Angenommen eine Person hat aufgrund der ausgesetzten Wehrpflicht keinen Wehrdienst geleistet, aber auch nicht formell verweigert.
Kann so eine Person noch eingezogen werden (im Kriegsfall oder auch bei Wiedereinführung der Wehrpflicht)? Bis zu welchem Alter?
-- Editiert von User am 4. März 2025 10:29
-- Editiert von Moderator topic am 4. März 2025 15:29
-- Thema wurde verschoben am 4. März 2025 15:29
Können Personen die keinen Wehrdienst geleistet haben eingezogen werden?
4. März 2025
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12
Frage vom 4. März 2025 | 10:28
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Können Personen die keinen Wehrdienst geleistet haben eingezogen werden?
#1
Antwort vom 4. März 2025 | 10:38
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 2071x hilfreich)
Zitat :Kann so eine Person noch eingezogen werden (im Kriegsfall oder auch bei Wiedereinführung der Wehrpflicht)? Bis zu welchem Alter?
Bei Widereinführung der Wehrpflicht weniger. Im Kriegsfall ist alles möglich. Dann herrscht Ausnahmezustand
#2
Antwort vom 4. März 2025 | 10:52
Von
Status: Student (2234 Beiträge, 435x hilfreich)
Im Kriegsfall: ja. Bis zu jedem Alter.Zitat :Kann so eine Person noch eingezogen werden (im Kriegsfall oder auch bei Wiedereinführung der Wehrpflicht)? Bis zu welchem Alter?
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#3
Antwort vom 4. März 2025 | 10:56
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Die Wehrpflicht ist nie abgeschafft worden. Sie wird derzeit nur nicht praktiziert. Wenn sie wieder praktiziert würde, würden wieder die alten Regelungen gelten, es sei denn, sie würden abgeändert werden. Da Bundesrecht, würde dafür der Bundestag zuständig sein.
wirdwerden
#4
Antwort vom 4. März 2025 | 11:00
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :im Kriegsfall
Im Verteidigungsfalle können Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 60.Lebensjahres einberufen werden.
Es müsste also zunächst die Aussetzung der Wehrpflicht aufgehoben werden und dann einberufen werden.
Zitat :Wiedereinführung der Wehrpflicht
Die Wehrpflicht besteht grundsätzlich, ist jedoch ausgesetzt.
Wehrpflichtige können (wäre nicht ausgesetzt) derzeit bis zum 45. Lebensjahr einberufen werden.
Zum Grundwehrdienst kann derzeit, glaube ich, bis maximal dem 28. Lebensjahr einberufen werden, wenn ein paar Wenns und Abers greifen, ansonsten bis zum 23. Lebensjahr.
Wie man Wehrpflichtige einsetzen würde, die den Grundwehrdienst nicht abgeleistet haben, wird vermutlich davon abhängen, wie groß die Not ist.
#5
Antwort vom 4. März 2025 | 11:07
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :m Kriegsfall: ja. Bis zu jedem Alter.
Woraus ergibt sich diese Annahme?
#6
Antwort vom 4. März 2025 | 11:52
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Woraus ergibt sich diese Annahme?
Ich würde dem zustimmen. Laut den aktuellen Gesetzen ist dies sicherlich nicht so einfach um nicht zu sagen unmöglich wirklich jeden zum Dienst an der Waffe zu zwingen. Die Geschichte hat allerdings gezeigt dass vieles was man sich in friedlich-demokratischen Zeiten überlegt dann schnell über Bord geworfen wird, wenn die Häuser in Schutt und Asche gebombt werden.
#7
Antwort vom 4. März 2025 | 12:02
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :Laut den aktuellen Gesetzen ist dies sicherlich nicht so einfach um nicht zu sagen unmöglich wirklich jeden zum Dienst an der Waffe zu zwingen.
Die Frage war tatsächlich gar nicht despektierlich gemeint. Ich möchte nur wissen, ob ich die Gesetzeslage richtig einschätze - und die sieht m.E. für Nicht-Soldaten ein Höchstalter von 60 vor.
Dass Gesetze im Kriegsfalle vielleicht zügig geändert oder durch Verodnungen ersetzt werden, sei mal dahingestellt, aber es wurde ja nach der aktuellen Rechtslage gefragt.
#8
Antwort vom 4. März 2025 | 12:04
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :Es müsste also zunächst die Aussetzung der Wehrpflicht aufgehoben werden und dann einberufen werden.
Die Aussetzung endet automatisch im Kriegs / Verteidigungsfall.
Zitat :Woraus ergibt sich diese Annahme?
Keine Ahnung, aber sie ist falsch.
Dafür müsste neben der Ausrufung des Kriegsrechts auch noch das Grundgesetz "außer Kraft" gesetzt werden.
Zitat :Zum Grundwehrdienst kann derzeit, glaube ich, bis maximal dem 28. Lebensjahr einberufen werden
Bis 32. -> §5 Abs.1 Nr.2 WPflG
Zitat :Kann so eine Person noch eingezogen werden (im Kriegsfall oder auch bei Wiedereinführung der Wehrpflicht)? Bis zu welchem Alter?
Gegen ihren Willen kann niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, auch im Kriegs-/ Verteidigungsfall nicht, möglich ist aber eine Anordnung zur Hilfe bei zivilen Dienstleistungen.
Männer bis 60, Frauen bis 55.
-- Editiert von User am 4. März 2025 12:18
#9
Antwort vom 4. März 2025 | 12:28
Von
Status: Unbeschreiblich (129552 Beiträge, 41331x hilfreich)
Zitat :Woraus ergibt sich diese Annahme?
Erlebte Realität.
Zitat :Gegen ihren Willen kann niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, auch im Kriegs-/ Verteidigungsfall nicht,
Den Optimismus teile ich in der Form nicht.
Wenn man die Wahl hat, an die Front zu gehen oder als Verräter erschossen zu werden, ist das mit der freien Willensbildung etwas kompliziert ...
#10
Antwort vom 4. März 2025 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Grundsätzlich ja. Aber auch hier kommts darauf an...Auf ganz vieles sogar.Zitat :Kann so eine Person noch eingezogen werden
In jedem Falle trifft es aber längst nicht auf alle zu, dass sie im Fall des Falles unbedingt mit Waffen zu kämpfen hätten.
#11
Antwort vom 4. März 2025 | 12:35
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :Wenn man die Wahl hat, an die Front zu gehen oder als Verräter erschossen zu werden, ist das mit der freien Willensbildung etwas kompliziert ...
Wenn wir davon ausgehen, dass wir unsere demokratischen Werte im Kriegsfall über den Haufen werfen und Deutschland zu einem totalitären Staat wird, ja.
Davon gehe ich aber auch bei "20 % Blau" nicht aus.
#12
Antwort vom 4. März 2025 | 12:36
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Die Frage war tatsächlich gar nicht despektierlich gemeint. Ich möchte nur wissen, ob ich die Gesetzeslage richtig einschätze - und die sieht m.E. für Nicht-Soldaten ein Höchstalter von 60 vor.
Dass Gesetze im Kriegsfalle vielleicht zügig geändert oder durch Verodnungen ersetzt werden, sei mal dahingestellt, aber es wurde ja nach der aktuellen Rechtslage gefragt.
Habe das auch nicht so aufgefasst und am Ende ist alles graue Theorie, da die Bundesrepublik Deutschland in ihrem über 75 jährigen Bestehen noch nie einen Verteidigungsfall hatte und ich hoffe dass dies auch so bleibt.
Hier wäre es tatsächlich interessant einmal in die Pläne der BRD im kalten Krieg zu schauen. In der DDR war es relativ eindeutig. Zwar gab es auch hier Gesetze, doch die Anzeichen waren relativ stark dass im Zweifelsfall auch die FDJ marschieren darf, genau wie die älteren Männer im Zweifelsfall über die Kampfgruppen aktiviert werden könnten.
Nun ist es allerdings inzwischen auch so, dass es weniger "Sinn" macht als noch im letzten Krieg auch die Kindergartengruppe Sonnenschein an die Front zu führen.
Naja, wie gesagt ich hoffe wir finden das nie raus.
#13
Antwort vom 4. März 2025 | 12:38
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 19x hilfreich)
.. Das hat bislang ja überall immer super geklappt.. was für ein NonsensZitat :Gegen ihren Willen kann niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, auch im Kriegs-/ Verteidigungsfall nicht,
#14
Antwort vom 4. März 2025 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (129552 Beiträge, 41331x hilfreich)
Zitat :Hier wäre es tatsächlich interessant einmal in die Pläne der BRD im kalten Krieg zu schauen.
Die sind interessant, aber nicht so spektakulär.
Interessanter sind die Pläne der Alliierten / der Nato - da ist z.B. DE als "Opferland" aufgeführt.
#15
Antwort vom 4. März 2025 | 13:12
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :.. Das hat bislang ja überall immer super geklappt.. was für ein Nonsens
Wir befinden uns weder in einer Diktatur, Autokratie noch unter einer strikten Gewaltherrschaft des Militärs, gibt es also deinerseits belastbare Fakten, dass gefestigte Demokratien diese im Kriegsfall über den Haufe werfen, oder bleibst Du dabei den Inhalt des Grundgesetzes als Nonsens zu betiteln?
#16
Antwort vom 4. März 2025 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Wer solche unsubstantiierte Fragen wie der TE stellt, kann sich eigentlich selbst schlau machen.Zitat :Hier wäre es tatsächlich interessant
Jedenfalls würde nichts so sein wie im Kalten Krieg oder in der DDR.
#17
Antwort vom 4. März 2025 | 14:39
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Ich finde die Frage des TE eigentlich recht klar.
Das Gesetz regelt relativ genau, was im Falle welchen Handlungsgrades passiert.
Das ist denke ich das, was der TE wissen wollte.
Zitat :Erlebte Realität.
In der BRD?
Zitat :Wenn man die Wahl hat, an die Front zu gehen oder als Verräter erschossen zu werden, ist das mit der freien Willensbildung etwas kompliziert ...
Das "als Verräter erschossen werden" ist gesetzlich nicht vorgesehen, weder im Normal- noch im Verteidigungsfall.
Ein solch hypothetisches Szenario setzt also voraus, dass die rechtsstaatlichen Strukturen völlig handlungsunfähig werden. Davon ist nicht als wahrscheinlicher Fall auszugehen.
Die zugrundeliegenden Vorschriften und die Selbstschutzmaßnahmen sind derart stark (§79 (3) GG, §1 GG, §20 GG, §63 BGB, § 22 WStG usw.), dass ohne eine vollständig neue Verfassung, die im Kriegsfalle kaum rechtswirksam einführbar ist, von gewissen Grundsätzen nicht abgesehen werden kann. Dazu gehört eben der Dienst an der Waffe.
Genau vor den beschriebenen Horrorszenarien soll das GG mit Blick auf unsere Vergangenheit schützen.
Wird sich durch Einzelpersonen oder strukturiert darüber hinweggesetzt, kann man den Staat als zusammengebrochen bezeichnen - und dann stellen sich ganz andere Fragen.
Natürlich ist es interessant, sich auch damit auseinanderzusetzen, Stand der Realität sind wir da aber nicht im Ansatz.
#18
Antwort vom 4. März 2025 | 17:47
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Wer solche unsubstantiierte Fragen wie der TE stellt, kann sich eigentlich selbst schlau machen.
Jedenfalls würde nichts so sein wie im Kalten Krieg oder in der DDR.
Das dürfte alleine schon deshalb korrekt sein, weil inzwischen 35 Jahre militärische Entwicklung hinter uns liegen. Da ist Max Mustermann in der Etappe wertvoller als wenn man ihn ein G36 in die Hand drückt und ihn ungefähr in Richtung Feind schickt.
Allerdings ist dies tatsächlich eine Frage die derzeit vor allem das "junge Volk" beschäftigt. Warum kann man sich sicherlich denken. Und man kann für alle Seiten gute Argumente finden.
Grundsätzlich ist die Antwort halt: Beim heutigen Stand der BRD ist das eindeutig geregelt. Allerdings hat auch noch niemand die BRD angegriffen...
Zitat :Die sind interessant, aber nicht so spektakulär.
Interessanter sind die Pläne der Alliierten / der Nato - da ist z.B. DE als "Opferland" aufgeführt.
Hat mir auch mal jemand erzählt, der damals bei der Bundeswehr war. Im großen und ganzen war der Plan wohl hinter den Rhein zurück zu fallen und den Rest dem Osten zu überlassen.
Und wen die andere Seite interessiert: Die NVA hatte quasi keine Defensiv-Manöver durchgeführt, jedenfalls soweit ich das mitbekommen habe. Lustigerweise hat man sich ja als Friedensstaat bezeichnet, daher durfte man bei den Kriegsspielen immer schon in Stufe 2 einsteigen. Nachdem man die Aggression der Bundeswehr erfolgreich abgewehrt hat, geht man jetzt in die Gegenoffensive über...
#19
Antwort vom 4. März 2025 | 18:37
Von
Status: Legende (19125 Beiträge, 10304x hilfreich)
Zitat :Hat mir auch mal jemand erzählt, der damals bei der Bundeswehr war. Im großen und ganzen war der Plan wohl hinter den Rhein zurück zu fallen und den Rest dem Osten zu überlassen.
Ja.
Im Fall eines Angriffs aus dem Osten wäre der Job der Bundeswehr gewesen "den Feind so lange zum Narren halten, bis richtige Soldaten kommen" (USA, Großbritannien, Frankreich).
Allerdings hatten Nato-Strategen einen Angriff des Ostens zuerst an der sogenannten "Fulda-Gap" erwartet. D.h. an der heutigen Thüringisch-Hessischen Grenze mit dem Ziel, möglichst schnell Frankfurt (M) zu erobern. Frankfurt (M) war nur ca. 100 km Luftlinie vom äußersten Punkt der DDR entfernt.
#20
Antwort vom 4. März 2025 | 19:26
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Und WAS ist korrekt?Zitat :Das dürfte alleine schon deshalb korrekt sein,
Es wird heute für 1 Person gefragt, die keinen Wehrdienst geleistet hat.
Es ist quasi unmöglich, für irgendeine Person irgendwelchen Alters und irgendwelchen Gesundheitszustandes eine korrekte Antwort zu geben.
Das hat nichts mit militärischer Entwicklung wo auch immer zu tun.
Beim heutigen Stand der BRD ist das eindeutig geregelt. Ja, so könnte die Antwort lauten. Und was ist übermorgen? Und für wen?
Ich nicht. Für wen/welche Person fragt der TE denn?Zitat :Ich finde die Frage des TE eigentlich recht klar.
Ich habe zB auch keinen Wehrdienst geleistet und ich würde in keinem Fall eingezogen.
...aber, wie zu erwarten---> schon in der Plauderecke.
#21
Antwort vom 4. März 2025 | 20:47
Von
Status: Unbeschreiblich (129552 Beiträge, 41331x hilfreich)
Zitat :Ich habe zB auch keinen Wehrdienst geleistet
Irrelevant.
Zitat :ich würde in keinem Fall eingezogen.
Und diese Sicherheit kommt woher?
Im Rahmen der Gleichberechtigung dürfen auch Frauen an der Verteidigung mitmachen. Altersgrenzen lassen sich flexibel verschieben.
#22
Antwort vom 5. März 2025 | 07:56
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :Für wen/welche Person fragt der TE denn?
Für eine Person, die aufgrund der ausgesetzten Wehrpflicht keinen Wehrdienst geleistet hat.
Also ist davon auszugehen, dass die Person wehrpflichtig wäre, wäre die Wehrpflicht nicht ausgesetzt.
Und für eine solche Person wären die gegebenen Antworten korrekt.
Ob nun gesundheitliche Aspekte dagegeben sprächen, ist erstmal unerheblich, denn darüber liegen keine Informationen vor.
Zitat :Ich habe zB auch keinen Wehrdienst geleistet und ich würde in keinem Fall eingezogen.
Worauf basiert diese Annahme? Gesundheit? Alter? Geschlecht? Ist man überhaupt wehrpflichtig, falls die Aussetzung aufgehoben werden würde?
Für Frauen lohnt sich ein Blick in den §12a (4) GG:
Zitat:Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
-- Editiert von User am 5. März 2025 07:57
#23
Antwort vom 5. März 2025 | 12:49
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Und WAS ist korrekt?
Es wird heute für 1 Person gefragt, die keinen Wehrdienst geleistet hat.
Weiß jetzt nicht wie man das missverstehen kann, aber gut. Es ist korrekt, dass im heutigen Kriegsfall es nicht so wäre wie wenn vor 35 Jahren der kalte Krieg heiß geworden wäre. Wenn man denn den Menschen ohne Kampfausbildung als kriegswichtige Ressource annimmt, so ist sein Einsatz eben wertvoller in der Etappe und bei der Versorgung der kämpfenden Truppe als direkt im Feld. Alleine schon deshalb weil natürlich auch die Bedienung der Ausrüstung komplizierter geworden ist.
Das in einer relativ modernen Armee die Taktik der "Human Wave" veraltet sind, sieht man ja wenn man in den Osten blickt.
#24
Antwort vom 5. März 2025 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Das war nicht die Frage. Es geht auch nicht ums Dürfen.Zitat :Im Rahmen der Gleichberechtigung dürfen auch Frauen an der Verteidigung mitmachen. Altersgrenzen lassen sich flexibel verschieben.
Aber bis übermorgen tut sich höchstwahrscheinlich nichts, was die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht und die Einziehung aller möglichen Personen betrifft.
Wurde denn vom TE danach gefragt? Meine erste Antwort auf das *OB* war schon: Grundsätzlich ja.
Ja, ich merks schon.Zitat :Weiß jetzt nicht
In der Plauderecke kann man gern über alle wenns und abers und falls plaudern. Man kann auch aberwitzige Annahmen äußern. Für die Zukunft ebenso wie für die Vergangenheit.
Vor allem, weil die TE-Frage gar nichts damit zu tun hat, dass die Bedienung der Ausrüstung komplizierter geworden ist.
#25
Antwort vom 5. März 2025 | 23:18
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Ja, ich merks schon.
In der Plauderecke kann man gern über alle wenns und abers und falls plaudern. Man kann auch aberwitzige Annahmen äußern. Für die Zukunft ebenso wie für die Vergangenheit.
Vor allem, weil die TE-Frage gar nichts damit zu tun hat, dass die Bedienung der Ausrüstung komplizierter geworden ist.
Der TE fragt ob er im Kriegsfall eingezogen werden kann. Und das lässt sich eben mit ja und nein beantworten, je nachdem wie die Situation des TE ist. Selbst wenn er grundsätzlich wehrpflichtig wäre, als T5 wäre er nicht verwendungsfähig.
Dann ist das Thema eben erledigt. Aber wenn man schon dabei ist, kann man ja auch evaluieren ob er im Falle des eingezogen werdens zum Dienst an der Waffe muss. Und über die Vergangenheit muss man keine aberwitzigen Annahmen machen, man kann sie sich einfach anschauen. Dann hat man sowohl Wissen über das letzte Mal als ein Krieg auf deutschen Boden stattgefunden hat und wer da alles gezogen wurde und wozu und (wenn einen das nicht reicht, weil anderes, politisches System) kann man auch schauen wie demokratische Staaten das gehandhabt haben. Zum Beispiel mit McNamara's Morons, dann geht einen durchaus mal ein Licht auf.
Und schließlich kann man sich einfach die aktuelle Entwicklung ansehen und nach Osten schauen und sehen wie die Ukraine das handhabt.
Natürlich wird man am Ende noch schauen müssen wie der Krieg aussieht. Wenn es "nur" der Bündnisfall ist und die ganze Sache auf fremden Boden ausgetragen wird, wird es nochmal massive Unterschiede geben als wenn der Gegner eben auf deutschen Boden steht.
Sich damit zu beschäftigen kann ja nicht schaden, was einen erwartet wenn es soweit ist und wozu man dann ggf. verpflichtet wird. Und sich anzuschauen ob man ggf. dazu bereit wäre oder ob man doch lieber ein Flugticket nach Südamerika bucht solange man noch raus kommt. Dass die relativ ruhige Zeit aus den 90ern und den frühen 2000ern vorbei ist und ein Konflikt indem auch Deutschland direkt betroffen ist gar nicht mehr so weit entfernt ist, dass sollte nun wirklich bei jedem angekommen sein der seinen ständigen Wohnsitz nicht umstandshalber hinter dem Mond hat.
#26
Antwort vom 6. März 2025 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (129552 Beiträge, 41331x hilfreich)
Zitat :Der TE fragt ob er im Kriegsfall eingezogen werden kann.
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht zu beantworten.
Die Theorie das die aktuellen Gesetze dann unverändert bestehen bleiben ist nicht sonderlich tragfähig. Und was dann tatsächlich kommt, weis keiner-
Zitat :Nun ist es allerdings inzwischen auch so, dass es weniger "Sinn" macht als noch im letzten Krieg auch die Kindergartengruppe Sonnenschein an die Front zu führen.
Korrekt.
Die bleiben besser im Kindergarten und können in gewohnter Umgebung die Drohnen bedienen und den Gegner hacken.
#27
Antwort vom 6. März 2025 | 16:29
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 50x hilfreich)
Zitat :Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht zu beantworten.
Die Theorie das die aktuellen Gesetze dann unverändert bestehen bleiben ist nicht sonderlich tragfähig. Und was dann tatsächlich kommt, weis keiner-
Das schrieb ich auch so. Die Unabwägbarkeiten sind allerdings eben nicht ganz so unabwägbar wie man denkt wenn am mit gesunden Menschenverstand ran geht. Die Frage was einen selbst erwartet kann man eben relativ gut daran feststellen wer und was man ist.
Wenn ich von Beruf Schweißer der bisher meinetwegen Kinderwagen zusammen geschweißt hat, dann besteht eine hohe Chance dass ich dazu verpflichtet werde statt dessen Panzer zusammen zu schweißen.
Wenn ich Krankenpfleger in einer Schönheitsklinik bin, besteht eine hohe Chance dass ich ins Feldlazaret muss.
Wenn ich 93 Jahre bin und nur noch mit Rollator vor die Tür kann, dann werde ich zu überhaupt Nichts verpflichtet werden.
Man kann davon ausgehen dass die eigenen Fähigkeiten in einem entsprechenden Bereich der Kriegswirtschaft eingesetzt werden. Schwieriger wird es natürlich, wenn man meinetwegen Life Coach ist oder sonst etwas und körperlich fit. Dann dürften mehr oder weniger einfache Arbeiten drohen die man ohne Ausbildung bzw. nach kurzer Anleitung ausführen kann.
Als weiteres Indiz über seine Zukunft in so einem Fall kann man auch nachschauen ob der eigene Beruf während der Corona-Krise als systemrelevant angesehen wurde. Wenn ja, dann hat man gute Chancen in diesem zu bleiben.
Das Gute ist, man kann sich im Zweifelsfall vermutlich aus geografischen Gründen darauf vorbereiten und ggf. handeln indem man das Land verlässt. Da derzeit keine Bedrohung von einem Nachbarland ausgeht wird der Kriegseintritt Deutschlands im Moment wohl nur im Bündnisfall erfolgen. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht direkt die komplette Umstellung des Systems zur Folge haben. Und auch wenn ich bisher immer drum herum geredet habe, die derzeitig wahrscheinlichste Invasionsrichtung ist aus dem Osten.
Wer dann gar kein Risiko eingehen will zu irgendwas heran gezogen zu werden muss halt Richtung Westen fliehen bevor Danzig gefallen ist.
#28
Antwort vom 6. März 2025 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
NÖ. Das fragt er nicht. Lies doch im EP nochmal nach.Zitat :Der TE fragt ob er im Kriegsfall eingezogen werden kann.
...und wenn man wüsste, ob er für sich fragt oder wie alt er ist usw...dann geht das evtl. in der Sache des TE weiter.Zitat :Aber wenn man schon dabei ist,
Man könnte genau so gut nach Westen schauen, wie die USA gegenwärtig alles mögliche handhaben.Zitat :Und schließlich kann man sich einfach die aktuelle Entwicklung ansehen und nach Osten schauen und sehen wie die Ukraine das handhabt.
Dem TE gehts wahrscheinlich um Einsatz in der Bundeswehr.
Ach du ***. Wer und wann an welchem Ende?Zitat :Natürlich wird man am Ende noch schauen müssen wie der Krieg aussieht.
Ich fang mal am Anfang an: Zuerst wird sich jemand anschauen müssen, ob und wie und wann das mit der Wehrpflicht/Aussetzung/Einberufung zum Grundwehrdienst gemacht werden müsste.
Da fangen wir Deutsche mal ganz langsam mit an. Und dann...
Richtig. Das kann der TE gern tun, statt hier solche unpersonalisierten Meyer-Fragen zu stellen. Oder er meldet sich und klärt auf, um welche Person es geht...Zitat :Sich damit zu beschäftigen kann ja nicht schaden
Und?? Was gilt dann für Person aus dem EP?Zitat :Das schrieb ich auch so.
...jajaja Plauderecke, wie sie im Buche steht.
#29
Antwort vom 7. März 2025 | 09:55
Von
Status: Philosoph (13292 Beiträge, 4754x hilfreich)
Zitat :...und wenn man wüsste, ob er für sich fragt oder wie alt er ist usw...dann geht das evtl. in der Sache des TE weiter.
Dann lies den Thread eben nochmal, es steht für jeden was drin, der TE kann die auf ihn zutreffenden Informationen problemlos finden.
Zitat :Das kann der TE gern tun, statt hier solche unpersonalisierten Meyer-Fragen zu stellen.
Wie obenstehend erläutert, braucht der TE das gar nicht, der Vorteil an unpersonalisierten Meyer-Fragen und den entsprechenden Antworten darauf ist nämlich, dass sie als Allgemeingültig angesehen werden können.
Man sollte dafür dann aber nicht am Anami-Textverständnis Syndrom leiden.
Zitat :...jajaja Plauderecke, wie sie im Buche steht.
Wenn Du keine Ahnung von und kein Interesse an diesem Thema hast, warum beteiligst Du dich dann daran?
#30
Antwort vom 7. März 2025 | 13:58
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat :Dann hat man sowohl Wissen über das letzte Mal als ein Krieg auf deutschen Boden stattgefunden hat und wer da alles gezogen wurde und wozu und (wenn einen das nicht reicht, weil anderes, politisches System) kann man auch schauen wie demokratische Staaten das gehandhabt haben.
Grundsätzlich volle Zustimmung zu deinen Beiträgen hier.
Zu unterscheiden ist am Ende zwischen: was besagt das Gesetz? - Das ist eindeutig. Und zwischen: Ist das Gesetz dann überhaupt noch anwendbar / wird es noch angewandt.
Um sich der Frage zu nähern ist der Blick in die deutsche Vergangenheit m.E. nicht so zielführend.
Der letzte Krieg auf deutschem Boden war ein brutaler Angriffskrieg, angeführt durch einen Diktator, unter der Maßgabe "bis zum letzten Mann". Das ist 0 mit den heutigen Verhältnissen vergleichbar.
Interessanter fände ich daher den Blick auf GB & Frankreich im zweiten Weltkrieg (beide hatten Krieg auf ihrem Boden, beide waren in einem "Verteidigungsbündnis"). Welche Gesetzeslage herrschte dort - und wie wurde das in der Realität nach Kriegsausbruch gehandhabt?
Auch die kleineren Nachbarländer könnten zum Vergleich herangezogen werden.
Die Ukraine lohnt natürlich auch einen Blick, sie ist jedoch nicht Teil eines Verteidigungsbündnisses und daher auch nur eingeschränkt vergleichbar.
Und jetzt?
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