Rechtschreibung :-)

20. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andreas19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschreibung :-)

Das ist jetzt eine etwas lustiger Beitrag, aber ich möchte es trotzdem genau wissen.
Wir haben heute Briefpost von der Ausländerbehörde bekommen.
.....
Ihre Tochter ist somit Doppelstaatler.
.....
Müsste es nicht heißen: Doppelstaaterin? Ohne "L" und mit "in".
Danke Euch für Eure Meinung.

-- Editiert von Moderator am 20.07.2019 15:22

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2019 15:22

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Guckst Du hier:
https://de.wiktionary.org/wiki/Doppelstaatler

Du Glücklicher, wenn Du ansonsten keine anderen Probleme hast-

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#2
 Von 
Andreas19
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß, Rechtschreibung ist nicht jedermanns Sache, obwohl man nebenbei dann gern immer die Kultur des Abendlandes beschwört. Eine korrekte Schreibweise gehört denke ich zur deutschen Kultur dazu.
Und ja, ich habe bei Wikipedia geschaut. Aber, sowohl das Auswärtige Amt, als auch das BMI und deren Gesetze, soweit ich sah, schreiben immer Staater und nicht Staatlerin. Auf die weibliche Form bin ich allerdings noch nicht gestoßen.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wer im Glashaus sitzt ...

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich meine, es steht irgendwo in den allg. Bestimmungen, dass die Bezeichnung in behördlichen Schreiben für beide Geschlechter, neuerdings auch für diverse gilt. Aber wo sich das findet, weiß ich grad nicht.
Trotzdem hilft auch hier die beliebte Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft
Mehrstaatigkeit (auch multiple oder Mehrfachstaatsbürgerschaft genannt) bezeichnet den Fall, dass eine Person mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzt. Doppelstaater, auch „Doppelstaatler" (v. a. Deutschland), „Doppelbürger" (v. a. Schweiz) bzw. „Doppelstaatsbürger" (v. a. Österreich) sind dafür gebräuchliche Bezeichnungen, wenn es sich um zwei gleichzeitige Staatsbürgerschaften handelt.
Du kannst es dir also aussuchen, es ist aber durchaus gebräuchlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Das hat nicht unbedingt mit Rechtschreibung zu tun, eher mit Sprachgebrauch. Und in diesem Fall vielleicht auch mit den Arbeitsabläufen in einer Behörde.

"Doppelstaater" oder "Doppelstaatler" auch für ein Mädchen ist ein sog. generisches Maskulinum. Noch ist das kein Fehler. Aber die Sprache entwickelt sich und es wird zunehmend als unangemessen aufgefasst.

Es ist noch nicht so lange her, dass Frauen ganz selbstverständlich gesagt haben, sie seien "gelernter Kaufmann" und "Bürger" der Stadt xy. Wenn sich Sprachgebrauch und -empfinden langsam ändert, wird das mit einiger Verzögerung in Duden u.a. als "veraltet" gekennzeichnet, und dann dauert es noch eine Weile, bis es als falscher Sprachgebrauch ausgewiesen wird.

Bei "...staater" oder "...staatler" ist die Version mit L eher umgangssprachlich. Die Version ohne L ist eher behördensprachlich. Es gibt aber keinen Zwang für Behörden, Umgangssprache möglichst zu vermeiden. Es kann behördeninterne Schreibregelungen geben (wie umgangssprachlich Einkommenssteuer und steuerbehördlich Einkommensteuer); das muss aber nicht deutschlandweit für alle Behörden gelten.

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