wen müsste sich die Klage richten? Gegen die Krankenkasse, gegen die Deutsche Regierung oder gegen die EU?
Zusätzlich hätte ich noch gerne gewusst, ob die folgenden Einkünften bei freiwilliger Krankenkassenmitgliedschaft zu verbeitragen sind:
• Verkäufe von physischem Gold nach der Mindesthaltedauer von 1 Jahr
• Einkünfte aus einer privaten Photovoltaikanlage im Zuge der EEG-Umlage (15,8 kWh Peak) durch die Einspeisung der Stromüberschüsse.
-- Editiert von Moderator topic am 30. Oktober 2024 12:20
-- Thema wurde verschoben am 30. Oktober 2024 12:20
-- Editiert von Moderator topic am 30. Oktober 2024 14:58
-- Thema wurde verschoben am 30. Oktober 2024 14:58
Klage gegen die Krankenversicherungspflicht in der jetzigen Form
Zitat :Welche Instanzen könnte ich in Eigenregie beschreiten
Ganz offensichtlich gar keine.
Zitat :in welcher Instanz müsste ich bei meinem Vorhaben einen Anwalt einschalten?
Den sollte man bereits in der vorgerichtlichen Phase einschalten.
Zitat :und beabsichtige gegen die Krankenversicherungspflicht in der momentanen Form vorzugehen.
dann viel Spaß. Frage mich nur, welche Form Sie vorschlagen?
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Ich würde die Kranken-/Pflegeversicherung in eine Unfallversicherung zu deutlich niedrigeren Kosten umwandeln, die nur für Unfälle/Unfallfolgen aufkommt und eine Selbstbeteiligung von mindestens 20% im Schadensfall vorsieht. Allenfalls sollte es noch eine rudimentäre Krankenversicherung mit Selbstbeteiltung von mindestens 20% geben, die nur bei nachweislich nicht selbstverschuldeten Problemen einspringt (z. B. Vergiftungen). Für Zivilisationserkrankungen (Krebs, Autoimmunerkrankungen, Demenz, Diabetes, rheumatoide Arthritis, Herzprobleme, Atemwegsinfekte) wird in meinen Augen keine Krankenversicherung benötigt, sofern sich die Bürger zuvor eigenverantwortlich verhalten hätten und sich mehr mit Gesundheitsthemen und Nährstoffen beschäftigen würden und auch diese Kenntnisse anwenden würden.
Die Kassenbeiträge müssten prozentual aufgrund des Einkommens (ohne Mindestbeiträge) festgelegt werden und dürften keinen Flickenteppich an unterschiedlichen Beitragssätzen enthalten, sodass es keine Unterschiede mehr zwischen gesetzlicher, privater oder freiwilliger Krankenversicherung geben darf, weil dies nur zu einer Ungleichbehandlung führt.
Bürgergeldempfänger oder andere Personen, die keine Einkünfte haben, müssten für Behandlungen erst mit Ihrem eigenen Vermögen aufkommen und erst danach sollte der Staat mit Steuergeldern einspringen.
Die Beitragssätze der Krankenversicherung, wie sie im Jahre 1970 üblich waren, wäre ein sinnvoller Anfang. Diese beliefen sich damals auf 8,2%.
Ob sich die Leute darüber hinaus zusätzlich versichern möchten, sollte ihnen freigestellt werden.
Die Einwanderung in die Sozialversicherungssystem ohne Gegenleistung sollte gestoppt werden.
Zitat :die nur bei nachweislich nicht selbstverschuldeten Problemen einspringt (z. B. Vergiftungen)
Gerade Vergiftungen sind doch in Ehen meist selbstverschuldete Probleme ...
Zitat :Für Zivilisationserkrankungen (Krebs, Autoimmunerkrankungen, Demenz, Diabetes, rheumatoide Arthritis, Herzprobleme, Atemwegsinfekte) wird in meinen Augen keine Krankenversicherung benötigt, sofern sich die Bürger zuvor eigenverantwortlich verhalten hätten und sich mehr mit Gesundheitsthemen und Nährstoffen beschäftigen würden und auch diese Kenntnisse anwenden würden.
Es gibt also tatsächlich mindestens ein Thema, von dem man noch weniger Ahnung hat als von der Juristerei.
Bei derart lebensfernen Ausführungen dürfte die Klage schneller abgelehnt als verfasst sein.
-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 14:45
Zitat :Bei derart lebensfernen Ausführungen dürfte die Klage schneller abgelehnt als verfasst sein.
Das liegt aber daran, dass es sich um eine politische und keine juristische Fragestellung handelt.
Deshalb ist das Ziel des Fragestellers auf politischem Weg und nicht auf juristischem Weg zu erreichen.
Das Grundproblem des deutschen Gesundheitssystems beruht darauf, dass auf der Einnahmeseite politisch regulierte non-profit-Organisationen (Krankenkassen) sitzen, die kein Interesse an Effizienz haben, weil ein echter Wettbewerb (welche Krankenkasse bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis) politisch nicht gewollt ist - und gleichzeitig auf der Ausgabenseite profitorientierte Unternehmen/Personen stehen (Krankenhäuser, Pharmaindustrie, Apotheken, Ärzte), die am Gesundheitssystem verdienen wollen, was die Kosten steigert.
Entweder man macht das Gesundheitssystem komplett "non-profit", dann hätten wir ein System wie in Großbritannien. (Es gibt eine beitragsfreie Basisversorgung in staatlichen Gesundheitszentren mit beim Staat zum Festgehalt angestellten Ärzten. Das ist günstig, weil keine Gewinn-orientierten Unternehmen/Personen beteiligt sind. Wer mehr will, muss sich privat absichern.)
Oder man überlässt das Gesundheitssystem komplett der Marktwirtschaft, dann ensteht eben auch ein echter Wettbewerb um die Beitragszahler, bei dem sich Effizienz und Preis-Leistungsverhältnis durchsetzen werden.
Ich lese oben, du willst klagen. GEGEN die jetzige KV-Pflicht und die Verfassung.Zitat :Ich würde die Kranken-/Pflegeversicherung in eine Unfallversicherung zu deutlich niedrigeren Kosten umwandeln, die nur für Unfälle/Unfallfolgen aufkommt und eine Selbstbeteiligung von mindestens 20% im Schadensfall vorsieht.
In welchem Land soll der *Schauprozess* stattfinden?
Könnte man nicht auch gleich noch gegen die RV-Pflicht klagen? Soll doch jeder selber...o.s.ä.
Du bist nicht Gesetzgeber. Als Kläger kannst du xy beklagen und zB als verfassungswidrig bezeichnen, aber du kannst dir deine Fantastereien zu einem neuen System sparen.
Was sagt dein Betreuer zu deinen Ideen?
Du könntest deine Energie dahingehend versch---wenden, dass du allen Kindern ab 3 Jahren erklärst, wie sie sich als Lebewesen in der Zivilgesellschaft zu verhalten haben, damit sie möglichst nicht an sog. Zivilisationskrankheiten erkranken. Das wäre evtl. für viele gesund, aber nicht krankenversicherungsbefreit.
Du könntest auch ein Buch schreiben...so mancher Schr*** wurde schon Bestseller.
Zuerst zu einem Anwalt, der solch ein Mandat annimmt. Der findet auch das richtige Gericht. SG isses nicht.Zitat :Wie wäre der Klageweg, um gegen die Krankenkassenpflicht vorzugehen?
Du kannst abwarten, ob deine KV dich danach fragt...ansonsten:Zitat :Zusätzlich hätte ich noch gerne gewusst,
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/beitragspflichtige-einnahmen-freiwillig-krankenversicherter-16-einnahmen-aus-kapitalvermoegenvermietungverpachtung_idesk_PI434_HI10152386.html
Vom Gericht, vom Anwalt, von der KV---oder wen hättens denn gern?Zitat :Die Einwanderung in die Sozialversicherungssystem ohne Gegenleistung sollte gestoppt werden.
Aber witzig bist du ja...immerhinZitat :Diese beliefen sich damals auf 8,2%.
Zitat :Deshalb ist das Ziel des Fragestellers auf politischem Weg und nicht auf juristischem Weg zu erreichen.
Spontan hatte ich mich gefragt, "Welche Partei sollte es denn riskieren, das ihr massenhaft Wähler weglaufen?" aber dann kam mir wieder die geistige Leistungsfähigkeit vieler der mündigen wahlberechtigten Bürger in den Sinn. Von daher, wenn man es schön verpackt, könnte man dem Wähler diese gruselige Variante des TS schmackhaft machen. Dürfte dann auch zur Entlastung der Rentenkassen beitragen.
Man könnte es auch so lassen und die GKV unter eine Art Aufsicht stellen welche sich um die Effizienz kümmert.
Aber sicher nicht zu Lebzeiten des TE.Zitat :Deshalb ist das Ziel des Fragestellers auf politischem Weg
An dem deutschen kranken KV-System wird doch seit Jahrzehnten und von allen politischen Waffenträgern therapiert, operiert, amputiert und abkassiert.
Zumindest hat man es geschafft, diese BKK-Seuche zumindest einzudämmen.
Was sollte ein Kläger wie der TE denn *politisch* bei wem erreichen können?
Der kann seinen Stadtverordneten nerven. Falls der älter ist, wird er milde lächeln und *schaumermal* nuscheln.
Falls die akt. Regierung sich demnächst *neu falten* muss, werden die Neuen beim KV-Recht auch so weitermachen.
Ob da die *einzusparenden* Tröpfchen aus der Populisten-Pipette etwas bewirken, will ich mal bezweifeln.
Man könnte auch ganz einfach fragen: Gehts uns im allgemeinen eigentlich viel zu gut, wenn man auf solche Ideen wie der TE kommt?
Zitat :Man könnte es auch so lassen und die GKV unter eine Art Aufsicht stellen welche sich um die Effizienz kümmert.
Das Problem ist eher, dass es zu viel Aufsicht gibt, so dass gar kein Wettbewerb entsteht.
Zitat :Spontan hatte ich mich gefragt, "Welche Partei sollte es denn riskieren, das ihr massenhaft Wähler weglaufen?"
Am lustigsten finde ich immer die Glibberalen, die einerseits sich immer über hohe Sozialabgaben beschweren, sich gleichzeitig aber als Schutzpatron der drei A (Anwälte, Ärzte, Apotheker) verstehen, von denen die letzten beiden am ineffizienten Gesundheitssystem prächtig verdienen.
Auf der Einnahmeseite kein Wettbewerb, auf der Ausgabenseite zu viele, die Mitverdienen wollen - das kann nichts werden. Aber da traut sich halt keiner ran.
Rot und grün haben keine Ideen, außer noch mehr Geld in das System zu pumpen.
Schwarz und gelb haben zu viele Klientel, das vom Bestandssystem profitiert.
Und die
Herzlichen Glückwunsch.
Zitat :Das Problem ist eher, dass es zu viel Aufsicht gibt, so dass gar kein Wettbewerb entsteht.
Dann könnte die "Effizienz-Aufsicht" ja mal die anderen Effizienzbremsen kalt stellen ...
... ja, alles Wunschträume ...
Wieso Stadtverordneten nerven? Der ist doch für Bundesgesetze gar nicht zuständig. Also, man suche sich einen Bundesabgeordneten seines Vertrauens, bringe dem plausibel rüber, wie man sich die Zukunft des GKV-Systems so vorstellt. Insbesondere sollte man auch die Erkenntnisse für Krankheitsursachen darlegen. Das ist doch ein Milliardengeschäft; richtige Lebensweise als Ausschlussgrund für alles. Das hätte ich mal einem 12-jährigen in meinem Umfeld erklären sollen, der an Knochenkrebs erkrankt war. Dass er und seine Eltern daran schuld waren.
Es gibt nun mal Gesetze, die uns nicht passen. Es ist vorgegeben, wie man sich dagegen wehren kann; gegen alles kann man sich jedoch nicht erfolgreich wehren.
wirdwerden
Zitat :Für Zivilisationserkrankungen (Krebs, Autoimmunerkrankungen, Demenz, Diabetes, rheumatoide Arthritis, Herzprobleme, Atemwegsinfekte) wird in meinen Augen keine Krankenversicherung benötigt, sofern sich die Bürger zuvor eigenverantwortlich verhalten hätten und sich mehr mit Gesundheitsthemen und Nährstoffen beschäftigen würden und auch diese Kenntnisse anwenden würden.
Wohl keine Ahnung, was Krankheiten betrifft, Z.B. kann man Krankheiten auch vererben, was ist dafür vorgesehen?
Zitat :Die Beitragssätze der Krankenversicherung, wie sie im Jahre 1970 üblich waren, wäre ein sinnvoller Anfang. Diese beliefen sich damals auf 8,2%.
54 Jahre später gibt es aber ganz andere Behandlungsmethoden und diese kosten mehr Geld, schon durch die ganzen Geräte, z.B. zur Früherkennung von Krankheiten, welche die Lebenserwartung erhöhen.
Der TE sollte seinem Namen entsprechend, sich eher Briefmarken beschäftigen als gg. Krankenkassen klagen zu wollen.
-- Editiert von User am 1. November 2024 12:10
Wieso denn nicht? Gehts denn auch bei Utopien um Zuständigkeiten? Klingt sehr nach *typisch deutsch*.Zitat :Wieso Stadtverordneten nerven?
Meinst du ein MdB? Das wäre für Bundesgesetze auch nicht zuständig.Zitat :einen Bundesabgeordneten seines Vertrauens,
Man wird doch hier die Z-Pyramide nicht auf den Kopf stellen wollen ?
Ach und dieses MdB hat ein offenes Ohr für *wünsch mir was Irres* eines Einzelnen? Ich darf das bezweifeln. Der TE müsste erstmal beginnen, plausible Kritik an der Verfassungsmäßigkeit zu formulieren, bevor er schon die Revolution ausruft und *Dekrete*erlässt.Zitat :bringe dem plausibel rüber,
Er will evtl. nicht in die Geschichte eingehen wie einer, der eine Steuererklärung auf dem Bierdeckel für machbar, vorteilhaft und *** hielt...und sich nicht entblödete, diese Kamelle wieder aus der Versenkung zu holen? Inzwischen hat er verstanden, dass andere irre populistische Vorschläge mehr *Umfragewerte* bringen.
Man könnte auch ne Petition auf den Weg bringen. Aber nicht mit dem Inhalt des EP.
Der TE als Kläger In einer *Verfassungsklage* gegen das dt. KV-System?Zitat :Insbesondere sollte man auch die Erkenntnisse für Krankheitsursachen darlegen.
...klingt ja lustiger als das von nebenan vom **Stammtisch.
Anami, hast recht. Es muss Bundestagsabgeordneter heißen, nicht Bundesabgeordneter. Für diesen Schreibfehler entschuldige ich mich. Allerdings sollte sich aus dem Zusammenhang ergeben, welche Abgeordneten gemeint waren; nämlich die zuständigen. Von einer Verfassungsbeschwerde habe ich insoweit nichts geschrieben. Ich habe auf den möglichen gangbaren Weg hingewiesen, auch wenn ich das Vorhaben für unsinnig halte. Vielleicht glaubt er ja dem Bundestagsabgeordneten seines Vertrauens mehr als uns hier.
wirdwerden
Du musst dich nicht entschuldigen. Und selbstverständlich ergibt sich für mich aus dem Zusammenhang, wer gemeint sei. Aber weiß der TE das ?
Ein MdB ist nicht zuständig für Änderungen eines KV-Pflichtgesetzes oder etwa eine Änderung der Verfassung bzw. des Grundgesetzes.
Man kann annehmen, dass der TE mitliest---der soll das wenigstens lesen, bevor er sich sonst wo blamiert und alle möglichen zuständigen oder unzuständigen Stellen von wirklich wichtigen Entscheidungen abhält.
Der TE hatte seine Ideen bereits im EP mit Fragen zum Verfassungsrecht verknüpft.
Ansonsten: Nicht umsonst ist der Thread schon recht schnell in die *Plauderecke* verschoben worden.
Gefragt wurde vom TE, was zu verbeitragen ist (aus Gold und Strom), solange es die jetzigen KV noch gibt. Für GKV gilt:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf
Und evtl. gilt für PKV:
https://www.clark.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen/#voraussetzungen-fuer-eine-private-krankenvollversicherung
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