Rechtsstaat: eine Uthopie, da Anwälte sich inzwischen weigern nach Streitwert abrechnen .

6. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530168-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsstaat: eine Uthopie, da Anwälte sich inzwischen weigern nach Streitwert abrechnen .

"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet. " Zit. Wikipedia.
Die Realität allerdings sieht vor, dass nur noch grossen Firmen & Oberschichten über die Mittel verfügen, sich vor einem Gericht angemessen anwaltlich vertreten zu lassen und für "Rechtschaffung" zu sorgen. Ist der Streitwert zu niedrig findet sich entweder gar kein Anwalt oder nur einen der nach Stundensatz (>250,-€) abrechnet, so, dass das Klagen oder das "sich Verteidigen" am Ende gar keinen SInn macht.
Was tun, wenn man Recht hat, jedoch der Streitwert zu niedrig ist und die Grossunternehmen selbst bei 20,-€ fröhlich klagen und damit durchkommen, weil wir Normalsterblichen keine Vertretung vor Gericht bekommen? Was tun, wer der Streitwert bei Zehntausenden von Euros liegt, und man dennoch nur lustlose Kanzleien abbekommt die einfach passiv abkassieren, während die komptenten Anwälte nach Stundensatz abrechnen und das ganze Rechtssystem sich nur im Sinne der Grossunternehmen, die sich diese leisten können, dreht?
Das "Pöbelchen" hat eben Pech, wie immer, denn es geht nicht um Rechtschaffung und Rechtsbindung, sondern einzig und alleine um GELD.

-- Editiert von Moderator am 06.11.2019 16:31

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2019 16:31

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

:forum:

Das Thema des Forums lautet "Erfahrungen mit 123Recht.de, Anregungen, Änderungswünsche... "



Zitat (von fb530168-33):
Was tun, wenn man Recht hat,

Wenn man Recht hat, braucht es dann einen Anwalt?



Zitat (von fb530168-33):
weil wir Normalsterblichen keine Vertretung vor Gericht bekommen?

Man darf sich durchaus auch selbst vertreten. Man man muss sich dann halt nur etwas in die Thematik einarbeiten.



Zitat (von fb530168-33):
eine Uthopie, da Anwälte sich inzwischen weigern nach Streitwert abrechnen .

Das ist Unfug.



Zitat (von fb530168-33):
Was tun, wer der Streitwert bei Zehntausenden von Euros liegt, und man dennoch nur lustlose Kanzleien abbekommt die einfach passiv abkassieren, während die komptenten Anwälte nach Stundensatz abrechnen

- Den Suchradius erweitern
- Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

Zitat:
Das "Pöbelchen" hat eben Pech, wie immer, denn es geht nicht um Rechtschaffung und Rechtsbindung, sondern einzig und alleine um GELD.

Richtig. Denn das "Pöbelchen" will zwar Geld einklagen, nicht aber den Anwalt dafür zahlen - oder wie ist der Beitrag sonst zu verstehen?
Bei einem Streitwert von unter 500 € bleibt brutto soviel übrig, dass nicht einmal die Angestellten dafvon gezahlt werden können. Die wollen aber auch ihr Geld haben; verständlicherweise. Also muss der Anwalt entweder wirtschaftlich denken oder sich mit der InsO beschäftigen.

Warum wird eigentlich vom Anwalt erwartet, dass er ein Zuschussgeschäft finanzieren soll? Bitte erklären Sie mir das doch einmal.

Zudem stimmt die Aussage, dass Anwälte sich weigern würden, nach Streitwert abzurechnen, keineswegs. Genauso pauschal ist die unrichtige Behauptung, das bei Streitwertabrechnung "lustlos" gearbeiter wird.
Sorry, aber was soll so ein Blödsinn?

Welchen Fall hatten Sie denn, wo der Anwalt Nein Danke gesagt hat? Und sind Sie sicher, dass es veilleicht nicht auch an Ihrem Auftreten und dem Fall selbst gelegen hat?

MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

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