Mein ex Freund wollte nur Papiere von mir

6. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
go577597-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein ex Freund wollte nur Papiere von mir


es geht um mein ex Freund ich habe mit ihn ein gemeinsames Kind in Deutschland Ich habe ihn von Hamburg Airport abgeholt. Er lebte erstmal bei sein Onkel später sind wir dann gemeinsam in meiner Wohnung eingezogen Er hat sich nirgendswo gemeldet in Deutschland Letzte Jahr November ist sein Dokument abgelaufen Anfangs bei unsere Beziehung dachte ich er meint es mit mir ernst also dass er mich liebt. Als ich dann während meiner Maßnahme plötzlich schwanger geworden bin kamm die ganze Probleme Er hat mich unter Druck gesetz niemanden von meiner Schwangerschaft zu erzählen und zu warten bis wir dann die Vaterschaftsannerkennung machen. Er hat mir den Kontakt mit meine Eltern verboten und immer wenn ich raus gegangen bin sollte ich immer mein Bauch verstecken vor Leute und durfte nicht anziehen was ich will Ich habe kein Kontakt mit ihn mehr meine Nummer habe ich geändert Seit der Schwangerschaft als ich ihn dann raus geschmissen habe besteht kein kontakt mehr Ich weiß nicht wo der ist und unterhalt zahlt er auch nicht und hat sich noch nie um mein Kind gekümmert. Sorgerechtserkärung haben wir nicht gemacht. Er wollte anfangs dass wir nach Dänemark hin gehn um schnell wie möglich zu heiraten das aber leider nicht geklappt dokumente haben wir alle geschickt und geld verschickt das geld haben wir leider nicht zürück bekommen. Ein Bekannte hat ihn es empfehlen es zu machen Er hat auch mit den ganzen Probleme zu tun seine Adresse hat mein ex Freund in der Vaterschaftsannerkennung angegeben. Er lebt die ganze Zeit vom mein Geld was ich monatlich vom Staat bekamm damit haben wir immer geleben Er hat ja nicht gearbeitet Er hat mich dann dazu gedrängt unbedingt beim Notar die Vaterschaft anerkennen zu lassen das habe ich leider gemacht. Damit er dann in Deutschland bleiben kann. Ich wusste von Anfang nicht dass er nur Papiere von mir wollte später habe ich es gemerkt. Nach der Geburt habe beim Standesamt den Formular Namensbestimmung ausgefüllt leider habe ich auch den Vater miteingetragen. dann sollte er die Geburtsurkunde an den schicken dass hat er auch dann gemacht Dann kamm dann die Geburtskunde vom mein Kind und darauf stand Vater identität nicht nachgewiesen. Als ich dann mein Kind am 17.07.2020 mein Kind entbunden habe seit dem ist er einfach abgehauen und hat mich total alleine gelassen mit mein Kind. Wir sind nicht miteinander verheirat und habe auch schon alles die Ausländerbehörde mitgeteilt die meinten falls die irgendwelche Fragen haben dann wenden die sich an mir. Können mir leider kein Auskunft geben aus Datenschutzgründen Ich möchte nicht dass er Papiere in Deutschland bekommt. Er ist in Ghana geboren und hat vorher in Italien gelebt. Auf der Vaterschaftsannerkungs ist eine Adresse angegeben obwohl er da nicht wohnt sondern ein Bekannter

Er wollte nur Papiere von mir um in Deutschland zu bleibe.


Irgendwann kamm ein Brief vom Familiengericht und hat mich verklagt wegen umgang

Die Anwältin die ich hatte hat überhaupt nichts gemacht und geholfen hat Sie auch nicht nur mich zum Gericht begleitet
Sie hat mir ein Brief zugeschickt dass Sie mit mir nichts mehr zu tun hat.

Ich suche jetz nach eine andere anwalt die mich jetz unterstütz und nicht beim Gericht


-- Editiert von Moderator am 06.04.2021 19:18

-- Thema wurde verschoben am 06.04.2021 19:18

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32216 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von go577597-52):
Ich suche jetz nach eine andere anwalt die mich jetz unterstütz
Was soll der neue Anwalt denn machen?

Zur Anwaltsuche--- bist du hier falsch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Ich habe mir die absatzlos hingezimmerte Textwand jetzt nicht durchgelesen.



Zitat (von go577597-52):
ich suche jetz nach eine andere anwalt die mich jetz unterstütz

Dann mal hier anfragen: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

Den Sachverhalt am besten in lesbarer Kurzform.



Zitat (von go577597-52):
und nicht beim Gericht

Wo denn sonst?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bringen wir das alles doch mal auf juristisch Relevantes zurück.

Er ist der Vater Eures Kindes. Deshalb hat er einen Anspruch auf Umgang. Wie der ausgestaltet wird, muss wahrscheinlich ein Gericht entscheiden.

Die ausländerrechtliche Seite geht Dich letztlich nichts an, das ist eine Angelegenheit zwischen der Ausländerbehörde und dem Kindsvater.

Wenn Du einen Anwalt benötigst, dann holst Du Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht, bitte die Bescheide vom Job-Center mitnehmen. Und dann nach Bewilligung einen Anwalt mandatieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Die Threaderstellerin hat ein uneheliches Kind geboren, das bald zwei Jahre alt wird. Vater ist ein aus Ghana stammender Mann, der zuletzt aber in Italien gelebt hat. Zu dessen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus schreibt sie nichts, erwähnt aber, dass Sie mit der Ausländerbehörde in Kontakt war.

Die Threaderstellerin wollten den Mann sogar heiraten, hatte insbesondere Vorbereitungen für eine Hochzeit in Dänemark vorbereitet. Aus der Eheschließung ist aber nichts geworden. Die Threaderstellerin wirft dam Mann vor, nur "wegen der Papiere" mit ihr liiert gewesen zu sein. Worauf sie diese Annahme heute stützt, bleibt unklar.

Die Frage der rechtlichen Vaterschaft scheint nicht ganz klar zu sein, inbesondere gab es da Dokumente mit zumindest irritierenden Angaben. Vieles spricht aber dafür, dass die Vaterschaft wirksam anerkannt wurde. Das alleinige Sorgerecht dürfte bei der Mutter sein. Die Mutter bereut heute, dass sie der Vaterschaftsanerkunng zugestimmt hat. Mangels anderen Vaterschaftskandidaten und offensichtlicher Klagebereitschaft des Vaters (siehe unten) wäre aber wohl damit zu rechnen gewesen, dass der Vater seine Vaterschaft dann gegebenenfalls gerichtlich hätte feststellen lassen. Insofern scheint es nicht zu geben, was man bereuen könnte.

Die Threaderstellerin beklagt ferner, dass der Mann sich bisher nie um sie oder das gemeinsame Kind gekümmert hat. Auch beklagt sie wohl, dass Unkarheiten bei der Frage nach dem Wohnsitz des Vaters bestünden. Nunmehr hat der Vater aber einen Antrag auf gerichtliche Festlegung einer Umgangsregelung gestellt.

Die Mutter ist anwaltlich vertreten. Das Argument gegen die Festlegung einer Umgangsregelung soll offenbar "ich habe mit ihm nichts zu tun" sein. Ich wage zu behaupten, dass das allein nicht reichen wird.

Daneben steht die Mutter (wie gesagt) mit der Ausländerbehörde in Kontakt und erhofft sich von ihr offenbar irgendwelche Auskünfte und Maßnahmen. Konkret schreibt sie auch, dass sie möchte, dass der Mann "keine Papiere" bekomme. Meines Erachtens liegt das aber nicht in Ihrem Ermessen und sie ist aus der ausländerrechtlichen Angelegenheit komplett raus. Freilich könnte es sein, dass der derzeit eingeklagte Umgang mit dem Kind dem vater ausländerrechtlich nützlich sein könnte. Mit dem Verweis auf die beiderseits erhofften ausländerrechtlichen Konsequenzen wird das Gericht sich vermutlich aber nicht lange befassen. Allenfalls legt eine solche Argumentation nahe, dass die Mutter den Umgang (nur?) aus sachfremden Erwägungen verweigert. Nach Erledigung dieses (einzigen?) Argumentes dürfte der Fall dann weitgehend entschieden sein.

Meine Meinungen hierzu:

1) Schwanger wird man nicht einfach so. Da waren hier offenbar zwei (!) Erwachsene dran beteiligt.

2) Die Mutter solche ihre eigenen Wünsche nicht auf das Kind und dessen (!) Recht auf Umgang mit dem Vater übertragen.

3) Berechtigte Einwände gegen das geltend gemachte Interesse an Umgang mit dem Kind sind nicht erkennbar. Zwar kennen Vater und das fast zweijährige Kind sich noch nicht. Allerdings soll sich ja nun genau das ändern. Dazu kann man dem Umgang langsam anbahnen und das vielleicht möglichst unter Aufsicht einer neutralen dritten Person. Hierauf würde ich den Fokus legen. Man wird dann sehen, wie groß das Interesse des Vaters an dem Kind ist.

Spricht der Vater denn Deutsch? Oder soll das Kind auch englischsprachig erzogen werden? Solche Fragen sind natürlich die großen Probleme, aber auch Chancen in bei länderübergreifenden Elternpaaren.

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